Vor 12 Jahren fasste hier im Albisgüetli die Zürcher SVP die Nein-Parole zum damals zur Debatte stehenden Beitritt zum EWR, d. h. zum Europäischen Wirtschaftsraum. Weitere Kantonalparteien folgten ihr. Auch die SVP-Schweiz lehnte diesen Vertrag als einzige Bundesratspartei ab. Dies war der erste Akt im Kampf der SVP gegen den Bundesrat und die anderen Parteien, welche die Schweiz nach wie vor in die EU führen wollen.
EWR und EU-Beitritt erfolgreich verhindert
Mit dem denkwürdigen Nein vom 6. Dezember 1992 lehnte das Schweizer Volk dank des Widerstandes der SVP den EWR ab. Dies geschah nicht zuletzt deshalb, weil der Bundesrat den EWR zum Trainingslager für die EU erklärte und noch flugs vor der Abstimmung ein Beitrittsgesuch in Brüssel deponiert hatte. Trotz mehrfacher Intervention der SVP ist dieses bis heute nicht zurückgezogen worden, obschon inzwischen das Volk den Beitritt im Jahre 2002 erneut massiv ablehnte, indem es der Initiative „Ja zu Europa“ mit 77% Nein-Stimmen eine tüchtige Abfuhr erteilt hat. Damit ist einmal mehr klar geworden, dass das Volk statt der EU beitreten an der Souveränität und Unabhängigkeit unseres Landes festhalten will. In der Zwischenzeit hat auch die Wirtschaft gemerkt, dass sich ein Beitritt für den Wirtschaftsstandort Schweiz nachteilig auswirken würde.
Die SVP hatte als Alternative zum EWR von Anfang an bilaterale Verträge mit der EU gefordert. Dazu steht sie auch heute noch. Dies bedeutet aber nicht, dass allen bilateralen Abkommen, welche das Verhältnis Schweiz-EU regeln, unbesehen zuzustimmen ist.
Bilaterale I
Im Jahre 1999 wurden die Bilateralen I – ein Paket von 7 voneinander abhängigen Verträgen über die Bereiche Forschung, öffentliches Beschaffungswesen, Technische Handelshemmnisse, Landwirtschaft, Luftverkehr, Landverkehr und Personenfreizügigkeit – abgeschlossen. Zwar hat die SVP den Bilateralen Verträgen I an der Delegiertenversammlung vom 15. April 1999 in Appenzell zugestimmt. Doch schon damals war sie der Auffassung, unsere Delegation hätte bei den Verhandlungen mit der EU ungenügende Ergebnisse erzielt.
Zu schaffen macht uns heute vor allem das Landverkehrsabkommen mit der schrittweisen Oeffnung der Transitachse für den internationalen 40-Tonnen-Lastwagenverkehr. Immer wieder bekommen wir die Folgen in Form von kilometerlangen Staus zu spüren. Die vielgerühmte Verlagerung des Güterverkehrs auf die Bahn findet lediglich in den Köpfen einiger Illusionisten statt. Und auch vom Abkommen über die Personenfreizügigkeit wurde reger Gebrauch gemacht, obschon gemäss der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO) bis Ende Mai dieses Jahres noch eine Kontingentierung galt. Doch waren die Kontingente im ersten Jahr bereits nach 10 Monaten vollständig ausgeschöpft. Seit dem ersten Juni 2004 sind wir auf dem Weg in die volle Freizügigkeit in die zweite der drei bis zum Jahre 2011 dauernden Etappen übergegangen. In dieser Periode haben Arbeitnehmer aus der EU innerhalb des Kontingents einen Rechtsanspruch auf Gleichbehandlung wie einheimische Arbeitnehmer, und die Arbeits- und Lohnbedingungen werden nicht mehr kontrolliert. Wie vorausgesehen, ist mit der Einführung der Freizügigkeit auch der bürokratische Aufwand bei den Sozialversicherungen angewachsen und verursacht Mehrkosten. Die Krankenkassen müssen auch die Familienangehörigen eines in der Schweiz tätigen Arbeitnehmers, die im Ausland wohnen, versichern, und auch diese haben Anspruch auf die Prämienverbilligung des Bundes.
Dank der SVP hat das Schweizer Volk zumindest die Möglichkeit, im Jahre 2009 in einer Referendumsabstimmung über die Weiterführung des freien Personenverkehrs und damit über alle sieben Verträge noch einmal zu entscheiden und – wenn nötig – die Notbremse zu ziehen.
