Luc Recordon, Nationalrat, Grüne Partei
Ihre Partei ist sich absolut bewusst, dass die Erhaltung unserer sozialen Sicherheit nicht nur einer strikten Kostenkontrolle, sondern auch zusätzlicher finanzieller Mittel bedarf. In diesem Sinne treten Sie seit einiger Zeit dafür ein, dass bestimmte Einkünfte der Nationalbank, insbesondere der Erlös aus dem Verkauf nicht mehr benötigter Goldreserven, zu diesem Zweck verwendet werden. Es erübrigt sich deshalb, Sie von diesem Grundsatz überzeugen zu wollen. Mir geht es vielmehr darum aufzuzeigen, dass der vorgeschlagene Weg, eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, durchaus ein gangbarer Weg ist.
Ich gebe gerne zu, dass die Lage für die AHV, zumindest heute, weniger dramatisch ist als jene der IV. Im Allgemeinen geht man davon aus, dass die Finanzierung der Alters- und Hinterbliebenenrenten der 1. Säule bis zum Jahr 2025 gesichert ist. Aus diesem Grund sind die Bedürfnisse der AHV und der IV in der Abstimmungsvorlage verschieden formuliert, zwingend für die IV, weniger zwingend für die AHV: eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1 Prozentpunkt zugunsten der AHV wird erst ins Auge gefasst, wenn es wirklich notwendig ist; dagegen erweist sich eine Erhöhung um 0,8 % zugunsten der IV als zwingend, allein der Zeitpunkt der Einführung liegt im Ermessensbereich des Bundesrates.
Diese Differenzierung rechtfertigt sich in den Tatsachen: Die IV ist heute selber invalid. Ihr Rücken ist nicht mehr stark genug, um die immer zahlreicheren Rentenansprüche tragen zu können. Die Wirbelsäule der IV krümmt sich und droht zu brechen. Die Gretchenfrage lautet: Krümmt sie sich unter der Last übertriebener oder gar ungerechtfertigter Rentenansprüche, oder ist diese Last schlichtweg unvermeidbar?
Wer kann heute diese Frage schlüssig beantworten? Niemand mit absoluter Sicherheit. Zahlreiche Leute haben jedoch einleuchtende Meinungen, die ihrer praktischen Erfahrung entspringen. Die Ärzte, die Spitalangestellten, die Versicherer, die Anwälte usw. haben es mit Patienten zu tun, die um eine Rente oder um deren Verlängerung ersuchen. In meinem Bekanntenkreis herrscht folgende, einhellige Überzeugung vor: Es gibt zwar Scheininvalide und Wehleidige, es gibt sogar eine gewisse Anzahl Betrüger, doch werden die Richtlinien der Invalidenversicherung ihrerseits immer strikter; der Prozentsatz ungerechtfertigt ausbezahlter Renten hat sich in den letzten Jahrzehnten kaum verändert.
Dagegen hat sich nach der allgemein vorherrschenden Meinung leider der Gesundheitszustand, insbesondere der psychische Gesundheitszustand, der Bevölkerung deutlich verschlechtert. Tatsache ist, dass die Zahl zugestandener IV-Renten aus psychischen Gründen wesentlich deutlicher steigt als jene für körperliche Gebrechen. Dieses Phänomen betrifft nicht nur die Schweiz. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist besorgt über die weltweite Zunahme psychischer Erkrankungen. Das Phänomen ist nicht leicht zu erklären, doch gibt es einige Erklärungsansätze. Ich sehe mindestens zwei sich aufdrängende Gründe:
– Den jungen Generationen fehlen klare Eckwerte, nach denen sie sich richten können. Vorab die Eltern, dann aber auch die Schulen und andere Institutionen haben in den letzten Jahre erhebliche Mühe bekundet, den jungen Leuten die Grenzen des Erlaubten aufzuzeigen. Das Resultat ist eine etwas desorientierte Jugend.
– Dieser Mangel an Autorität steht in einem krassen Widerspruch zur Härte, manchmal sogar zur Gewalt, des Umfeldes, in welchem wir leben. So fordert die Arbeitswelt vom Individuum immer mehr Leistungen und Resultate, was bei psychisch schwächeren Personen sowie bei jungen Leuten, denen die Erziehung keine klaren Eckwerte mitgegeben hat, zum Scheitern führen können.
Dazu kommen die an der physischen Gewalt zerbrochenen Personen und die Unfallopfer neuer Extremsportarten oder der ständig zunehmenden Ferienreisen.
Der Konsument, der die Mehrwertsteuer bezahlt, kann also in der Regel nicht davon ausgehen, dass er ausgepresst wird wie eine Zitrone und dass er damit die Renten einiger Profiteure finanziert. Nicht nur wegen den dargelegten Gründen, sondern auch aufgrund der Tatsache, dass der Bezug einer Invalidenrente an und für sich kaum ein erstrebenswertes Ziel ist, insbesondere wenn diese nicht durch eine berufliche Invalidenrente und zusätzliche personelle Einkünfte ergänzt wird, wird dies wohl kaum eine bedeutende Zahl von Rentenempfängern betreffen. Das ist aber noch nicht Alles: Die Richtlinien für die Zugestehung der Renten verhärten sich und die Arbeitswelt beginnt sich der Notwendigkeit bewusst zu werden, Invalide wann immer möglich wieder zu integrieren, damit Renten gespart werden können. In diesem Bereich sind zusätzliche Anstrengungen möglich und notwendig. Ich weiss, wovon ich spreche. Ich selber bin zu 70 Prozent körperlich behindert, übe meinen Anwaltsberuf zu mehr als 100 Prozent aus, nehme die Aufgaben und Pflichten eines Verwaltungsrates sowie eines Politikers wahr und beschäftige einen blinden Anwaltspraktikanten im Vollzeitpensum.
Meine Damen und Herren Delegierte, ich möchte nicht länger werden. Ich begnüge mich mit der Bekräftigung, dass zusätzlich 0,8 % der Mehrwertsteuer für die IV und 1,0 % für die AHV – sobald sich dies als notwendig erweisen sollte – dem Konsumenten kaum Gewalt antun. Auch die Wirtschaft wird darunter kaum zu leiden haben, insbesondere in der gegenwärtigen, anhaltenden Phase der sehr tiefen Inflation. Wir müssen leider in den sauren Apfel beissen und diesen Beitrag leisten, damit der Gerechtigkeit zu ihrem Recht verholfen wird.