Mit mehr als 40’000 Einbürgerungen jährlich muss sich die Schweiz nicht für eine zurückhaltende Einbürgerungspolitik schämen. Oder anders ausgedrückt – um den Wert zu zeigen, muss eine Einbürgerung das Resultat einer erfolgreichen und nachgewiesenen Integration auf Stufe der Gemeinde sein. Die effektive Integration muss von unten nach oben auf der Ebene der Gemeinde, des Kantons und schliesslich des Bundes anhand der gesetzlich festgelegten Kriterien geprüft und bestätigt werden.
Schweizer zu werden ist kein Recht, sondern ein Vorrecht, das man sich durch besondere Leistungen verdient. Und auf jeden Fall muss jede Einbürgerung von jenen verantwortlichen Behörden vor Ort in den Gemeinden ein grünes Licht erhalten, d.h. intensiv geprüft werden.
Keine Überprüfung mehr vor Ort
Im Falle der Annahme der erleichterten Einbürgerung gäbe es keine persönlichen, mündlich geführten Interviews und Abklärungen mehr vor Ort. Die Gemeindebehörden müssten nicht mehr Antrag an den Kanton und Bund stellen und auch nicht mehr über Annahme oder Ablehnung des Gesuchs abstimmen.
Obwohl die Einbürgerung bereits für alle Ausländer, die in der Schweiz aufgewachsen sind, erleichtert wurde, möchten die Linken auch noch die letzten Kontrollmöglichkeiten aus dem Weg räumen. Dabei wäre es wichtig, gerade diese Kontrollen aufrechtzuerhalten. Denn eine Einbürgerung geht hierzulande mit weitreichenden politischen Rechten einher. Es liegt daher auf der Hand, dass jedes Einbürgerungsgesuch genau geprüft werden muss. Nur so kann verhindert werden, dass Personen eingebürgert werden, die nicht integriert sind.
Der Titel der Vorlage ist täuschend und führt die Stimmbürger in die Irre: Die neue Verfassungsbestimmung führt nicht zu «einer erleichterten Einbürgerung für Ausländer der dritten Generation». Viel mehr führt sie zu einer Masseneinbürgerung, da ein «faktisches» ius soli[1] stipuliert wird und somit eine Einbürgerung für Personen ermöglicht wird, die nach geltendem Recht nicht eingebürgert werden würden. Diesen Personen sollte der Zugang zum Schweizer Pass mit dem weissen Kreuz auf rotem Hintergrund auch künftig verwehrt bleiben.
Bereits heute zu lasche Einbürgerung
Verschiedene Kantone, wie z.B. Waadt, haben bereits in verschiedener Hinsicht die Einbürgerung erleichtert. In der Waadt müssen Einbürgerungswillige der 2. Generation nicht einmal mehr vorsprechen und der Prüfbericht ist freiwillig.
Diese gefährliche Nachlässigkeit, die bereits in mehreren Kantonen Usus ist, würde flächendeckend für die ganze Schweiz eingeführt, wenn das Volk hier nicht Widerstand leistet. Und jene Kantone, die im Interesse der Bevölkerung handeln wollen, indem sie konsequente und angemessene Kontrollen durchführen, hätten das Nachsehen, wenn diese Vorlage angenommen wird.
Eine Frage der Sicherheit
Angesichts der derzeit herrschenden Situation im Bereich der Sicherheit wäre es im Gegenteil dringend notwendig, das Einbürgerungsgesetz zu verschärfen. Man müsste Anhörungen und Prüfberichte für jede einzelne Einbürgerung zur Pflicht machen.
Zusätzlich gilt, dass einzelne Kantone bereits heute die Einbürgerung innerhalb des gesetzlich gesteckten Rahmens vereinfachen können, sofern sie dies wollen. Daher ist es auch so, dass es in der Schweiz keinen einzigen hier geborenen gut integrierten Ausländer gibt, der nicht eingebürgert werden kann im normalen Verfahren. Im Gegenteil: Die Einbürgerung ist eine blosse Formalität, wenn er die gesetzlich festgelegten Bedingungen erfüllt.
Wir dürfen nicht zulassen, dass die Linke die Masseneinbürgerungen dafür missbraucht, um die eigene Wählerbasis auszuweiten. Wir müssen verhindern, dass die Ausländer in der Schweiz instrumentalisiert werden, mit dem Ziel, ihre Stimmen zu erhalten.
Um die Bevölkerung zu schützen und den bisherigen bewährten und geprüften Integrationsansatz auf Gemeindeebene beizubehalten, sagen wir NEIN zu dieser blinden Masseneinbürgerung.
[1] Geburtsortsprinzip: jedes Kind, das in diesem Staat geboren wird erhält automatisch die Staatsbürgerschaft unabhängig von der Staatsbürgerschaft der Eltern.