Der Weg zur Kohäsionsmilliarde war ein Weg voller leerer Versprechungen. Als die aussenpolitischen Kommissionen des National- und Ständerates im Januar 2002 zum Verhandlungsmandat des Bundesrates zu d
Der Weg zur Kohäsionsmilliarde war ein Weg voller leerer Versprechungen. Als die aussenpolitischen Kommissionen des National- und Ständerates im Januar 2002 zum Verhandlungsmandat des Bundesrates zu den Bilateralen Verträgen II und zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit konsultiert wurden, waren die beiden Kommissionen der Ansicht, dass Zahlungen der Schweiz in den Kohäsionsfonds der EU nicht in Frage kämen. Doch schon am 12. Mai 2004, unmittelbar vor Abschluss der Bilateralen Verträge II und der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit, sicherte der Bundesrat der EU dennoch Zahlungen von jeweils 200 Millionen Franken während fünf Jahren zu.
Als der Bundesrat am 19. Mai 2004 von seinem Gipfeltreffen mit der EU aus Brüssel zurückkehrte war klar, dass die Zusicherung der Zahlung einer Milliarde die beabsichtigte Wirkung erzielt hatte und die bis dahin noch umstrittenen Fragen in einzelnen Dossiers schlagartig gelöst werden konnten. Man hat die bilateralen Verträge mit der Kohäsionsmilliarde buchstäblich gekauft und es dem Volk bei den Abstimmungen über Schengen/Dublin und die Ost-Personen-freizügigkeit verheimlicht.
Der Bundesrat entschied sich, die Milliardenzahlung an die EU vollständig und je zur Hälfte im Volkswirtschaftsdepartement und im Departement für auswärtige Angelegenheiten zu kompensieren, damit keine Mehrbelastungen entstehen. Zudem wurde vorgesehen, die Kohäsionsmilliarde im Osthilfegesetz zu verankern. So weit so gut. Doch leider waren dies leere Versprechungen, wie sich bald heraus stellen sollte. Die Mitte-Links-Mehrheit im Parlament warf die Abmachungen über den Haufen. Von einer vollständigen Kompensation der Milliardenzahlung kann keine Rede mehr sein. Im Gegenteil: Faktisch hat das Parlament die laufende Entwicklungshilfe ganz einfach um eine Milliarde Franken aufgestockt. Ein Antrag der SVP, wonach die heutigen Zahlungen im Rahmen des Osthilfekredites an die Milliarde angerechnet werden sollen, fand kein Gehör.
Beschränkung auf eine Milliarde gescheitert
Wichtigstes Anliegen der SVP war es stets, dass der Betrag auf diese eine Milliarde beschränkt würde. Es war jedoch absehbar, dass die EU weiter wachsen und es wohl kaum bei einer Milliarde bleiben würde. Prompt wurde noch während den Beratungen bekannt, dass die EU schon wieder Geld von der Schweiz will: Spätestens im nächsten Jahr, wenn Rumänien und Bulgarien der EU beitreten, soll dies die Schweiz weitere rund 350 Millionen kosten. Bezahlen ohne Ende? Der Bundesrat scheint zur Zahlung bereit. Ich gehe allerdings davon aus, dass dies das Volk offiziell erst nach einem Ja zur Abstimmungsvorlage vom 26. November erfahren wird.
Trotz Wiederstand der SVP beschloss die Parlamentsmehrheit, im Gesetz einen nach oben offenen Zahlungsrahmen zu verankern. Das ist der zweite Grund, warum das Volk zu diesem Gesetz das letzte Wort haben soll. Die Abstimmungsvorlage bietet die Grundlage für weitere, unbeschränkte Zahlungen an die EU. Wir wissen, dass Länder wie die Türkei, Kroatien, Serbien, Montenegro usw. ebenfalls in die EU drängen. Und jetzt kommt der Gipfel: Sagt das Volk am 26. November nämlich Ja zur Kohäsionsmilliarde, wird es zu künftigen Zahlungen in den Kohäsionsfonds nichts mehr zu sagen haben, denn diese werden dann auf dem Budgetweg durch das Parlament geschleust.
Am 24. März dieses Jahres stimmte die Bundesversammlung dem Osthilfegesetz mit 127: 57 Stimmen zu. Die Hauptanliegen der SVP, diese Milliarde wenigstens nach oben zu begrenzen und diese vollumfänglich zu kompensieren, waren damit beide nicht erfüllt. Der SVP blieb also nichts anderes übrig, als mit einem Referendum das Volk zu Wort kommen zu lassen.
Schon wieder drohen die Befürworter dem Volk mit Konsequenzen
Ein Nein des Stimmvolks hätte keine negativen Auswirkungen auf unser Land. Wenn von den Befürwortern der Teufel an die Wand gemalt wird, so ist dies fehl am Platz. Bei einem Nein könnte der Bundesrat eine neue Vorlage bringen und die volle Kompensation könnte realisiert werden. Ein Nein des Stimmvolks würde aber auch bedeuten, dass über die Kohäsionsmilliarde mit der EU verhandelt und wir angemessene Gegenleistungen fordern könnten. Mit einem Nein behalten wir unsere Entscheidungsfreiheit.