Sie können bei jeder Abstimmung frei entscheiden, noch. Waren Sie für die Minarettverbotsinitiative oder dagegen? Unterstützen Sie die Ausschaffungsinitiative oder nicht? Sind Sie für die lebenslange Verwahrung von nicht therapierbaren Sexual- oder Gewaltstraftätern oder dagegen? Das ist Ihr Recht! Und es ist auch Ihr Recht, etwas mittels Volksinitiative oder Referendum zur Abstimmung zu bringen! Es gibt bei jeder Abstimmung Argumente für und gegen etwas. Aber seien Sie auf keinen Fall gegen die Direkte Demokratie, nämlich Ihr Recht, über all diese Fragen selber zu entscheiden. Genau das ist heute gefährdet.
Sie können bei jeder Abstimmung frei entscheiden, noch. Waren Sie für die Minarettverbotsinitiative oder dagegen? Unterstützen Sie die Ausschaffungsinitiative oder nicht? Sind Sie für die lebenslange Verwahrung von nicht therapierbaren Sexual- oder Gewaltstraftätern oder dagegen? Das ist Ihr Recht! Und es ist auch Ihr Recht, etwas mittels Volksinitiative oder Referendum zur Abstimmung zu bringen! Es gibt bei jeder Abstimmung Argumente für und gegen etwas. Aber seien Sie auf keinen Fall gegen die Direkte Demokratie, nämlich Ihr Recht, über all diese Fragen selber zu entscheiden. Genau das ist heute gefährdet.
Direkte Demokratie als Bremse: Keine Politik gegen den Bürgerwillen
Von uns Bürgerinnen und Bürgern geht alle Staatsgewalt aus. Mit dem Recht auf Volksabstimmungen können wir unsere Stimme viel differenzierter zum Ausdruck bringen: Vor Volksabstimmungen kommt es zu einer breiten, oft zugespitzten, aber doch auch aufklärend wirkenden Diskussion. Volksabstimmungen decken Widersprüche zwischen Politikern und Wählern auf. Immer wieder entscheiden die Bürgerinnen und Bürger anders als zuvor das Parlament. Wer gefragt wird, wendet sich nicht ab.
Ausufernder EGMR fernab jeglicher Vernunft
In den vergangenen Jahren uferten die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) immer weiter aus. Sie griffen damit immer mehr in die Souveränität der Schweiz ein – obwohl bei Unterzeichnung der EMRK keine Rede von derart weitgehenden Beurteilungen und Verurteilungen aller möglichen und unmöglichen Rechtsbereiche der Schweiz war. Nein, so war das ganz sicher nicht gemeint. Und die Kritik an den Urteilen des EGMR wird immer grösser – von Angela Merkel bis David Cameron. Vielen Urteilen geht jeglicher gesunde Menschenverstand ab. Lassen Sie mich einige Beispiele erwähnen:
Ausdünnung der Volksrechte
Das ist eine komplett neue Interpretation der Volksrechte. In Artikel 5 Absatz 4 der Bundesverfassung werden Bund und Kantone aufgefordert, das Völkerrecht zu „beachten“ und gemäss Artikel 194 muss eine Teilrevision der Bundesverfassung die Einheit der Materie wahren und darf die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts nicht verletzen. Nicht mehr und nicht weniger. Abgesehen davon, dass nur wirklich zwingendes Völkerrecht eine Schranke der Verfassungsrevision bildet, ist das Völkerrecht keine Schranke für die demokratische Rechtsetzung. Solange eine Volksinitiative zwingendes Völkerrecht nicht verletzt, gibt es also keinen Grund, eine Volksinitiative für ungültig zu erklären oder ausufernde ausländische Gerichtsentscheide über Landesrecht zu stellen. Auch in Zukunft wird bei uns also zwingendes Völkerrecht (z.B. Verbot des Völkermordes, des Angriffskrieges, der Folter, der Sklaverei, der Zwangsarbeit) anerkannt und geachtet. Das Problem liegt darin, dass selbsternannte Experten, Funktionäre, Richter etc. ihre eigene Auffassung als «zwingendes Völkerrecht» verkaufen wollen. Wenn eine Bundesrätin vor der «Macht der Mehrheit» warnt und eine Ständerätin von «schrankenlosem Mehrheitstotalitarimus» spricht, so spricht das Bände.
Umgehung demokratischer Auseinandersetzungen
Wem eine Volksinitiative politisch nicht passt, der kann sie nicht einfach als völkerrechtswidrig bezeichnen. Zu glauben, die eigene Meinung sei die einzig rechtstaatlich vertretbare, zeugt von Arroganz und Hochmut. Wenn eine Volksinitiative mit 100‘000 Unterschriften zustande kommt, dann ist dies ein Zeichen der Bevölkerung an die Politik. Die entscheidende Frage ist und bleibt: Wer bestimmt, was Recht ist? Wer entscheidet, was der demokratische Verfassungsgeber darf und was nicht? Gibt es ein besseres Organ als das Volk selbst? Natürlich gibt es Volksentscheide, die ich persönlich lieber anders gesehen hätte. Aber das ist bei Gerichtsurteilen nicht anders, und erst recht nicht anders ist es bei Feststellungen durch Expertenkommissionen. In jedem Staat muss jemand das letzte Wort haben, was letztlich gelten soll und was nicht. Vertrauen wir der Urteilskraft des Volkes mehr als einer staatlichen und international verbandelte Gerechtigkeitsexpertokratie! Auch Professoren und Richter sind nicht frei von Fehlern. Je breiter der Entscheidungskreis desto grösser die Abstützung.
Für eine verantwortungsvolle Politik
Die Weichen für die kommenden Generationen werden heute gestellt. Renten, Wirtschaft, Umwelt, Gesundheit, Technologie, Migration, Sicherheit und die Aussenpolitik werden auch unsere Kinder und Enkel beschäftigen. Weitreichende und häufig nicht mehr rückgängig zu machende Entscheidungen brauchen eine breite Basis. Weil niemand ihre Folgen genau vorhersagen kann. Keine Regierung und kein Parlament kann hierfür allein die Verantwortung übernehmen. Es bedarf eindeutiger Entscheidungen des Souveräns, der Bürgerinnen und Bürger.
Schein-Demokratie verhindern
Alle politischen Entscheidungen betreffen die Menschen. Insofern ist es selbstverständlich, dass den Betroffenen die Chance gegeben wird, sich an Lösung und Diskussion der Probleme zu beteiligen. Durch Volksentscheide werden die Menschen ernst genommen und beteiligen sich stärker an der Politik. Dadurch werden die Problemlösungsfähigkeit der Menschen und ihr Verständnis für die Politik gefördert. Eine Entscheidung der Bevölkerung wird eher akzeptiert als die einer Regierung oder eines Parlaments und erst recht als die eines Gerichtes. Wenn das Volk nun noch über unwichtige Themen entscheiden kann und bei grossen und wichtigen Fragen als „unmündig“ abgekanzelt wird, so ist das allerhöchstens noch eine Scheindemokratie! Aus diesen Gründen müssen wir jegliche Versuche, die Direkte Demokratie abzubauen, verhindern und scharf bekämpfen. Und aus diesen Gründen braucht es eine Volksinitiative, mit der sichergestellt wird, dass die Entscheide des Schweizervolkes umgesetzt werden.