Bilaterale II
Noch bevor die Bilateralen I Mitte 2002 in Kraft gesetzt wurden, also bevor unser Land erste Erfahrungen mit diesen Verträgen sammeln konnte, setzte die EU unseren Finanzplatz unter dem Vorwand der Bekämpfung von Steuerflucht und Geldwäscherei unter Druck: Sie verlangte von der Schweiz, sich ebenfalls an einem System eines automatischen Informationsaustausches zu beteiligen. Unsere Banken hätten in diesem Falle alle Zinszahlungen an natürliche Personen mit Wohnsitz im EU-Raum namentlich an die Steuerbehörden des Wohnsitzstaates melden müssen, damit diese Erträge dort hätten besteuert werden können. Damit wäre unser Bankkundengeheimnis aber endgültig ausgehöhlt und der Finanzplatz preisgegeben worden.
Im Rahmen der inzwischen ausgehandelten Bilateralen II – einem aus 9 Dossiers bestehenden Vertragswerk, dessen Text (abgesehen von den Absichtserklärungen d.h. den „Conclusions“, die am 19. Mai 2004 unterzeichnet wurden) bisher noch nicht zugänglich ist – konnte sich die Schweiz mit dem Zinsbesteuerungsabkommen erfolgreich gegen diesen Druck wehren. Statt des Informationsaustausches verpflichtete sich unser Land, eine Zahlstellensteuer einzuführen, die ähnlich wie unsere Verrechnungssteuer funktioniert. Die Schweiz erhebt eine Steuer auf den Zinserträgen der ausländischen Anleger (zuerst während 5 Jahren 25%, dann während weiteren 5 Jahren 30% und schliesslich 35%) und muss 75% davon an die betreffenden EU-Staaten abliefern, ohne die Namen der Kontoinhaber zu nennen. Die Schweiz wird damit zur Steuereintreiberin für die EU, kann aber wenigstens ihr Bankkundengeheimnis wahren. Doch schon hört man von einzelnen EU-Staaten wie Frankreich, Italien, den Niederlanden, Spanien und Schweden in Form von einseitigen Erklärungen, die Zahlstellensteuer sei keine dauerhafte Lösung – Endziel sei der Informationsaustausch.
EU-Ost-Erweiterung und freier Personenverkehr
Wegen der per 1. Mai 2004 in Kraft getretenen EU-Ost-Erweiterung wurde mit der EU gleichzeitig auch über die Ausdehnung der Bilateralen I, insbesondere der Personenfreizügigkeit, auf die 10 neuen Mitgliedstaaten verhandelt. Während sechs der 7 Dossiers der Bilateralen I automatisch auf die neuen EU-Mitglieder ausgeweitet werden, bedarf es beim Personenfreizügigkeits-Vertrag mit jedem neuen Mitgliedstaat eines eigenen Vertrags, welcher inhaltlich nicht von den zwischen der Schweiz und den 15 bisherigen EU-Staaten abgeschlossenen Abkommen abweichen darf. Bei der Ost-Erweiterung hat die Schweiz die EU-interne Regelung übernommen: Diese sieht eine arbeitsmarktliche Uebergangsfrist bis zum 30. April 2011 mit Kontingenten vor, die am Anfang in der Grössenordnung von 900 und später von 3000 Personen pro Jahr liegen. Anschliessend gilt für die Schweiz bis im Jahre 2014 noch eine Schutzklausel.
Anscheinend konnten inzwischen auch die Differenzen bezüglich der von der EU plötzlich erhobenen Zölle auf Re-Exporten bereinigt werden. Diese hätten ursprünglich per 1. März 2004 und aufgrund eines Aufschubes per 1. Juni 2004 in Kraft treten sollen.
Schengen: Ein Sicherheitsrisiko
Und nun zurück zu den Bilateralen II. Neben dem Abkommen über die Zinsbesteuerung sind aufgrund einer ersten Beurteilung sechs weitere Verträge, nämlich jene über die verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte, die Ruhegehälter der in der Schweiz lebenden EU-Beamten, über die Umwelt, die Statistik, die Bildung und Jugend sowie über die Medien wenig problematisch. Unklar sind noch die Folgen des Betrugsbekämpfungsdossiers auf unser Bankkundengeheimnis.
