Mit der Neustrukturierung des Asylbereiches gibt Bundesrätin Sommaruga vor, die Asylverfahren zu verkürzen.
Mit der Neustrukturierung des Asylbereiches gibt Bundesrätin Sommaruga vor, die Asylverfahren zu verkürzen. Doch die Vorschläge des EJPD sind nicht zielführend und bestenfalls mit einem grossen Aufwand langfristig realisierbar. Was die Schweiz aber braucht, sind rasche und wirksame Lösungen zur Behebung der ungebremsten Zuwanderung auf dem Asylweg. Die Einführung einer im Schweizer Rechtssystem einzigartigen, generellen unentgeltlichen Rechtsvertretung und Rechtsberatung für alle Asylsuchenden zu Lasten der Steuerzahler wird die Asylindustrie nur weiter aufblähen und sinnlose Rekurse produzieren. Die Annahme, den Grossteil der Asylgesuche in einem schnellen Normalverfahren erledigen zu können, entbehrt jeglicher Grundlage. Neue grosse Bundeszentren werden nachvollziehbare Einsprachen der Bevölkerung hervorrufen, die sich um die Sicherheit ihrer Nachbarschaft sorgen.
Die Tatsache, dass die Bundesrätin nicht einmal die Errichtung eines „speziellen Zentrums“ für renitente Asylbewerber gemäss der letzten Asylgesetzrevision in Angriff genommen hat, zeigt, dass sie lieber mit immer neuen Revisionen Aktivis-mus vortäuschen will, als endlich die offensichtlichen Probleme mit den bereits bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten anzugehen.
Die Neustrukturierung wird Parallelstrukturen und Doppelspurigkeiten hervorrufen und das ganze Asylwesen noch teurer machen. Das Staatssekretariat für Migration, das in den letzten Jahren (bereits mit der Amtsübernahme durch Eveline Widmer-Schlumpf) mehrmals – immer massiv zum schlechteren – reorganisiert wurde, wird durch Sommarugas Neustrukturierung vollständig aus dem Konzept gebracht und schliesslich zur völligen Unfähigkeit verkommen.
Vollzugsprobleme werden massiv vernachlässigt
Ausserdem werden die wichtigsten Probleme im Asylbereich von der EJPD-Vorsteherin gar nicht angegangen. Diese liegen insbesondere im Vollzug, also der Rückschaffung. Um die SP-Politik der Aufnahme und Integration voranzutreiben, werden im Bereich des Vollzugs Stellen abgebaut und für Verfahren und Integrationsförderung eingesetzt. Der Vollzug gehört klar nicht zu den Prioritäten von Bundesrätin Sommaruga – kein Wunder also, dass auch die Vollzugsunterstützung an die Kantone träge bis gar nicht mehr funktioniert.
Die für den Vollzug essentiellen Zwangsmassnahmen, die mit der Asylgesetzrevision unter Bundesrat Blocher eingeführt und vom Volk in der Abstimmung vom 24. September 2006 bestätigt wurden, werden seither teilweise auf Druck der EU, teilweise aufgrund der linken Politik der Nachfolgerinnen wieder ausgehebelt. Die mögliche Haftdauer als Zwangsmassnahme wurde massiv verkürzt und die Bedingungen, jemand in Ausschaffungshaft nehmen zu können, stark erhöht. Personen, die sich unkooperativ verhalten und sich einer Rückführung wiedersetzen, haben es heute viel einfacher, eine Haftentlassung zu erwirken und unterzutauchen. Dabei müsste genau bei Personen, die ihren gesetzlichen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, der Druck massiv erhöht werden. Nur so können die Vollzugsprobleme wirkungsvoll angegangen werden.
Doch auch fehlende Rückübernahmeabkommen verhindern einen raschen und konsequenten Vollzug. Zurzeit herrschen diesbezüglich insbesondere bei den Maghreb-Staaten grosse Probleme. Rückführungen z.B. nach Tunesien oder Marokko sind langwierig oder ganz blockiert. Sonderflüge werden nicht erlaubt. Mit entsprechenden Verhandlungen und Abkommen unter Einbezug der von der Schweiz bezahlten Entwicklungshilfe oder anderer Unterstützungsmassnahmen müssen diese Vollzugsprobleme endlich angegangen werden.
Doch teilweise verhindert das SEM den Vollzug auch von sich aus. Zurzeit hat es zum Beispiel den zwangsweisen Vollzug nach Liberia, Sierra Leone und Guinea sistiert aufgrund der Ebola-Krise. Dabei hat die WHO Liberia als Ebola-frei erklärt. Das SEM weigert sich aber weiterhin die Rückführungs-Sistierung für Liberia aufzuheben.
SVP wird Anträge und Vorstösse einreichen
Wie gesagt, die Vorlage von Bundesrätin Sommaruga zur Neustrukturierung des Asylwesens enthält keine wirklich raschen und wirksamen Problemlösungen. Aufgrund der Ergebnisse der Staatspolitischen Kommission des Ständerates muss man bedauerlicherweise davon ausgehen, dass die Standeskammer die Vorlage nicht wesentlich verbessern wird. Daher wird die SVP in der nationalrätlichen Kommission verschiedene Anträge einreichen, um die Vorlage zu wirkungsvoller zu gestalten.
Doch wie schon mehrmals erwähnt heute, liegt das Asylchaos nicht an einer mangelhaften gesetzlichen Grundlage, sondern an deren Umsetzung durch die SP-Bundesrätin. Um dieses Führungsproblem zu lösen, müsste es entweder einen Wechsel an der Departementsspitze geben oder klar umschriebene, strikte Vorgaben durch die Bundesverfassung. Da ersteres nicht von der SVP alleine bestimmt werden kann, haben wir auch zwei parlamentarische Initiativen verfasst, um die Bundesverfassung entsprechend anzupassen. Sie finden diese in Ihren Unterlagen. Die erste parlamentarische Initiative zur Streichung der Nothilfe für Personen, die sich illegal in der Schweiz befinden, wurde bereits in der Sondersession eingereicht. Die zweite parlamentarische Initiative wäre auch ein möglicher Text für eine Volksinitiative und wird durch die Fraktion in der Sommersession eingereicht. Sollten es die Umstände erfordern, wird die SVP die Lancierung einer Volksinitiative mit diesem Inhalt in Betracht ziehen.