Ein Beitritt zur EU ist keine Option für die Schweiz. Ein solcher stünde in klarem Widerspruch zu den tragenden Säulen der Schweizerischen Eidgenossenschaft – namentlich zur Souveränität,…
Die SVP hält auch in der Opposition an ihren grundsätzlichen Forderungen in der Europapolitik fest:
Ein Beitritt zur EU ist keine Option für die Schweiz. Ein solcher stünde in klarem Widerspruch zu den tragenden Säulen der Schweizerischen Eidgenossenschaft – namentlich zur Souveränität, Neutralität, zur direkten Demokratie und zum föderalistischen Aufbau.
Ein EU-Beitritt ist politisch, wirtschaftlich und sozial untragbar. Daher muss das EU-Beitrittsgesuch unverzüglich zurückgezogen werden. Der Bundesrat muss sein Doppelspiel beenden und eine klare, der heutigen Ausgangslage und dem Volkswillen entsprechende Haltung in der Europapolitik einnehmen.
Sodann tritt die SVP mit zwölf europapolitischen Forderungen an den Bundesrat:
1. Unwiderrufliche, verbindliche Verpflichtung der EU, die schweizerische Souveränität nicht weiter in Frage zu stellen
Die SVP weist die Einmischung der EU in unsere inneren Angelegenheiten in aller Schärfe zurück. Diese Angriffe auf unser direktdemokratisches und föderalistisches Staatssystem sind untolerierbar. Zum kantonalen Steuerwettbewerb gibt es nichts zu verhandeln. Die SVP fordert die unwiderrufliche, verbindliche schriftliche Erklärung der EU, dass diese ein für alle Mal von ihren Forderungen nach Anpassung der schweizerischen Steuergesetze Abstand nimmt. Die EU muss anerkennen, dass das Freihandelsabkommen von 1972 keine rechtliche Grundlage zu einer Diskussion über das Steuersystem der Schweiz bietet.
2. Verknüpfung der Steuerfrage mit der Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien
Bei den offenen Fragen um die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf die beiden neuen EU-Länder Rumänien und Bulgarien tritt die Europäische Union mit einem konkreten Anliegen an die Schweiz heran. Dieses Dossier ist für uns, im Gegensatz zur EU, nicht von Bedeutung. Darum muss die Garantie der Steuerautonomie der Schweiz mit der Frage der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien verknüpft werden. Weigert sich die EU, eine entsprechende Erklärung zur schweizerischen Steuersouveränität abzugeben, ergreift die SVP in jedem Fall das Referendum zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit.
3. Bei weiterem EU-Druck: Retorsionsmassnahmen
Im Fall weiterer Druckversuche seitens der EU muss der Bundesrat Retorsionsmassnahmen ergreifen: z.B. Sistierung der Kohäsionszahlungen, Verweigerung der Auszahlung des EU-Anteils der Zinsbesteuerung, Verteuerung der Autobahnvignette für EU-Bürger, Einschränkung der EU-Fahrzeuge bei den Alpentransversalen.
4. Erweiterung der Personenfreizügigkeit nur mit klaren Bedingungen
Für die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien sind folgende Bedingungen zu erfüllen: eine Übergangsfrist von 12 Jahren in denen Kontingente zur Anwendung kommen, der Verzicht auf zusätzliche flankierende Massnahmen sowie eine effizientere Rückübernahmeregelung mit Rumänien und Bulgarien für kriminelle oder gewalttätige Staatsanghörige (vgl. die derzeitige Problematik in Italien).
5. Transparenz über Kohäsionszahlungen an Rumänien und Bulgarien
Die Stimmbürger müssen Transparenz über sämtliche Folgen der Personenfreizügigkeit haben. Der Beschluss zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit ist mit den geplanten Kohäsionszahlungen zu verbinden und im gleichen, referendumsfähigen Beschluss vorzulegen.
6. Nein zu neuen Kohäsionszahlungen ohne Gegenleistung
Die rund 350 Mio. CHF für Bulgarien und Rumänien müssen mit einer Gegenleistung von Seiten der EU verknüpft werden. Prioritär ist die Forderung nach einer Lösung im Flughafenstreit mit Deutschland. Es darf nicht sein, dass die EU konstant mit neuen Forderungen an die Schweiz herantritt, ohne dafür auch etwas zu bieten. Unsere Schweizer Politiker, allen voran unsere Bundesräte, müssen endlich lernen, gegenüber der EU hart zu bleiben und auch einmal „Nein“ zu sagen!