Heikel ist hingegen der Beitritt zu „Schengen“. Dies ist der am weitesten gehende Vertrag, den die Schweiz je mit der EU abgeschlossen hat. Er betrifft die innere Sicherheit unseres Landes. Im EWR war der Bereich der Sicherheit noch nicht enthalten. Der Schengener Vertrag steht für ein Europa ohne Personenkontrollen an der Grenze. Die EU schaffte seinerzeit die Grenzen aus politischen Gründen ab, um die letzten Animositäten zwischen Deutschland und Frankreich – den ehemaligen Gegnern des zweiten Weltkrieges – zu beseitigen. Schengen bedeutet aber trotz des Vorteils des Anschlusses an das Schengener Informationssystem (eine Datenbank mit den Daten international gesuchter Personen) ein Sicherheitsrisiko für unser Land. Die Schweiz wäre nämlich gezwungen, die Grenzkontrollen abzuschaffen. Einzig die zollrechtlich bedingten Warenkontrollen wären noch möglich. Personenkontrollen dürften nur noch als so genannte „Schleierfahndung“ in einem Streifen hinter der Grenze durchgeführt werden. Dazu braucht es beispielsweise fliegende Patrouillen in den Städten Basel, Genf, Schaffhausen oder Strassensperren mit Passkontrollen auf unseren Hauptstrassen und Autobahnen, was wesentlich personalintensiver ist als die heutigen Grenzkontrollen. Wer behauptet, „Schengen“ erhöhe die innere Sicherheit, vergisst, dass unser Grenzwachtkorps allein im Jahr 2003 an der Grenze trotz Beschränkung auf Stichprobenkontrollen über 101’219 Personen mit fehlenden Ausweisen zurückgewiesen und über 34’063 Personen der Polizei übergeben hat. Grenzkontrollen sind die effektivsten Massnahmen, um zu verhindern, dass illegale Einwanderer und Kriminelle ungehindert in ein Land kommen können. Dies weiss auch die EU. Daher zieht sie selbst bei besonderen Ereignissen (Prinzenhochzeit in Spanien, Europameisterschaft in Portugal, G-8-Gipfel usw.) immer wieder Personenkontrollen an der Grenze auf. Bezeichnend ist auch, dass selbst die EU-Mitgliedstaaten England und Irland einen Beitritt zu Schengen abgelehnt haben, da sie diese EU-Sicherheitspolitik nicht akzeptieren und für sich auf Grenzkontrollen beharren. Offen ist auch, wie sich der Schengener Vertrag auf unsere anderen Gesetze, z.B. das Waffenrecht, auswirkt. Die Gefahr besteht, dass beispielsweise Dienstwaffen nicht mehr zu Hause aufbewahrt werden dürfen.
Schengen heisst Souveränitätsverlust
Mit dem Schengener Vertrag müsste die Schweiz im Bereich der Sicherheitspolitik nicht nur den Inhalt des heutigen Vertrages, sondern auch die künftige Weiterentwicklung des Rechtes durch die EU, d.h. den „Schengen-aquis“ automatisch übernehmen. Dies ist mit unseren Volksrechten nicht vereinbar, wird doch dadurch unser Mitbestimmungsrecht und damit unsere Souveränität massiv beschnitten. Es scheint, dass es einer Mehrheit im Bundesrat effektiv darum geht, mit dem Beitritt zu Schengen das Terrain für den EU-Beitritt vorzubereiten, wie sich Frau Calmy-Rey im April 2003 anlässlich der Pressekonferenz nach 100 Tagen im Bundesrat äusserte. Nur so ist auch verständlich, dass der Abschluss der Bilateralen II am Schluss von einer knappen Mehrheit des Bundesrates gegen den Willen von Finanzminister Merz mit Kohäsionszahlungen von 200 Mio. Franken pro Jahr erkauft wurde, obschon dieser Presseberichten zufolge vorher im Maximum 50 – 100 Mio. Franken/Jahr als vertretbar erachtete. Der Bundesrat zog damit einen raschen Schritt Richtung EU um jeden Preis einer klaren finanzpolitischen Verantwortung gegenüber dem eigenen Land vor.
Volksabstimmung nötig
Im Gegensatz zu den Bilateralen I sind die 9 Abkommen der Bilateralen II nicht voneinander abhängig. Sie können einzeln angenommen oder abgelehnt werden. Daher gilt es in der kommenden innerstaatlichen Diskussion die Vor- und Nachteile jedes Dossiers genau abzuwägen. Weil mit diesem Schengen-Vertrag zentrale Säulen unseres Rechtsstaates wie die innere Sicherheit und die Souveränität in Frage gestellt werden, muss das Volk darüber entscheiden können. Deshalb forderte die SVP den Bundesrat auf, diesen Vertrag dem obligatorischen Referendum, also einer obligatorischen Abstimmung durch Volk und Stände zu unterstellen. Der Bundesrat hat nämlich selbst im Jahre 1999 auf Seite 5 der Botschaft zu den Bilateralen I geschrieben, ein Beitritt zu Schengen stelle eine Souveränitätsübertragung an eine supranationale Organisation dar. Dafür sieht aber Artikel 140 der Bundesverfassung das obligatorische Referendum vor. Am letzten Mittwoch hat aber der Bundesrat entschieden, 7 der 9 Abkommen – darunter auch den Beitritt zum Schengener-Vertrag – dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Er hat das obligatorische Referendum aus Angst vor dem Ständemehr und um der EU „zu gefallen“, abgelehnt. Die SVP wird sich im Rahmen der parlamentarischen Beratung dieses Geschäftes nochmals für ein obligatorisches Referendum einsetzen. Sollte auch das Parlament dieses verweigern, wird die SVP nicht darum herum kommen, das fakultative Referendum zu ergreifen oder ein solches zu unterstützen, damit das Volk wenigstens bei diesem wichtigen Vertrag mitreden kann.