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Sozialwerke

Die Sozialwerke: Ein verhängnisvolles Erbe für unsere Kinder?

Hans Kaufmann
Hans Kaufmann
Nationalrat Wettswil (ZH)

Gemäss dem Bundesamtes für Statistik betrugen die Gesamtausgaben für die soziale Sicherheit im Jahre 2003 fast CHF 230 Mrd. und die Einnahmen fast CHF 150 Mrd. Allein seit 1990 haben sich die Sozialausgaben von CHF 64 Mrd. somit mehr als verdoppelt, d.h. sie sind pro Jahr um rund 5,5% gewachsen, während das nominelle Bruttoinlandprodukt nur 2,2% zulegte. Pro vierköpfige Familie gerechnet sprechen wir von CHF 70’400 Ausgaben und von CHF 80’500 Einnahmen für die Soziale Sicherheit pro Jahr. Auch wenn fast ein Viertel dieser Einnahmen aus dem Staatshaushalt quersubventioniert wird und ein Sechstel aus Kapitalerträgen resultiert, muss bedacht werden, dass auch diese Steuer- und Finanzerträge vorerst erwirtschaftet werden müssen.

Bei den Ausgaben für das Gesundheitswesen müssen wir zudem berücksichtigen, dass nicht nur der Staat und die Sozialversicherungen dafür bezahlen, sondern weitere CHF 20 Mrd. von den privaten Versicherungen und aus den privaten Taschen der Haushalte berappt werden. Heute entfallen rund 42% der Sozialausgaben auf die Altersvorsorge, weitere fast 40% auf die Gesundheitspflege inklusive Invalidität. Der Rest geht an die Arbeitslosen, die Hinterbliebenen, Familien und Kinder, die sozial Ausgegrenzten etc. Besonders problematisch ist dabei die Tatsache, dass 85% dieser Sozialleistungen nicht bedarfsabhängig sind, sondern als Rechtsanspruch ausgestattet sind. Ich werde mich bei meinen weiteren Ausführungen aus Zeitgründen auf die zwei Hauptgebiete der Sozialen Sicherheit beschränken, nämlich auf die Altersvorsorge und die Gesundheitspflege.

Den meisten von Ihnen ist bekannt, dass unsere Lebenserwartung jedes Jahr um rund 3 Monate zunimmt, und dass die Schweiz, wie auch weitere 45 der 46 europäischen Länder seit 1960 eine sinkende Fruchtbarkeit (Fertilität) aufweisen, weshalb eine Schrumpfung unserer Bevölkerung vorhersehbar ist. Um den Fortbestand eines Volks zu gewährleisten müssten die Frauen im Durchschnitt 2,1 Kinder auf die Welt bringen. In der Schweiz liegt die Fertilität derzeit aber nur bei 1,3 Kindern. Wenn wir die Schweizer Bevölkerung um die rund 274’000 Einbürgerungen in den letzten 10 Jahren korrigieren, denn stellen wir fest, dass die Schrumpfung der Schweizer Bevölkerung bereits vor 10 Jahren eingesetzt hat. Die vorhersehbaren dramatischen Auswirkungen der demographischen Entwicklung werden wohl deshalb noch nicht zur Kenntnis genommen, weil der entscheidende Wendepunkt erst in etwa 8-10 Jahren erreicht sein wird. Im Jahre 2015 wird die aktive Bevölkerung ihren Höhepunkt überschritten haben. Dann wird die Zahl der Beitragszahler an die Sozialwerke, aber teilweise auch jener der guten Steuerzahler sinken. Der Anteil der aktiven Bevölkerung wird von heute 61% bis 2030 auf 56% fallen. Die Anzahl der Rentner als auch die Pflegebedürftigen und andere Sozialfälle werden aber weiter zunehmen.

AHV: auch ohne Rentenerhöhungen massiver finanzieller Mehrbedarf

Allein die AHV-Altersrentnerinnen und -rentner, die in der Schweiz wohnhaft sind, werden in den nächsten 25 Jahren von heute rund 1,2 Mio. auf fast 1,8 Mio. ansteigen. Dazu kommen aber weitere rund 360’000 AHV-Rentner im Ausland, für die wir hier lebenden Schweizer ebenfalls aufkommen müssen. In der Vergangenheit hat zwar die Anzahl jener, die vom Staat oder von den Sozialwerken Geld beziehen,
ebenfalls zugenommen, aber bis heute ist auch die Zahl der Beitragszahler jedes Jahr gewachsen. Spätestens ab 2015 wird sich die Schere zwischen Beitragszahlern und Bezügern dramatisch öffnen. Deshalb hat man wohl von staatlicher Seite her bis anhin finanzielle Prognosen über die Sozialwerke nur bis zum Wendepunkt im Jahre 2015 veröffentlicht. Man hat die längerfristigen Konsequenzen der demographischen Entwicklung verschwiegen, um unserer Sozialwerke weiter massiv ausbauen zu können. Bald werden uns aber die Mittel zur Finanzierung unserer Sozialwerke fehlen. Damit drohen Steuer- oder Beitragserhöhungen. Der Wirtschaftsstandort Schweiz verliert weiter an Attraktivität.

