Referat

Eine Chronik der schweizerischen Gesundheitspolitik

Am 4. Dezember stimmte das Schweizer Volk dem neuen Krankenversicherungsgesetz KVG mit einer knappen Mehrheit von 51 % Ja-Stimmen zu. Einzig die SVP hatte sich gegen dieses neue Gesetz…

Nationalrat Jean Fattebert, Vize-Präsident SVP Schweiz, Villars-Bramard (VD)

Am 4. Dezember stimmte das Schweizer Volk dem neuen Krankenversicherungsgesetz KVG mit einer knappen Mehrheit von 51 % Ja-Stimmen zu. Einzig die SVP hatte sich gegen dieses neue Gesetz ausgesprochen. SP, FDP und CVP hatten die Ja-Parole empfohlen.

Das Gesetz ist am 1. Januar 1996 in Kraft getreten. Die monatlichen Durchschnittsprämien für Erwachsene betrugen anfänglich 166 Franken pro Monat.

4 Jahre später, im Jahr 2000, sind die Prämien bereits auf 212 Franken gestiegen, also um mehr als einen Viertel. Es zeigte sich bereits damals, dass das Gesetz die Kostenexplosion nicht bremsen kann.

Aus der Überzeugung, dass das KVG keine Eindämmung der Kostenexplosion herbeiführen kann, stellt die SVP im Sommer 2000 Forderungen zur Revision des KVG auf. Schlüsselelemente sind die Aufhebung des Kontrahierungszwangs, eine transparentere und einfachere Spitalfinanzierung sowie eine Einschränkung des Leistungskatalogs der obligatorischen Versicherung. Die SVP-Fraktion reicht ca. 10 parlamentarische Vorstösse ein, von denen bis heute keiner umgesetzt ist.

Im September 2000 verabschiedet der Bundesrat eine KVG-Revision, die sich auf wenige Bereiche beschränkt. Massnahmen zur Bekämpfung der Prämiensteigerung finden sich nicht. Als Reaktion auf die bundesrätliche Vorlage überbieten sich die Parlamentarier mit eigenen Forderungen.

Frau Bundesrätin Dreifuss, die um ihr baldiges Ausscheiden aus der Landesregierung wusste, ging weder auf die Problematik der Reserven noch der Franchisen ein. Einige Parlamentarier, die bereits die Wahlen auf sich zukommen sahen, haben sogar Massnahmen gefordert, die eine weitere Prämiensteigerung nach sich ziehen würden. Unter diesen Vorzeichen wird die Revision am letzten Tag der Wintersession 2002 abgelehnt.

Unterdessen betragen die Prämien im schweizerischen Durchschnitt 269 Franken. Seit Inkrafttreten des KVG bezahlt ein Erwachsener pro Jahr 1250 Franken mehr. Für eine Familie mit zwei Kindern beträgt die Prämiensteigerung fast 3000 Franken pro Jahr!

Selbstverständlich tragen die zunehmende Leistungsfähigkeit der Medizin und die Alterung der Gesellschaft in gewissem Umfang an diese Entwicklung bei. Aber der grösste Teil der Prämienseigerung ist auf Mängel am Gesetz und fehlende Verantwortung der Akteure zurückzuführen. Bei gleicher Gesundheit beziehen gewisse Versicherte viel mehr Leistungen als andere. Das Solidaritätsprinzip wird nicht mehr respektiert.

Unter diesen Umständen muss gehandelt werden. Unsere Initiative kann eine ganz wesentliche Verbesserung der Situation herbeiführen.

 
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