Referat

Endlich die Weichen für eine produzierende Landwirtschaft stellen

Die Schweizer Bevölkerung hat der hiesigen Landwirtschaft mit bäuerlichen Familienbetrieben mehrfach und immer mit grossem Mehr das Vertrauen ausgesprochen.

Marcel Dettling
Marcel Dettling
Nationalrat Oberiberg (SZ)

So muss jetzt auch das Landwirtschaftsgesetz auf den neuen Verfassungsartikel, der von der Landwirtschaft die Ernährungssicherung der Schweizer Bevölkerung verlangt, abgestimmt werden:

Das bedeutet:

– Unterstützung der produzierenden Landwirtschaft, so dass der Nettoselbstversorgungsgrad für die Schweizer Bevölkerung auf mindestens 60 Prozent steigt;

– keine neuen Leistungsanforderungen und keine neuen Programme im Bereich der Ökologie;

–  weniger Bürokratie durch Abbau der Überregulierung.

Die Vernehmlassung zur Agrarpolitik ab 2022 (AP 22+) vom 14. November 2018 verfehlt alle drei dieser Zielsetzungen vollumfänglich. Die SVP wird die Vorschläge zur Gesetzesänderung in ihrer Gesamtheit zurückweisen, da sie gegenüber dem Volksentscheid in die komplett falsche Richtung zielen oder aber ungenügend und unvollständig sind.

Lauter Massnahmen gegen die produzierende Landwirtschaft
Mit Ausnahme des Vorschlags einer wenig konkreten Plattform für Agrarexporte richten sich viele Massnahmen gegen eine produzierende Landwirtschaft:

So lehnen wir die Neuausrichtung der Milchpreisstützung ab. Die Senkung der Verkäsungszulage durch eine Umlagerung eines Teilbetrags für die silagefreie Fütterung wird zwangsläufig zu einem weiteren Druck auf den Milchpreis auf breiter Ebene führen. Die unterschiedlichen Qualitäten zwischen Produktion mit und ohne Silage sollen zu einem Teil, wie heute am Ladentisch, mit unterschiedlicher Konsumentenpreisen entschädigt werden. Eigentlich will die Bundesverwaltung hier erneut das effizienteste Stützungsinstrument für die Milchproduktion über die Hintertür in Frage stellen. Wenn jetzt die Umlagerung auf jene Produkte mit der bereits besten Wertschöpfung erfolgt, leiden darunter einmal mehr alle Industriemilchproduzen, deren Misere seit der Aufhebung der Kontingentierung von der Verwaltung nie angegangen wurde und auch in der aktuellen Vernehmlassung schlicht ausgeblendet wird.

Dank früher Intervention der SVP hat es der Bundesrat wenigstens nicht gewagt weitere der wenigen verbleibenden Preisstützungsmassnahmen zur Abschaffung zu empfehlen. Er stellt dazu lediglich Fragen, die wir wie folgt beantworten:

Die Inlandleistung für Fleisch, wonach wer Fleischimportkontingente beanspruchen will sich auch am Inlandabsatz und an den öffentlichen Schlachtviehmärkten beteiligen muss, wurde auf Antrag der SVP gegen den Willen des Bundesrats schon in die AP 14 bis 17 gerettet und muss für den funktionierenden Fleischmarkt auch zukünftig beibehalten werden. Die SVP fordert auch die Beibehaltung der bescheidenen Marktentlastungsmassnahmen bei Schlachtkälbern oder Inlandeiern. Dank der Marktentlastungsmassnahme beim Kalbfleisch konnte in den vergangenen Jahren verhindert werden, dass der Produzentenpreis ins Bodenlose fiel. Damit kann vor allem das einkommensschwache Berggebiet unterstützt werden, wo die Kalbfleischproduktion vorwiegend stattfindet.

