Die Landwirtschaft ist ein wichtiger Teil unserer Volkswirtschaft. Die Erzeugung von Nahrungsmitteln aus ihren Rohstoffen schafft Arbeitsplätze, auch in den ihr vor- und nachgelagerten Stufen. Eine vo
Die Landwirtschaft ist ein wichtiger Teil unserer Volkswirtschaft. Die Erzeugung von Nahrungsmitteln aus ihren Rohstoffen schafft Arbeitsplätze, auch in den ihr vor- und nachgelagerten Stufen. Eine von der Landwirtschaft tadellos gepflegte Landschaft leistet nicht nur einen wichtigen Beitrag zur dezentralen Besiedelung unseres Landes, sondern leistet auch dem Tourismus, einem wichtigen Wirtschaftssektor, wertvolle Dienste. Vor diesem Hintergrund hat die Wirtschaft ein wesentliches Interesse daran, dass die Landwirtschaft weiterhin wettbewerbsfähig bleibt und ihren verfassungsmässigen Auftrag erfüllen kann. Deshalb ist dem Strukturwandel und damit der Entwicklung der Landwirtschaft besondere Beachtung zu schenken. Inskünftig müssen dort Schwerpunkte gesetzt werden, wo die Landwirtschaft die grössten Chancen hat, wettbewerbsfähig zu sein. Konzentration auf die Stärken, lautet die Devise. Damit diese Chancen wahrgenommen werden können, sind der Landwirtschaft mehr Freiräume zu gewähren. Sie muss von einengenden Auflagen und Gesetzen befreit werden. Nur eine möglichst freie Landwirtschaft kann die vielfältigen Herausforderungen der Zukunft meistern.
Globale und regionale Entwicklungen zwingen die schweizerische Landwirtschaft wettbewerbsfähiger zu werden. Die dichte Besiedelung unseres Landes und die topographisch schwierigen Verhältnisse im Voralpen – und Alpenraum werden das nötige Wachstum für Betriebe nicht überall zulassen. Der Trend wird sich ganz klar in Richtung Nebenerwerbsbetriebe bewegen. In Zukunft wird es immer wichtiger werden, dass die Bauernfamilien auf ihren Betrieben mit Dienstleistungen zusätzliche Einkommen generieren können. Von der Industrie kann nicht erwartete werden, dass sie in der Lage ist, all die Nebenerwerbsbauern aufzunehmen. In unserer Firma beschäftigen wir zwar seit Jahrzehnten auch Landwirte und ermöglichen ihnen mit individueller Arbeitszeit und flexiblen Ferien den Nebenerwerb mit der Landwirtschaft optimal zu koordinieren. Diese Leute sind meist hoch motiviert und arbeitswillig. Doch die Anzahl der so angebotenen Stellen hat natürlich ihre Grenzen.
Die Bauern werden künftig noch mehr umdenken und sich veränderten Verhältnissen anpassen müssen. Das Unternehmertum muss auch in der Landwirtschaft im Zentrum stehen. Die in den letzten Jahren im Bereich der Landwirtschaft zahlreich erlassenen Vorschriften, Gesetze, Verordnungen und Auflagen haben den Bauern jeglichen Freiraum genommen. Die den Bauern abverlangte unternehmerische Tätigkeit ist so praktisch nicht möglich. Sollen die Bauern andere produzierte Güter und Dienstleistungen wie Landschaft, Natur, Tierschutz usw. selber vermarkten, müssen ihnen die entsprechenden Rahmenbedingungen zur Verfügung gestellt werden. Zu denken ist etwa an Freizeitangebote wie Reiten oder andere Sportarten in der Natur, aber auch an Ferien auf dem Bauernhof.
Grosser Handlungsbedarf besteht im raumplanerischen Bereich. Der intensive Strukturwandel erfordert eine verbesserte Umnutzung von nicht mehr in seinem ursprünglichen Zweck benötigtem Gebäuderaum. Solchen Umnutzungen und den dazu notwendigen baulichen Anpassungen stehen jedoch die Vorschriften des Raumplanungsgesetzes im Weg. Mit der heutigen Politik wird künftig die für die Wirtschaft und den Tourismus wichtige dezentrale Besiedelung in den Hügel- und Berggebieten nicht mehr gewährleistet sein. Wenn wir wollen, dass verlotterte Höfe wieder unterhalten und renoviert werden – in der Regel ohne zusätzlichen Kulturlandverlust – und eine Abwanderung gestoppt wird, ist hier dringender Handlungsbedarf angezeigt. Im Amtsbezirk Frutigen werden jährlich bis zu 5 Mio. Franken Investitionsvolumen nicht realisiert, weil die Einschränkungen für das Bauen ausserhalb der Bauzonen bei bestehenden Bauten zu restriktiv ist. Mit dieser Verhinderung vernichten wir auch Arbeitsplätze und Lehrstellen im Baugewerbe und im Dienstleistungssektor.
Aber auch die Auflagen im Landwirtschaftsgesetz zum ökologischen Leistungsnachweis, insbesondere in Bezug auf Administration, Aufzeichnung und Kontrolle, sind abzubauen und zu vereinfachen. Dasselbe gilt für die Kosten treibenden Vorschriften des Baugesetzes. Im Bereich Gewässer-, Tier- und Umweltschutz sind keinerlei neuen Auflagen mehr zu erlassen. Und schliesslich – wir fordern es nicht zum ersten Mal – ist endlich das leidige Beschwerderecht für Umweltverbände abzuschaffen. Nur mit einem rigorosen Abbau von Vorschriften und Auflagen können die nötigen unternehmerischen Freiräume geschaffen und den Bauern überhaupt Möglichkeiten für einen Nebenerwerb und damit zusätzliches Einkommen gegeben werden.
In Anbetracht der laufenden Agrarpolitik werden in den nächsten Jahren noch viele Bauernbetriebe zur Hofaufgabe gezwungen sein. Dieser schwierige, oft ungewollte Schritt wird durch diverse Vorschriften im Bereich der Steuern erschwert. Am problematischsten ist die Liquidationssteuer bei Aufgabe des Betriebes. Meist belassen die Bauern ihr erarbeitetes Kapital im Betrieb, um damit arbeiten zu können. Bei Betriebsaufgabe kommt dann die böse Überraschung, indem der Mehrwert versteuert werden muss. Es gilt, von Bundesseite her den Kantonen die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen für einen Steueraufschub bis zur Inkraftsetzung der längst überfälligen Unternehmungsbesteuerungsreform II vorzuschlagen. Im Bereich der Landwirtschaft kann diesbezüglich nicht zugewartet werden. Damit würde die Möglichkeit geschaffen, bei einer Betriebsauflösung einen Liquidationsgewinn steuerfrei in die berufliche Vorsorge zu legen.
Während die Schweizer Landwirte noch daran sind, die AP 2007 umzusetzen, wird diesen Herbst bereits das Konzept zur AP 2011 in die Vernehmlassung geschickt. Die SVP sieht darin eine Chance, insbesondere die oben dargelegten Forderungen umzusetzen, um so die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zu erhöhen.