Die Armee hat in der Politik der SVP seit jeher einen hohen Stellenwert. So hat unsere Partei auch die Armee 95 – trotz Vorbehalten – unterstützt. In den letzten Jahren hat die SVP verschiedene Grunds
Die Armee hat in der Politik der SVP seit jeher einen hohen Stellenwert. So hat unsere Partei auch die Armee 95 – trotz Vorbehalten – unterstützt. In den letzten Jahren hat die SVP verschiedene Grundsatzpapiere zur Armee und deren Umbau erarbeitet. Dazu gehört im Rahmen der Diskussion um die Armee 95 unter anderem der Bericht „Strategischer Wandel“, verfasst im Jahr 1998 vom damaligen Nationalrat Christoph Blocher. 2004 hat sich die SVP an einem Sonderparteitag in Schaffhausen dem Thema Armee gewidmet und vor zehn Monaten das damals verabschiedete Papier „Für eine bedrohungsgerechte Milizarmee“ überarbeitet und der Öffentlichkeit vorgestellt.
Verschiedene Mängel, auf die wir dabei hingewiesen haben, wurden in der Zwischenzeit behoben. Die Milizarmee und ihre Kader, aber auch die Instruktoren, haben ihr Bestes gegeben. Nach wie vor fehlt unserem Land jedoch eine klare sicherheitspolitische Strategie. Bundesrat und Parlament sowie die Spitze der Armee weigern sich hartnäckig, die Grundlagen zu überarbeiten und einen transparenten Entscheidungsprozess durchzuführen. Vertreter des VBS haben eine Diskussion über die Bedrohung und die Ausrichtung der Armee gar als „gefährlich“ bezeichnet. Das ist in einem Land mit direkter Demokratie, in dem der Bürger auch Soldat ist, eine absolut unverständliche Aussage. Die Armee ist das Machtinstrument unserer Sicherheitspolitik. Um die Armee richtig auszubilden und ihr zeitgerecht die notwendigen personellen und finanziellen Mittel zuzuführen, ist die Bedrohungslage neu zu definieren. Diese Arbeit wurde nicht in genügendem Umfang gemacht. Man zitiert sich gerne selbst und verweist auf frühere Papiere. Das genügt nicht. Die SVP fordert eine gründliche Überarbeitung des Sicherheitspolitischen Berichtes und eine Analyse der aktuellen, sich ständig ändernden Bedrohung. Unserer Meinung nach beharrt man zu stark auf den Grundlagen vor dem 11. September (Terroranschläge in den USA) und zu wenig auf den nun sichtbar werdenden neuen Bedrohungsformen.
In den nächsten Monaten berät das Parlament wiederum eine Reihe von wichtigen militärischen Vorlagen. Es sind dies das Rüstungsprogramm und die militärische Immobilienkredite, den so genannten Entwicklungsschritt 08/11 und die folgende Gesetzesvorlage für Wiederholungskurse im Ausland. Fragen also, bei denen traditionsgemäss um die Ausrichtung der Militärpolitik gerungen wird. Ich erinnere beispielsweise an die Debatte über die Armee 61, die Armee 95 oder die grossen Beschaffungen von Panzern oder Flugzeugen.
Der Verfassung verpflichtet
In Zeiten des Umbruchs tut man gut daran, sich an den Grundlagen zu orientieren. Die Bundesverfassung schreibt in Artikel 58 den Auftrag der Armee fest. Es wird im Wesentlichen festgehalten, dass die Armee nach dem Milizprinzip funktioniert, der Kriegsverhinderung dient, zur Erhaltung des Friedens beiträgt und das Land und seine Bevölkerung verteidigt. Ferner kann sie die zivilen Behörden unterstützen. Auch das Militärgesetz hält in Artikel 1 die Aufträge der Armee wie folgt fest: 1. Sie verteidigt die Schweiz und ihre Bevölkerung und trägt zu deren Schutz bei. 2. Sie unterstützt die zivilien Behörden, wenn deren Mittel nicht mehr ausreichen… 3. Sie leistet Beiträge zur Friedensförderung im internationalen Rahmen. Der Verteidigungsauftrag ist somit in Verfassung und Gesetz ohne jegliche Einschränkung gefordert. Stutzig macht deshalb die Interpretation der Armeeführung, die im Juni 2006 am „Rapport HQ Heer“ die Aufträge wie folgt umschrieben hat: 1. Subsidiäre Einsätze zur Prävention und Bewältigung existenzieller Gefahren. 2. Raumsicherung und Abwehr eines militärischen Angriffs (Kernkompetenz). 3. Beiträge zur Friedensförderung.
Die Armeeführung scheint das Primat der Politik zu missachten und hat den Verteidigungsauftrag uminterpretiert. Ob die Armee das Land verteidigt und die Bevölkerung schützt, oder ob sie den Raum sichert und einen militärischen Angriff abwehrt, sind zwei verschiedene Dinge. Offensichtlich basieren der so genannte Entwicklungsschritt 08/11, der in Tat und Wahrheit eine gewaltige Armeereform darstellt sowie die Beschaffungen auf dieser Interpretation der Armeespitze. Damit wird unter anderem auch der Grundsatz der dauernden bewaffneten Neutralität unseres Landes ausgehöhlt.
Milizarmee
Mit Besorgnis stellen wir fest, dass man sich in der Armeeführung immer weiter vom Verfassungsgrundsatz der Milizarmee entfernt. Das hängt damit zusammen, dass der Drang unserer höchsten Militärs ins Ausland nach wie vor ungebrochen ist. Unsere Milizarmee kann aber nur stark sein, wenn sie im Volk verankert bleibt und von diesem getragen wird. Praktisch alle militärischen Auseinandersetzungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass eine motivierte Miliz, die das Land verteidigen will, gegen moderne und gut ausgerüstete Armeen bestehen konnte. Der Drang zur Anpassung an Nato-Strukturen wurde und wird durch die Armeeführung vorangetrieben. Diese Entwicklung ist verbunden mit einer zunehmenden Professionalisierung, die aber offensichtlich auch von den Berufskadern immer weniger mitgetragen wird. Statt dem Glanz des Internationalismus zu verfallen, würde man sich besser auf die Stärken der Miliz besinnen, so wie das die Stimmbürger in der Verfassung festgelegt haben. Die Sicherheit durch Kooperation ist vor allem im Innern zu fördern. Hier wurden ohne Not Lücken in Kauf genommen.
Im Parlament, Bundesrat und in der Armeeführung muss man sich gut überlegen, ob tatsächlich die politische Linke die richtige Partnerin für den Umbau der Armee ist. Erfolgreich hat diese längst mehr als eine Halbierung der Armee erreicht und geht geplant und gut orchestriert an die Entwaffnung der Wehrmänner mit der Abgabe der Waffe. Die unverhohlene Freude über den nächsten Reformschritt wird unterlegt mit neuen Kürzungsanträgen am Budget. Die SVP dagegen ist bereit, einer Armee, die den verfassungsmässigen Auftrag erfüllt, die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Selbst dann, wenn diese höher liegen sollten als die aktuellen Budgets.