Eigenmietwert: Die Frage nach der Abschaffung dieser Steuer ist berechtigt

1798, mit der Hilfe französischer Truppen, vertrieben die Waadtländer die Berner nach 262 Jahren Besatzung. Und so entstand der Kanton Waadt. Heute, ohne Groll, freuen wir uns, Sie, Freunde aus Bern und jenseits der Saane, zu empfangen. Herzlich Willkommen!

Pierre-André Page
Pierre-André Page
Nationalrat Châtonnaye (FR)

Ich komme nun zu meinem eigentlichen Thema: dem Eigenmietwert. Aber zunächst einmal: Was ist konkret gemeint, wenn man vom «Eigenmietwert» spricht? Der Eigenmietwert ist ein steuerliches Konzept, das Eigentümer, die ihr eigenes Haus bewohnen, mit einem fiktiven Einkommen besteuert. Dieses entspricht einer theoretischen Miete, die ein Eigentümer durch die Vermietung seiner Immobilie erzielen könnte.

In Bezug auf uns Schweizer wird oft gesagt, wir seien ein «Spezialfall». Das gilt sicher für diese Steuer, sie ist einzigartig und spezifisch für unser Land. Zwar kennen auch andere europäische Länder Steuern, die auf dem Eigenmietwert basieren. Dazu gehören zum Beispiel Belgien, Spanien, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Dänemark und Norwegen.

Aber unser Eigenmietwert ist in seinem systematischen Ansatz und seiner direkten Anwendung als steuerbares Einkommen einzigartig. Woher kommt der Eigenmietwert? Er ist nicht so alt wie die Waadtländer Revolution – aber fast! Ursprünglich war diese Steuer eine Notmassnahme, um den Bundeshaushalt in Krisenzeiten aufzubessern. Sie wurde 1915 zum ersten Mal und 1934 vom Bundesrat erneut eingeführt – dieses Mal, um den durch die schwere Wirtschaftskrise der 1930er Jahre angeschlagenen Bundeshaushalt zu sanieren. Anfänglich mit Notrecht eingeführt, wurde der Eigenmietwert 1958 durch eine Volksabstimmung in das reguläre Recht übernommen. So viel zur Geschichte.

Einfach ausgedrückt, bedeutet der Eigenmietwert: Sie als Hausbesitzer zahlen

  • eine Steuer auf ein Einkommen, das Sie nicht haben und
  • für die Nutzung von etwas, das sie bereits bezahlt haben und das bereits besteuert worden ist.

Diese Steuer soll den Vorteil ausgleichen, den Hausbesitzer gegenüber Mietern haben. Eigentümer müssen keine Miete zahlen und können einen Teil ihrer Wohnkosten von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen: die Hypothekarzinsen und die Instandhaltungskosten. Aber wann spricht man von Eigenmietwert? Wohneigentümer sind immer steuerpflichtig, wenn sie ihre Wohnung oder ihr Haus selbst bewohnen. Auch für ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung muss der Eigenmietwert angegeben werden.
Wenn Sie eine Immobilie vermieten, die Ihnen gehört, dann müssen Sie keinen Eigenmietwert zahlen, aber Ihre Mieteinnahmen als Einkommen deklarieren.

Bevor wir die Argumente für die Beibehaltung des Eigenmietwertes, respektive für dessen Abschaffung hören, erlauben Sie mir noch ein paar Worte zum parlamentarischen Weg, den diese Vorlage hinter sich hat.

Meine Damen und Herren, die Abschaffung des Eigenmietwertes beschäftigt die Politik seit etwa acht Jahren. Und an kontroversen Diskussionen hat es wahrlich nicht gefehlt. Im Jahr 2021 haben der Bundesrat und der Ständerat einer neuen Regelung zugestimmt. Eine Regelung, die auch vom Nationalrat in der Sommersession 2023 angenommen wurde. Heute sind sich die beiden Kammern einig, dass der Eigenmietwert für Hauptwohnsitze abgeschafft werden soll. Es bleibt eine Uneinigkeit über die Besteuerung von Zweitwohnungen. Der Nationalrat plädiert für einen konsequenten Systemwechsel und will den Eigenmietwert vollständig abschaffen. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats hingegen will den Eigenmietwert für Zweitwohnungen weiterhin besteuern. Dies weil die neue Regelung für die Tourismuskantone Wallis, Tessin und Graubünden hohe Steuereinbussen zur Folge hätte.

Abschliessend, und – ohne der folgenden Debatte vorzugreifen – stelle ich fest, dass der Eigenmietwert

  • der Förderung von Wohneigentum widerspricht
  • den Mittelstand und die Rentner belastet.

Der Eigenmietwert mag in vergangenen Krisenzeiten sinnvoll gewesen sein. Aber heute hat sich die Situation geändert. Und die Frage nach der Beibehaltung oder der Abschaffung des Eigenmietwerts verdient es, gestellt zu werden.

Pierre-André Page
Pierre-André Page
Nationalrat Châtonnaye (FR)
 
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