Die Schweizerinnen und Schweizer werden immer häufiger mit negativen Folgen des ständig wachsenden, nicht integrierten Ausländeranteils aus immer ferneren Kulturen konfrontiert. Der hohe Ausländerante
Die Schweizerinnen und Schweizer werden immer häufiger mit negativen Folgen des ständig wachsenden, nicht integrierten Ausländeranteils aus immer ferneren Kulturen konfrontiert. Der hohe Ausländeranteil in vielen Schulklassen, die zu einem regelrechten Markt ausufernde Zahl von Scheinehen, der stetig wachsende Anteil ausländischer Scheininvalider, die sich körperlich fit ein süsses Leben einrichten, oder die via Zwangsheirat in die Schweiz hergeholten Frauen und Männer, mit all ihren himmelschreienden menschlichen Begleiterscheinungen usw. usw. Wenn wir ehrlich sind, kennen wir alle einen oder mehrere solcher Fälle. Wo auch immer man als Politiker hinkommt, werden die gleichen Geschichten an einen herangetragen – landauf, landab. Der Missmut der Bevölkerung, selbst bei den Ausländern, die sich selber um Integration und Lebensunterhalt bemühen, ist gross. Nach Jahrzehnten der Zuspitzung haben wir mit dem Asyl- und Ausländergesetz endlich griffigere Möglichkeiten geschaffen, Missbräuche zu bekämpfen und den Problemen Herr zu werden.
Die Erteilung der Niederlassungserlaubnis konnte in der Schweiz eigentlich schon immer an Bedingungen geknüpft werden, doch hat man dies in der Praxis, nicht zuletzt wegen schwammigen und lückenhaften Gesetzen, nur selten gemacht. Die Anzahl Jahre, die ein Ausländer in der Schweiz verbringt, sagt rein gar nichts darüber aus, wie integriert er ist. Sie kennen sicher alle Ausländer, die sich nach 20 Jahren in der Schweiz kaum in einer Landessprache ausdrücken können. Natürlich gibt es immer auch die anderen, die sich hervorragend integriert haben, die sich an Gesetz und Ordnung halten und den eigenen Lebensunterhalt selber verdienen. Diese werden auch mit dem neuen Ausländergesetz keine Probleme haben und dadurch auch nicht eingeschränkt. Es geht bei der Abstimmung vom 24. September um die anderen, um jene, die unser Sozialsystem mehr und mehr aushöhlen.
Integration wird neu belohnt
Das neue Ausländergesetz gilt nur für Menschen aus Nicht-EU-Staaten, denn mit der EU haben wir bekanntlich die Personenfreizügigkeit. Das Ausländergesetz wirkt integrationsfördernd, weil es sich in Zukunft lohnt, sich in unserem Land zu integrieren, da nur auf diese Weise eine Niederlassung erlangt werden kann. Die Zulassung von Personen ist neu an klare Bedingungen geknüpft. Künftig sollen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt bzw. die Bedürfnisse der Schweiz entscheidend für die Zulassung sein (AuG Art. 3 und Art. 18). Dabei wird die Integration von den Zuwanderern ausdrücklich gefordert (AuG Art. 4), ja kann sogar als Bedingung für die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung festgelegt werden (AuG Art. 54).
Während sich die Schweiz ihre Immigranten früher nach den beruflichen Fähigkeiten (etwa Strassen- oder Tunnelarbeiter etc.) ausgesucht hat, nahm sie in den letzten Jahrzehnten ziemlich alles auf, was an die Türe geklopft hat. Andere Staaten suchen sich ihre Immigranten sehr genau aus. Mit dem neuen Ausländergesetz geht man hier, zumindest bei den Menschen aus den Nicht-EU-Staaten, auf den bewährten Weg zurück.
Die Zuwanderung zum Sozialsystem wird unterbunden
Die Behörden haben künftig die Möglichkeit, eine Aufenthaltsgenehmigung nicht mehr zu verlängern, wenn die Person oder jemand, für den sie sorgt, sozialhilfeabhängig ist (AuG Art. 62). Auch die Niederlassungsbewilligung kann widerrufen werden, wenn die Person oder eine Person, für welche diese sorgt, in erheblichem Masse auf Sozialhilfe angewiesen ist (AuG Art. 63). Nicht nur die Unterwanderung des Sozialsystems ist ein riesiges Problem. Auch in anderen Bereichen drückt der Schuh. Obwohl wir in der Schweiz einen Ausländeranteil von gegen 21 Prozent haben, sind über 41 Prozent der IV-Rentner und über 41,5 Prozent der Arbeitslosen Ausländer. Zwischen 50-55 Prozent aller kriminellen Handlungen in der Schweiz gehen auf das Konto von Ausländern. In der Strafanstalt Lenzburg sind mittlerweile über 83 Prozent der Gefängnisinsassen Ausländer. Dass die Ausländer in all diesen Statistiken derart überproportional vertreten sind lässt nur einen Schluss zu: Es wird überall Missbrauch betrieben. Das darf nicht sein und wird mit dem neuen Ausländergesetz mindestens bei der Sozialhilfe rasch und effizient korrigiert.
Der missbräuchliche Familiennachzug wird gestoppt
Der Familiennachzug kann künftig nur innert fünf Jahren nach der Erteilung der Aufenthaltsbewilligung geltend gemacht werden, im Fall von Kindern über zwölf Jahren gilt sogar eine Frist von einem Jahr. Damit wird verhindert, dass Jugendliche kurz vor Erreichen des 18. Altersjahrs, welches heute die Grenze für den Familiennachzug bildet, rasch noch in die Schweiz nachgezogen werden, ohne Ausbildung keine Stelle finden und schliesslich in der Sozialhilfe landen.
Instrumente gegen Scheinehen
Immer wieder versuchen illegal anwesende Ausländerinnen und Ausländer sich mittels Scheinehen ein Aufenthaltsrecht in unserem Land zu erschleichen. Gerade die Standesämter haben sich immer beklagt, dass ihnen die Hände gebunden seien, auch wenn es sich offensichtlich um eine Scheinehe handelt. Künftig können Zivilstandsbeamte die Eheschliessung verweigern, wenn es sich um eine Scheinehe handelt. Zudem können Dritte gegen eine Scheinehe klagen (Änderung des ZGB und des Partnerschaftsgesetzes im Anhang des AuG). Damit wird die Scheinehe zum Straftatbestand.
Das Ausländergesetz verdient ein Ja, da es dringend notwendige Verbesserungen bringt, um den wachsenden Problemen durch die Zuwanderung Herr zu werden. Ich will, dass diejenigen Ausländer, die sich an Gesetz und Ordnung halten, die sich ihren Lebensunterhalt selber verdienen und sich echt integrieren, nicht länger die Dummen sind.