Referat

Die richtige Antwort zur richtigen Zeit

Mit der Ausschaffungsinitiative beschlossen Volk und Stände im November 2010, dass ausländische Straftäter, die wegen bestimmter Delikte verurteilt worden sind, zwingend des Landes verwiesen und mit einer Einreisesperre belegt werden sollen.

Gregor Rutz
Gregor Rutz
Nationalrat Zürich (ZH)

Mit der Ausschaffungsinitiative beschlossen Volk und Stände im November 2010, dass ausländische Straftäter, die wegen bestimmter Delikte verurteilt worden sind, zwingend des Landes verwiesen und mit einer Einreisesperre belegt werden sollen. Diesen klar formulierten Verfassungsauftrag hat das Parlament unterlaufen, indem es eine Härtefallklausel in die Ausführungsbestimmungen aufnahm. Diese ermöglicht den Richtern in jedem Fall, von einer Ausweisung abzusehen. Genau dies wollte die Ausschaffungsinitiative verhindern. Darum muss die Durchsetzungsinitiative diesen Fehler nun korrigieren.

Ein Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass alle staatlichen Gewalten und damit alles staatliche Handeln an das Recht gebunden sind. Ein Rechtsstaat hat Regeln, an welche sich alle halten müssen. Rechtssicherheit besteht dann, wenn die entsprechenden Regeln konsequent durchgesetzt werden.

Genau darum geht es bei der Durchsetzungsinitiative: Die Rechtsordnung muss durchgesetzt werden. Oder wie es der deutsche Justizminister Heiko Maas formuliert hat: „Kriminelle müssen in Deutschland konsequent zur Rechenschaft gezogen werden. Und bei kriminellen Ausländern ist die Ausweisung eine dieser Konsequenzen.“

Verhältnismässigkeit wird respektiert

Die oft wiederholte Behauptung, die Durchsetzungsinitiative sei nicht verhältnismässig, ist falsch. Richtig ist vielmehr, dass die besagte Initiative das Verhältnismässigkeitsprinzip hinsichtlich Landesverweisungen konkretisiert und für die Gerichte verbindlich formuliert. Bestimmungen betreffend Landesverweisung kennen die meisten Länder, auch unsere Nachbarstaaten: Sowohl Deutschland, Österreich, Frankreich als auch Italien kennen die Ausweisung straffälliger Ausländer.

Für Ausweisungen gelten in all diesen Ländern bestimmte Regeln und Voraussetzungen – so auch bei der Durchsetzungsinitiative:

  • Die Durchsetzungsinitiative enthält schwere Delikte wie Mord, Raub, Geiselnahme oder schwere Körperverletzung, welche bei einer Verurteilung zwingend zu einer Landesverweisung führen müssen.
  • Sodann enthält die Initiative eine Bestimmung, dass bei weiteren Delikten, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit besonders gefährden, eine Verurteilung bei vorbestraften Tätern ebenfalls zu einer Landesverweisung führen muss. Voraussetzung ist eine Verurteilung zu einer Freiheits- oder Geldstrafe in den vergangenen zehn Jahren.

Am strafrechtlichen Verfahren ändert die Initiative nichts: Nach wie vor wird jeder einzelne Fall separat geprüft, und das richterliche Ermessen bei der Urteilsfindung wird nicht angetastet. Ebenso bleibt der Instanzenzug unverändert, und die Urteile können an höhere Gerichte weitergezogen werden.

Landesverweisung als zwingende Folge der Verurteilung

Eine Änderung ergibt sich lediglich hinsichtlich der Anordnung einer Landesverweisung. Diese ist zwingende Folge des Urteils, wenn es wegen eines im Katalog enthaltenen Delikts zur Verurteilung kommt. Diese Anordnung kann, wenn sie gemäss Auffassung des Betroffenen gegen Art. 25 BV verstösst, an ein kantonales Gericht weitergezogen werden, welches endgültig entscheidet. Die Durchsetzungsinitiative führt also keineswegs zu einer „Zweiklassenjustiz“, sondern strafft lediglich das Verfahren bezüglich Anordnung einer Landesverweisung.