Die aktive Bevölkerung wird bis 2030 gemäss dem Bundesamt für Statistik und dem BSV von heute 4,5 Mio. auf 4,15 Mio. schrumpfen. Von den heutigen 4,5 Mio. Aktiven bezahlten gemäss BSV-Statistik aber über 400’000 keine AHV-Beiträge. Wenn dies so bleibt, dann nimmt die Anzahl der Beitragszahler in den nächsten 25 Jahren von etwas über 4 Mio. auf 3,7 Mio. ab, oder anders ausgedrückt: heute entfallen auf jeden Rentner noch 2,5 Beitragszahler. Im Jahre 2030 werden es noch 1,7 sein.

Den meisten von uns sind diese Zahlen bekannt, aber die wenigstens können sich konkret vorstellen was dies für sie bedeutet. Wir können z.B. folgende einfache Rechnung machen. Im Jahre 2003 gab die AHV inklusive Ergänzungsleistungen fast CHF 32 Mrd. für die 1,6 Mio. Rentnerinnen und Rentner aus. Das wären dann pro Kopf gerechnet knapp CHF 20’000. Wenn man nun davon ausgeht, dass diese Renten von 4 Mio. Beitragszahlern finanziert werden, dann macht dies pro Beitragszahler den Betrag von CHF 7’800 aus. Selbst wenn die Renten pro Kopf unverändert bleiben, werden sich die Ausgaben der AHV wegen der Zunahme der Rentnerzahl bis 2030 aber auf CHF 42.4 Mrd. erhöhen. Bezogen auf die verbliebenen 3,7 Mio. Beitragszahler errechnet sich nun ein Betrag von CHF 11’500. Die Belastung pro Beitragszahler nimmt somit um 47% zu, ohne dass die Renten erhöht werden. Heute bezahlen unselbständig Erwerbende 8,4 Lohnprozente. Um die Auswirkungen der Demographie zu kompensieren, müssten die Lohnprozente somit auf 12,3% angehoben werden. Die AHV wird aber auch vom Staat subventioniert. So steuerte die öffentliche Hand im Jahre 2003 CHF 8 Mrd. zur AHV bei. Dieser Beitrag müsste
ebenfalls um 47% d.h. um CHF 3,8 Mrd. erhöht werden. Allein diese einfachen
Überlegungen zeigen, dass eine Revision der AHV dringend notwendig ist.

Pensionskassen: falsche Annahmen erfordern Nachzahlungen der Aktiven

Zum Glück basiert die Altersvorsorge in der Schweiz nicht nur auf der AHV, sondern auch auf der beruflichen und privaten Vorsorge, die im Gegensatz zur AHV auf dem Kapitaldeckungsverfahren beruht, d.h. die Renten werden aus den gesparten Kapitalien finanziert.

Die Renten werden bei den Kassen mit Beitragsprimat aufgrund des vorhandenen Kapitals und des Umwandlungssatzes am Tag der Pensionierung festgesetzt. Der Umwandlungssatz betrug bei der Einführung des BVGs 7,2% und soll nun mit der ersten BVG-Revision innert 10 Jahren, d.h. bis 2014 auf 6,8% gesenkt werden. Das heisst, wenn jemand am Tage seiner Pensionierung über CHF 100’000 verfügt, beträgt seine lebenslange Rente CHF 7’200 pro Jahr. Wer in 10 Jahren mit dem gleichen Sparkapital in Pension geht, erhält noch CHF 6’800. Hinter diesem Umwandlungssatz stecken jedoch zwei wichtige Annahmen, die trotz der vorgesehenen Absenkung die Sicherheit der zweiten Säule in Frage stellen.

Warum? Die meisten Pensionskassen gehen von zu kurzen Lebenserwartungen und möglicherweise von zu hohen Ertragserwartungen bei den Kapitalanlagen aus. Ein Umwandlungssatz von 6,8% wäre gerechtfertigt, wenn die durchschnittliche Lebenserwartung von Mann und Frau beim Erreichen des 65. Lebensjahres 16,9 Jahre und die Kapitalerträge während dieser Zeit 4% betragen würden. Tatsächlich liegt die Lebenserwartung für 65-Jährige aber, je nach verwendeter Sterbetafel, bereits heute um 2 bis 5 Jahre über dem einkalkulierten Wert. Was passiert nun, wenn die Rentner länger als angenommen leben? Wer muss ihre Renten weiter bezahlen, wenn deren Kapital aufgebraucht ist? Sie werden es wohl schon ahnen: die Aktiven, unsere Kinder. Je nach PK stehen den Rentnern nun mehr oder weniger Aktive gegenüber. Bei der SBB sind die Rentner beispielsweise heute schon in der Überzahl. Deshalb sei es unzumutbar, diese Finanzierungslücken den Aktiven aufzubürden, meinen die Gewerkschaften. Wir, die Steuerzahler, sollen diese Finanzlöcher bitte stopfen.

