Nach wie vor wird in der Staatsrechnung des Bundes ein unvollständiges Bild aller bestehenden Verpflichtungen…
Nationalrat Hermann Weyeneth, Jegenstorf (BE)
Nach wie vor wird in der Staatsrechnung des Bundes ein unvollständiges Bild aller bestehenden Verpflichtungen des Bundes präsentiert. So werden nach wie vor nicht umfassend sämtliche bestehenden Verpflichtungen des Bundes gegenüber der Publica und Garantien des Bundes gegenüber bundeseigenen Unternehmungen und ihrer Pensionskassen ausgewiesen. Sie werden im Rahmen der Bilanz häppchen- oder besser gesagt happenweise in der Erfolgsrechnung aktiviert und gleichzeitig abgeschrieben, obwohl diese seit Jahren bestehen. (Siehe Zwischenbilanz der Post per 30.6.03 oder die Ausfinanzierung der Publica per 31.12.03 mit über 12 Milliarden Franken.)
Vom neuen Finanzdepartementchef und dem Bundesrat erwarten wir eine lückenlose Präsentierung dieser bestehenden Verpflichtungen mit der Rechnungslegung der Staatsrechnung des Bundes per 31.12.03.
Dies ermöglicht dem Parlament und der Öffentlichkeit, von der effektiven Finanzlage des Bundes Kenntnis zu nehmen. Dies als erster Schritt zur Sanierung der Bundesfinanzen.
Unter dieser Voraussetzung wird es sich klar ergeben, dass die von der SVP erhobene Forderung nach einem 2. Spar- und Massnahmenpaket im Umfang von 3,5 Milliarden eine zwingende Notwendigkeit darstellt. Ein Paket im Umfang von 2,5 Milliarden genügt nicht, um die Finanzen ins Lot zu bringen. Eine weitere Zunahme der Verschuldung, abgesehen von den gültigen Beschlüssen (u.a. FinöV als Hauptbrocken eingegangener Verpflichtungen) wird die SVP nicht akzeptieren können.
Im Gegenteil sind in den Budgets und Jahresabschlüssen der nächsten vier Jahre Überschüsse sicher zu stellen, die zwingend einen Schuldenabbau und eine Rückführung des Bilanzfehlbetrages ermöglichen.
Dass dies nur über eine Verzichtsplanung über die gesamte Tätigkeit des Bundes ermöglicht wird, ist jedermann klar. Auch der SVP. Und sie bietet hierzu Hand – auch in jenen Gebieten, die ihr besonders nahe stehen. Sie verlangt dies ausdrücklich.
Vorab aber ist es Sache des Bundesrates, frei von Voreingenommenheit, den Departementen entsprechende Weisungen zur Durchführung dieser Verzichtsplanung als strikte Auflage zu erteilen.
Die SVP wird zu keinem weiteren Ausbau der Bundesverwaltung ohne parallel und synchron verlaufenden Stellenabbau Hand bieten. Zudem hält sie an ihrer Forderung nach einem grundsätzlichen Stellenabbau im Umfang von 10% fest. Sie ist höchstens bereit, diese Forderung auf die Legislatur auszudehnen, um eine sozial verträgliche Lösung gegenüber dem Bundespersonal zu ermöglichen.
Stellenabbau heisst für die SVP aber nach wie vor, letztlich in der Bundesverwaltung wie in den bundeseigenen Betrieben weniger Personal zu beschäftigen als heute.
Dabei sind gewerkschaftliche Anliegen anzuhören. Diese sind aber letztlich nicht das entscheidende Kriterium. Effizienz und Effektivität geben den Ausschlag über die Inanspruchnahme und den Einsatz öffentlicher Mittel.
Im VBS hat die mit der Einführung der Armee XXI beschlossene Reorganisation der Armee und der damit verbundene, massive Stellenabbau auf allen Stufen zu erfolgen. Nur so werden genügend freie Mittel zur Beschaffung des zur Auftragserfüllung notwendigen Rüstungsmaterials zur Verfügung gestellt werden können.
Ganz besondere Forderungen stellen wir auch an das Justiz- und Polizeidepartement. Hier hat der neue Departementvorsteher im Sinne seiner oft wiederholten Einschätzung von überhöhtem bürokratischem Leerlauf insbesondere im Asylwesen, aber auch im Generalsekretariat, im Bundesamt für Justiz, im Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung, im Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung, im dem Departement unterstellten FLAG-Amt, sowie in der Asylrekurskommission das vorhandene Sparpotenzial unverzüglich umzusetzen.