7. Neue Abkommen nur mit Nutzen für die Schweiz
Die Schweiz darf nur Verträge abschliessen, die den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken ohne die Souveränität der Schweiz zu tangieren. Die Aussenministerin sieht dies anders: „Indem wir die bilate¬ralen Beziehungen zur EU intensivieren, können wir den Boden für den EU-Beitritt bereiten“ (PK vom 24.4.2003). Diese Haltung ist fatal: Wir müssen unsere Interessen vertreten – und nicht diejenigen der EU.
8. Kein Rahmenvertrag zur Ausschaltung des Volkes
Ein sog. „Rahmenabkommen“ mit der EU ist die Vorstufe zum EU-Beitritt. So könnten Botschafter und Verwaltungsangestellte autonom politische Entscheide treffen, während die Politiker und das Volk nichts mehr zu sagen hätten. Für Bundesrätin Calmy-Rey ist ein solches Assoziierungsabkommen ein „nützliches“ „Instrument, um die Verwaltung und Weiterentwicklung der Verträge zu erleichtern.“
9. Erweiterung des Staatsvertragsreferendums
Das Volk muss über alle wichtigen völkerrechtlichen Verträge, Abkommen, Konventionen und Programme – welche praktisch immer die Souveränität und die Unabhängigkeit des Landes sowie die Rechte des Volkes schmälern – abstimmen können. Die SVP erneuert die entsprechenden parlamentarischen Vorstösse und unterstützt die Bemühungen der AUNS, die politischen Rechte im Bereich des Staatsvertragsreferendums zu stärken.
10. Kein unnötiger Nachvollzug von EU-Recht
Die Schweiz ist Weltmeister im Nachvollzug von europäischem und internationalem Recht, obwohl dies zumeist gar nicht nötig wäre und von wenigen EU-Ländern so musterschülerhaft gemacht wird. Die devote Haltung im bürokratischen Chaos zu den Cervelat-Häuten ist nur ein Beispiel. Doch dabei geht es um weit mehr, als um den Verlust unserer Nationalwurst. Mit dem Abschluss von internationalen Konventionen und Staatsverträgen verliert die Schweiz jedes Mal ein Stück Souveränität, ein Stück Freiheit und damit den für einen Kleinstaat wichtigen Handlungsspielraum. Dieser Handlungsspielraum ist soweit als möglich zurück zu gewinnen. Es muss möglich sein, in internationalen Verträgen Vorbehalte anzubringen.
11. Weiterführung der Personenfreizügigkeit ist zwingend dem Volk vorzulegen (obligatorisches Referendum)
2008 muss ein obligatorisches Referendum über die Weiterführung der Personenfreizügigkeit mit allen EU-Staaten ab 2009 stattfinden. Die Schweizer Bevölkerung ist täglich mit den Auswirkungen der Personenfreizügigkeit konfrontiert und muss daher auch über deren Weiterführung entscheiden. Wegen der Tragweite der Frage ist ein obligatorisches Referendum zwingend nötig. Die übereilte Vernehmlassung mit der verkürzten Vernehmlassungsfrist von weniger als einem Monat macht ein solches Referendum noch notwendiger. Eine solch überstürzte Vorgehensweise schadet unserer Demokratie und ist politisch unredlich. Anscheinend möchte der Bundesrat das Geschäft möglichst schnell und ohne gründliche Auseinandersetzung durchpeitschen. Die SVP fordert zudem zusätzliche Auskünfte über die bisherigen Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt, die Lohnentwicklungen in den einzelnen Branchen, die Auswirkungen auf die Sozialversicherungen sowie die Konsequenzen und finanziellen Folgen im Schul- und Ausbildungsbereich.
12. Dringliche Parlamentsdebatte zum Thema Steuerstreit
Für die Märzsession fordert die SVP eine dringliche Debatte über den Steuerstreit mit der EU. Es ist zwingend notwendig, dass auch die anderen Parteien der sich früher oder später stellenden Problematik nicht aus dem Weg gehen und dass sich das Parlament endlich mit diesen Fragen auseinandersetzt.