Bagatellen und Übertretungen sind nicht erfasst

Es war nie Absicht der Initiative, Bagatellen zu erfassen. So enthält der Deliktskatalog denn auch keine Bagatelldelikte. Auch bei vorbestraften Tätern (Vorliegen einer Geld- oder Freiheitsstrafe) muss ein Delikt aus dem Deliktskatalog begangen werden, damit es zu einer zwingenden Ausweisung kommen kann.

Etliche von den Initiativgegnern angeführte Beispiele entsprechen nicht den Tatsachen:

  • Einbrüche in den Dorfladen (mit Diebstahl einer Flasche Bier), in die Alphütte (Entwendung eines Salamis) oder in einen Garten (Klauen eines Apfels) sind vom Deliktskatalog nicht erfasst. Für eine zwingende Landesverweisung ist die kumulative Erfüllung von Art. 139, Art. 144 und Art. 186 StGB Voraussetzung. Die Entwendung von Sachen von geringfügigem Wert jedoch ist nach Art. 139 i.V.m. Art. 172ter StGB nur eine Übertretung und damit ein Delikt von anderer Qualität (privilegierender Tatbestand). Dieses Delikt ist vom Deliktskatalog – zu Recht – so nicht erfasst.
  • Wer aus Versehen zu hohe Kinderzulagen erhält, wird aufgefordert, diese zurückzuzahlen – und landet nicht automatisch im Gefängnis.
  • Verkehrsbussen, Parkbussen etc. sind Übertretungen und werden weder vom Deliktskatalog erfasst, noch gelten sie als Vorstrafen.

Gewaltenteilung wird gestärkt

Auch die Argumentation, die Initiative verletze die Gewaltenteilung, erweist sich als haltlos. Zur Gewaltenteilung gehört auch die gegenseitige Kontrolle der Staatsgewalten. Die Volksinitiative ist ein bewährtes Korrektiv in der schweizerischen Verfassungsmechanik: Wenn eine Gruppe von Stimmbürgern mit Behördenentscheiden nicht einverstanden ist oder eigene Ideen in die Politik einbringen möchte, stehen mit Referendum und Initiative entsprechende Volksrechte zur Verfügung. Zu meinen, das Volk dürfe sich nicht in gesetzgeberische Fragen einmischen, ist falsch und entspricht in keiner Weise den Grundsätzen der schweizerischen Bundesverfassung.

Bestimmungen, welche auf gesetzlicher Ebene verankert werden könnten, in die Verfassung zu schreiben, ist unproblematisch, da Verfassungsänderungen ein Volks- und Ständemehr erfordern und so eine höhere Legitimation haben als Gesetzesänderungen. Einzig der umgekehrte Fall ist problematisch, wenn z.B. die Verwaltung Bereiche über eine Verordnung regeln will, welche in ein Gesetz gehören würden.

Klarer Verfassungsauftrag

Der Auftrag an den Gesetzgeber ist klar formuliert: Die Bevölkerung will eine konsequente Durchsetzung unserer Rechtsordnung. Kriminelle Ausländer, die ein schweres Delikt begangen haben und die Ordnung und Sicherheit in unserem Land gefährden, müssen aus der Schweiz ausgewiesen werden.

Die Durchsetzungsinitiative schafft Sicherheit, indem sie die Rechtsordnung durchsetzt, Ausländerkriminalität bekämpft und Wiederholungstaten verhindert. Davon profitiert die Bevölkerung, aber auch der Wirtschaftsstandort, welcher ebenfalls auf Rechtssicherheit und die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit angewiesen ist.

Gregor Rutz
Gregor Rutz
Nationalrat Zürich (ZH)
 
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