Es war ein harter Schuss vor den Bug unserer direkten Demokratie, jener skandalöse Bundesgerichtsentscheid, mit dem behauptet…
Es war ein harter Schuss vor den Bug unserer direkten Demokratie, jener skandalöse Bundesgerichtsentscheid, mit dem behauptet wurde, Einbürgerungen an der Urne seien nicht zulässig. Der Entscheid kam natürlich ohne SVP-Richter, wohl aber mit 2 FDP-, 2 CVP- und 1 SP-Richter zustande. In diesen Entscheid ist auch ein Rekursrecht gegen negative Einbürgerungsentscheide verpackt.
Kniefall vor der EU
Mit diesem Entscheid setzte das Bundesgericht den seit einigen Jahren eingeschlagenen Weg der Forcierung der Einbürgerungen fort. Das Vorgehen ist ein weiterer Akt der reinen Anpassungspolitik, die vom Bundesrat und vielen Parlamentariern gepflegt wird, um dem Ausland gefällig zu sein. Diese Politik bedeutet einen weiteren Schritt in Richtung EU.
Aber wem nützt denn das Vorgehen generell der erleichterten Einbürgerung und gar die Umgehung des Volkes? Mit den Masseneinbürgerungen soll das Migrationsproblem, das wir in unserem Lande haben, über Kosmetik bei den Statistiken kaschiert werden. Und damit wird einmal mehr wieder versucht, das Volk für dumm zu verkaufen!
Es heisst, der hohe Ausländeranteil in der Schweiz sei darauf zurückzuführen, dass eine restriktive Einbürgerungspraxis angewendet werde. Diese Behauptung lässt sich leicht widerlegen, mit einem Blick auf die Einbürgerungsquoten gemessen an der Gesamtbevölkerung. Die Schweiz steht hier nämlich an der Spitze mit 0,5%, während das Niveau in Deutschland bei 0,2% liegt und der europäische Durchschnitt gar bei 0,16%.
Vervielfachung der Einbürgerungen
In den letzten 12 Jahren wurden insgesamt über 250’000 Ausländer eingebürgert. Diese Zahl entspricht den Einwohnern der beiden Städte Bern und Lausanne zusammen. Dabei hat sich die Zahl der ordentlichen Einbürgerungen verdreifacht. Dies ist nicht zuletzt ein Resultat der Versuche vieler Kantons- und Gemeinderegierungen, die Einbürgerungen nicht mehr vom Volk, sondern von Kommissionen und der Exekutive selbst vornehmen zu lassen, um für sie unangenehme Diskussionen zu vermeiden.
Nicht nur die Zahl der ordentlichen Einbürgerungen hat zugenommen. Auch die Zahl der erleichterten Einbürgerungen hat sich mit der Revision des Bürgerrechts von 1992 vervielfacht. Im Schnitt sind es aktuell jährlich rund 10’000 Einbürgerungen, über die Bundesbern allein entscheidet. Dabei spielte die Integration ebenso wenig eine Rolle wie allfällige Vorstrafen oder auch nur die Kenntnisse einer Landessprache. Die Heirat mit einer Schweizer Bürgerin oder einem Schweizer Bürger genügte. Die Scheinehen liessen nicht auf sich warten. Dass die Revision von damals vor allem den Missbrauch förderte, dürfte inzwischen klar geworden sein.
Mogelpackungen vom 26. September
Und es soll noch schlimmer werden, wenn wir die Abstimmungsvorlagen vom 26. September 2004 unter die Lupe nehmen.
Hinter dem Bundesbeschluss vom 3. Oktober 2003 über die ordentliche Einbürgerung sowie über die erleichterte Einbürgerung junger Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation und dem Bundesbeschluss vom 3. Oktober 2003 über den Bürgerrechtserwerb von Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation verbergen sich einmal mehr zwei Mogelpackungen.
Unter dem Titel „zweite Generation“ sollen Personen erleichtert eingebürgert werden, die lediglich 5 Jahre der obligatorischen Schulzeit in der Schweiz verbracht haben. Und die Kinder dieser so genannten „zweiten Generation“ sind dann bereits die „dritte Generation“, auch dann wenn der zweite Elternteil eben erst in die Schweiz eingewandert ist. Und diese dritte Generation soll dann sogar einfach automatisch mit der Geburt Schweizer sein. Diese Definitionen sind nichts anderes als eine grobe und absichtliche Täuschung des Stimmvolkes. Leider aber war die SVP-Fraktion die einzige im Parlament, die dies erkannt hat und Nein stimmte.
Gradlinige Politik statt Maulkörbe
Wir haben es weit gebracht in unserem Land. Die täglichen Medienberichte über die stetig wachsende Zahl an Verbrechen zeigt es. Da steht längst nicht mehr, welcher Nationalität ein Täter war. Weil von oben diktiert wird, man solle die Leute im Ungewissen lassen, damit die Missstände unerkannt bleiben. Und das Bundesgericht ging noch weiter mit der Verteilung von Maulkörben. Wir sind auf dem besten Weg zu einem Recht auf Einbürgerung, einem Recht auf Entmündigung der Schweizerinnen und Schweizer. Das können wir nicht länger zulassen. Wir werden uns daher nicht mit der Lancierung der Initiative begnügen. Wir werden auch die Mogeleinbürgerungsvorlagen vom 26. September bekämpfen. Wir wollen uns auch künftig die Grenzen selber setzen und sie uns weder von unseren noch von fremden EU-Richtern setzen lassen.