Der Bundesrat geht auch mit der Umgestaltung des Direktzahlungssystems in eine völlig verkehrte Richtung. Einerseits brauchen die Bauern, wie alle anderen Betriebe, ein Minimum an Investitionssicherheit. Eine erneute grundlegende Umgestaltung des Direktzahlungssystems bringt wieder eine grosse Verunsicherung mit sich. Zudem geht der Vorschlag in die diametral falsche Richtung. Mit einem flächenunabhängigen Betriebsbeitrag auf Kosten des Versorgungssicherheitsbeitrags pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche und der gleichzeitigen Abschaffung eines minimalen Tierbesatzes, wird erneut die reine Landschaftspflege auf Kosten der Produktion gefördert. Auch die Abschaffung des Steillagebeitrags ist völlig unverständlich und offenbar lediglich eine Trotzreaktion des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW), dem dieser durch die SVP eingebrachte Beitrag schon damals nicht gepasst hat. Dabei ist die Leistung dieser Bewirtschafter, die oft noch in Handarbeit erfolgt, gegen die Vergandung und für die Sicherheit der Täler nicht hoch genug zu schätzen.

Bund fordert zusätzliche Leistungen statt Abbau der Bürokratie
Die SVP begrüsst, dass der Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft unverändert weitergeführt werden soll. In Anbetracht des nach wie vor bestehenden Einkommensrückstands der Bauernfamilien gegenüber vergleichbaren Berufsgattungen ist das ein Minimum, auch vor dem Hintergrund, dass in allen anderen Politikbereichen laufend Mehrausgaben getätigt werden.

Es darf aber nicht sein, wie schon bei der letzten Agrarpolitik (AP14 bis 17), dass bei gleich viel Entschädigung eine höhere Leistung gefordert wird. Genau das tut die AP 22+ des Bundesrats.

Anstelle der längst geforderten Entschlackung und Vereinfachung all der mittlerweile unübersichtlichen Anforderungen an die Landwirtschaft werden in mehreren Bereichen wieder Mehrleistungen gefordert, die wir ablehnen. Beispiele dazu sind:

  • Einhaltung des Natur- und Heimatschutzgesetzes als Grundanforderung zum Erhalt von Direktzahlungen;
  • kompletter Ersatz des Systems der ausgeglichenen Düngerbilanz durch ein System mit unbekannten Auswirkungen;
  • Einführung einer hoch komplexen Kategorie zur gesamtbetrieblichen Biodiversitätsförderung;
  • Förderung einer standortangepassten Landwirtschaft mit regionalen landwirtschaftlichen Strategien, die Öko-Planungsbüros werden sich freuen;
  • Anforderungserweiterung für BTS und RAUS Beiträge.

Ebenfalls zu weit geht die verlangte höhere Anforderung bei der Ausbildung. Eine höhere Berufsbildung als Grundlage für den Bezug von Direktzahlungen führt völlig am Ziel vorbei. Es ist endlich Zeit die Bürokratie in der Landwirtschaft zu entschlacken. Dann braucht es auch keine höhere Berufsbildung als Standard.

Lockerung des Bodenrechts gefährdet wichtigstes Produktionsmittel
Das Bäuerliche Bodenrecht hat sich für die Schweizer Landwirtschaft bewährt, indem sichergestellt wird, dass die Nachfolger die Betriebe zu tragbaren Bedingungen übernehmen können und der landwirtschaftliche Boden nicht der Spekulation zum Opfer fällt. Zudem hat das Bodenrecht auch der Zerstückelung vorgebeugt, indem es die Realteilung unterbindet. Vor diesem Hintergrund gibt es keinen Grund für eine Lockerung des Prinzips der Selbstbewirtschaftung, sprich für eine Öffnung für den Erwerb landwirtschaftlichen Bodens durch Aktiengesellschaften.

Gleichzeitig ist aber darauf hinzuweisen, dass die Zuweisung des Landwirtschaftsbetriebs an den Nachkommen, der ihn bewirtschaften will, oft zu belastenden Situationen für jene Geschwister führt, die nicht auf dem Betrieb bleiben können. Deren Schutz mittels Vorkaufsrecht ist absolut begründet und soll nicht reduziert werden. Hingegen könnte sich die SVP ein zusätzliches Vorkaufsrecht für den Ehegatten vorstellen.

Grundlegende Überarbeitung erforderlich
Die vorangehenden Ausführungen zeigen, dass die Vorlage grundlegend neu überarbeitet werden muss. Für die SVP ist eine Konsolidierung der Agrarpolitik 2014 bis 2017 die weit bessere Lösung als der vorliegende Vorschlag. Sollte dieser ins Parlament kommen, wird die SVP Nichteintreten beantragen.

Marcel Dettling
Marcel Dettling
Nationalrat Oberiberg (SZ)
 
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