Fast 1½ Jahre sind nun nach Annahme der Ausschaffungsinitiative durch Volk und Stände vergangen. Justizministerin Sommaruga hatte noch am Abstimmungstag eine rasche Umsetzung des Volkswillens…
Fast 1½ Jahre sind nun nach Annahme der Ausschaffungsinitiative durch Volk und Stände vergangen. Justizministerin Sommaruga hatte noch am Abstimmungstag eine rasche Umsetzung des Volkswillens versprochen: „Ich respektiere den Willen des Stimmvolks und werde den Auftrag umsetzen, den ich heute erhalten habe,“ so Bundesrätin Sommaruga am 28. November 2010. Konkret geschehen ist seither nichts. Es wurde zwar eine Arbeitsgruppe eingesetzt, deren Absicht von Beginn weg war, den Verfassungstext nicht gemäss dem Volkswillen umzusetzen, sondern die aktuelle, unbefriedigende Praxis weiterzuführen. Die Arbeitsgruppe hat ihren Bericht Ende Juni 2011 abgeliefert. Passiert ist seitdem wieder nichts. Noch immer liegt kein Gesetzesentwurf vor, geschweige denn eine Botschaft ans Parlament. Die Behörden verschleppen den unliebsamen Volkswillen ganz offensichtlich. Die Anliegen der Schweizer Bevölkerung sind offenbar weniger wert als der Druck aus anderen Staaten. So ist man beispielsweise beim Steuerabkommen mit Deutschland bereit, einen eben erst fertig verhandelten Staatsvertrag im Schnellverfahren durchs Parlament zu peitschen und mit allfälligem Referendum innerhalb von neun Monaten in Kraft zu setzen. Wenn der Wille da ist…
Die SVP hat im Gegensatz zum Bundesrat und der Verwaltung ihre Hausaufgaben gemacht. Sie hat durch ihre Vertreter in der Arbeitsgruppe von Bundesrätin Sommaruga rechtzeitig zur ersten Sitzung am 26. Januar 2011 einen ausformulierten Umsetzungsvorschlag vorgelegt. Sie hat nun, wie angekündigt und von der Delegiertenversammlung im vergangenen Oktober beschlossen, eine weitere Initiative ausgearbeitet, welche die Ausschaffungsinitiative auf Verfassungsstufe, in den Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung, direkt umsetzt. Mit der Sammlung dieser „Durchsetzungsinitiative“, die wir Ihnen heute vorstellen, kann jederzeit begonnen werden.
Die SVP verlangt vom Bundesrat nicht mehr und nicht weniger als die Achtung des Volkswillens. Das angekündigte Vernehmlassungsverfahren zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative auf Gesetzesstufe ist endlich zu eröffnen. Dabei sind die Vorschläge der SVP, die eine korrekte Anwendung des Verfassungsartikels ermöglichen, zu berücksichtigen. Die SVP wird den Druck aufrechterhalten und mit der Unterschriftensammlung zu ihrer Durchsetzungsinitiative beginnen, wenn der Bundesrat nicht bereit ist, dem Volkswillen Nachachtung zu verschaffen.