Das zweite Problem betrifft die Kapitalerträge. Was passiert, wenn die angenommene Rendite von 4% nicht erreicht wird? Wer muss die Differenz bezahlen? Erneut sind es unsere Kinder. Wenn die Kapitalerträge in den kommenden Jahren nur 3% und die effektive Lebenserwartung nur um ein Jahr zunimmt, dann wäre ein Umwandlungssatz von 5,5% bzw. eine Rente von 5’500 statt der heutigen 7’200 sachgerecht. Da eine solche Anpassung unzumutbar erscheint, führt der zu hohe Umwandlungssatz zwangsweise zu einer Umverteilung zwischen den Generationen, d.h. die Jungen bezahlen für die Alten. In der Vergangenheit wurden zwar in vielen Jahren Erträge erwirtschaftet, die spürbar über dem technischen Zinssatz von 4% lagen. Aber statt Schwankungsreserven für schlechtere Zeiten anzulegen wurden die Leistungen erhöht. Auch heute befinden sich noch viele Pensionskassen in Unterdeckung, d.h. ihre Vermögen reichen nicht aus, die künftigen Verpflichtungen zu decken. Dies trifft vor allem für den Staat und seine Regiebetriebe zu. Deshalb werden wir auch bei den Pensionskassen weitere Revisionen in Angriff nehmen müssen.

IV und Krankenversicherung: wo kein Wille ist auch kein Weg

CHF 50 Mrd. betrugen die Kosten des Schweizer Gesundheitswesens im Jahre 2003. Im laufenden Jahr werden sie bereits CHF 54 Mrd. erreichen, im nächsten Jahr über CHF 56 Mrd. Das sind wiederum pro Familie gerechnet etwas mehr als CHF 30’000. Wie wir, die SVP, die Krankheitskosten in den Griff bekommen wollen, muss ich Ihnen wohl nicht weiter darlegen. Sie haben mit der Unterzeichnung unserer Volksinitiative bereits den Anstoss für eine weitere Revision des KVGs gegeben.
Ebenso gravierend sind aber die Finanzprobleme der Invalidenversicherung (IV).

Wenn wir nicht bald etwas unternehmen, dann wird das Finanzloch der IV bis 2010 auf CHF 18 Mrd. ansteigen. Dieser Betrag entspricht rund dem Doppelten der Einnahmen der IV im Jahre 2003. Die Linke, wozu selbstverständlich auch die CVP zählt, will aber eine echte Sanierung der IV einmal mehr verzögern. Statt die Scheininvalidität und das Abschieben von Arbeitslosen und Fürsorgefällen in die IV, aber auch die massive Zunahme der geistigen Invalidität mit harten Massnahmen einzudämmen, soll der Bundesanteil von rund CHF 7 Mrd. an den nicht mehr benötigten SNB-Währungsreserven dazu verwendet werden, um die Schulden der IV bei der AHV zu tilgen. Dabei hat ja schon die Plünderung der EO zugunsten der IV gezeigt, dass mit solchen Scheinsanierungen der Zwang zu Reformen geschwächt wird und die Probleme auf die lange Bank geschoben werden.

Und selbstverständlich will man mit der angelaufenen fünften IV Revision auch die Beiträge erhöhen, die Lohnprozente von 1,4% auf 1,5% und die Mehrwertsteuer um 0,8%. Diese Massnahmen sollen bereits auf den 1. Juli 2006 oder 1. Januar 2007 in Kraft treten. Sparmassnahmen sind hingegen nur im Umfang von etwa CHF 400 Mio. vorgesehen, und dies bei einem jährlichen Defizit von CHF 1,5 Mrd.

Wenn ich all die anstehenden Probleme zusammenfasse, dann komme ich zum Schluss, dass wir die Leistungen unserer Sozialwerke dringend auf ein finanzierbares Ausmass zurückführen müssen, denn wenn eine Bevölkerung schrumpft und das Wachstum der Einkommen und Kapitalerträge immer ungewisser wird, dann ist dies die einzige Möglichkeit, zu verhindern, dass unsere Kinder nicht massiv höhere Beiträge und Steuern für die Sozialversicherungen bezahlen müssen.

Hans Kaufmann
Hans Kaufmann
Nationalrat Wettswil (ZH)
 
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