Die Volksrechte dienen in unserem Land dazu, dass das Volk sich zu grundlegenden Sach-, Finanz- oder anderen Fragen äussern kann; oft sind es schwierige Fragen wie die Anpassung des…
Die Volksrechte dienen in unserem Land dazu, dass das Volk sich zu grundlegenden Sach-, Finanz- oder anderen Fragen äussern kann; oft sind es schwierige Fragen wie die Anpassung des Umwandlungssatzes oder die Unternehmenssteuerreform, um nur zwei jüngere Beispiele zu nennen; manchmal geht es um grundsätzliche Entscheidungen internationaler Natur wie den UNO- oder Schengen-Beitritt des Landes; seltener betreffen sie die Institution der Regierung in Gestalt des Bundesrates. Es ist eine Besonderheit unseres politischen Systems, dass ein Thema, zu welchem sich das Volk und die Kantone zu früheren Zeiten schon geäussert haben, mit einer gewissen Regelmässigkeit erneut auf der Tagesordnung der Volksabstimmungen erscheinen kann.
Eine Chance für das Land
Die von der SVP lancierte Volksinitiative bietet nunmehr die grosse Chance für die Stimmbevölkerung dieses Landes, sich eines wichtigen Themas wie der Wahlmodalitäten unserer Landesregierung anzunehmen; dies zu einem Zeitpunkt, wo letztere Gegenstand heftiger Kritik ist, nicht nur seitens einer grossen Mehrheit aus Vertretern aller politischen Lager, sondern auch seitens der Zivilgesellschaft.
Selbstverständlich muss in einem Gemeinwesen mit 4 Landessprachen speziell darauf geachtet werden, dass die sprachlichen Minderheiten korrekt vertreten sind.
Klare Prinzipien und Garantien für die sprachlichen Minderheiten
Das Konzept unserer Initiative setzt auf klare Prinzipien, welche aus unserer Sicht unverzichtbar sind, damit die Volkswahl des Bundesrates seinen Mitgliedern eine echte Legitimität verschaffen und gleichzeitig den sprachlichen Minderheiten eine gerechte Repräsentation garantieren kann. So wurde das Majorzsystem gewählt. Es hat den Vorteil, dass Persönlichkeiten portiert werden und in quasi allen Kantonen, ausgenommen Zug und Tessin, Anwendung findet. Um dem Zweck einer Wahl durch den gesamtschweizerischen Stimmkörper zu genügen sowie einen entscheidenden Einfluss der Sprachminderheiten auf die Auswahl ihrer Vertretung im Bundesrat sicherzustellen, wurde das im Kanton Bern geltende Wahlsystem ausgewählt. Es funktioniert ohne Probleme und wurde während einer gewissen Zeit auch im Kanton Waadt, anlässlich der Neuverteilung der kleinen Wahlkreise – vor der grossen Reform der Wahlkreiseinteilung im Rahmen der neuen Kantonsverfassung – zum Einsatz gebracht. Die sprachlichen Minderheiten werden nicht nur anerkannt und respektiert – das System wird sie darüber hinaus dazu motivieren, zusätzlichen Initiativgeist und eine Dynamik zu entwickeln um sich jenseits des « Röstigrabens » besser bekannt zu machen; genau dies wird im Übrigen speziell den Romands oft vorgeworfen: etliche Mühe zu haben, sich eine nationale Statur zu geben und sich aus ihrer stark regionalen und sprachlichen Verortung befreien zu können.
Nach unserer Einschätzung dürfte eine solche Volkswahl für den Bundesrat nur von Vorteil sein, weil dessen Mitglieder demokratisch durch den gesamtschweizerischen Stimmkörper gewählt würden. Dies ist umso mehr von Bedeutung als von ihnen erwartet wird, dass sie ihre Regierungstätigkeit auf dem gesamten Territorium der Schweiz ausüben. Falls einige Kandidaten im ersten Wahlgang nicht das absolute Mehr erreichen, wird zur Komplettierung des Bundesrates ein zweiter Wahlgang mit einfachem Mehr durchgeführt.
Was die Wahl des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin angeht, so nimmt der Bundesrat die Wahl aus seinen Reihen für ein Jahr vor. Eine Wahl durch das Volk ist mit Blick auf die Funktionsweise einer Kollegialbehörde nicht wünschenswert. Nur die Wahl des Bundeskanzlers bleibt weiterhin in der Kompetenz der Bundesversammlung; diese erfolgt unverändert alle 4 Jahre. Durch unsere Initiative nicht ausgeschlossen ist die Möglichkeit, dass der Bundesrat die gleiche Person für ein weiteres Jahr zum Bundespräsidenten wählt.
Eine Stärkung der Volksrechte nützt der Institution der Regierung
Mit dieser Volksinitiative haben die Schweizer Bürger endlich die Gelegenheit, eine fundamentale und brennend aktuelle Frage zu debattieren: sollen wir die « Spielregeln » der Bundesratswahlen ändern? Was kann man hinsichtlich dieser Änderung, etwa bezüglich einer gesteigerten Dynamik, einer verstärkten Legitimität erwarten? Seit einigen Jahren ist jede Vakanz in der obersten Behörde des Landes Quelle einer stetig steigenden breiten Kritik an der Wahl der Bundesversammlung sowie an den angewandten Methoden; mit einer gewissen Konstanz werden Reformvorschläge über parlamentarische Vorstösse in den Kammern behandelt; und genauso regelmässig werden sie sang- und klanglos wieder beerdigt! Hier und jetzt denken wir, dass ein direktes Engagement der Bürgerinnen und Bürger im Prozess der Bundesratswahl die Institution der Regierung stärken würde und dass es den entscheidenden Schritt hierfür nun zu tun gilt. Zur Entkräftung der Zweifel hinsichtlich der Konkordanz genügt es, in den Kantonen die zahlreichen Beispiel festzustellen, in denen sie sogar gestärkt wurde und dass sie in jedem Fall nicht schlechter funktioniert – ganz im Gegenteil.