Die Altersvorsorge betrifft uns alle! Jung und Alt. Arbeiter oder Rentner. Mannen und Frauen. SVPler oder SPler. Alle! Deshalb ist diese Abstimmung am 25. September 2022 für uns alle so zentral wichtig. Es geht um die Verlässlichkeit, die Finanzierbarkeit und die Stabilität der Altersvorsorge in der Schweiz. Unser 3-Säulen-System, das sich seit Jahrzehnten bewährt. Wir müssen es für unsere Kinder und Enkel, für unsere künftigen Generationen erhalten und sichern.
Die AHV, ist und bleibt die zentrale Säule dieser Altersvorsorge, neben der Pensionskasse und dem selbst fürs Alter Ersparten. Diese AHV-Säule ist aber mächtig am Schwanken, wegen des zunehmenden Ungleichgewichts zwischen Aktiven, die einzahlen, und Rentnern, die Anspruch auf Rentenleistungen haben. Es braucht deshalb dringend strukturelle und finanzielle Anpassungen. Jetzt!
Die AHV-Renten werden im Umlageverfahren finanziert. Das heisst, die Renten für unsere Senioren werden durch die Beiträge der Erwerbstätigen finanziert. Die Aktiven zahlen für die Rentner, auch in der Erwartung, dass sie dann später ihre Renten von den jungen Nachkommenden finanziert bekommen. Das ist Generationengerechtigkeit.
Mit der Pensionierung der Babyboomer, also all jener, die zwischen 1946 bis 1964 geboren wurden, steigt die Zahl der Pensionierten nun aber deutlich an. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Erwerbstätigen. Bei der Gründung der AHV 1948 waren es etwa 100 Aktive, welche die AHV für 15 Rentner finanzierten. Heute müssen die gleichen 100 Aktiven bereits 29 Altersrenten finanzieren. Bis 2045 werden es fast 50 Rentner pro 100 Aktiven sein. Dann wird die Rente eines Pensionärs durch nur noch zwei Personen im Erwerbsalter finanziert werden müssen. Wegen dieses Ungleichgewichts muss dringend gehandelt werden.
Die AHV 21 ist der notwendige Schritt zur Stabilisierung der Altersvorsorge, so dass auch kommende Generationen noch vom wichtigsten Sozialwerk der Schweiz profitieren können.
Die Reform umfasst zwei Teile: die Änderung des AHV-Gesetzes und die Änderung der Bundesverfassung infolge Erhöhung der Mehrwertsteuer. Und sie bringt zusätzliche Modernisierungen:
Das Referenzalter wird flexibilisiert und dasjenige der Frauen wird schrittweise an jenes der Männer angepasst. Die Pensionierung kann neu im Alter zwischen 63 und 70 Jahren individuell und flexibel gestaltet werden. Das bisher starre System, das sich noch auf das nicht mehr zeitgemässe Rollenbild der Frau im letzten Jahrhundert stützt, wird modernisiert. Die Anpassung des Referenzalters bringt der AHV jährlich rund 1,4 Milliarden Franken zusätzlich ein.
Dass die Frauen-Jahrgänge, die kurz vor der Pensionierung stehen, von der Reform benachteiligt werden, ist falsch. Richtig ist das Gegenteil: Sie profitieren von grosszügigen Ausgleichsmassnahmen. Sie erhalten lebenslange Renten-Zuschläge und günstige Bedingungen für den Vorruhestand.
Die Hilflosenentschädigung, die Personen unterstützt, die trotz einer Rente auf zusätzliche Unterstützung angewiesen sind, wird verbessert. Die Wartefrist von heute 12 Monaten für eine Hilflosenentschädigung wird auf 6 Monate heruntergesetzt – somit kann armen Rentnerinnen und Rentnern in finanziellen Nöten schneller und besser geholfen werden.
Die Finanzierung der AHV ist derart in Schieflage, dass diese strukturellen Massnahmen noch nicht ausreichen, um das wichtigste Sozialwerk der Schweiz zu sichern. Es braucht zusätzlich einen finanziellen Zustupf. Dafür sieht die Vorlage die leichte Erhöhung der Mehrwertsteuer vor, die der AHV Mehreinnahmen von bis zu 1.5 Milliarden Franken pro Jahr bringt.
Der Normalsatz der Mehrwertsteuer wird zu diesem Zweck um 0.4 Prozentpunkte erhöht, der reduzierte Satz für Nahrungsmittel und Medikamente, sowie der Sondersatz für Beherbergungen um 0.1 Prozentpunkte. Für einen durchschnittlichen Schweizer Haushalt sind das in etwa 200 Franken Mehrausgaben pro Jahr.
Die Erhöhung der Mehrwertsteuer, ist eine Verfassungsänderung und braucht daher zwingend die Zustimmung von Volk und Ständen. Über die strukturelle Modernisierung stimmen wir zusätzlich ab, weil von Links das Referendum dagegen ergriffen wurde. Die beiden Abstimmungen sind jedoch rechtlich miteinander verknüpft: Die wichtige Reform kann nur in Kraft treten, wenn beide Vorlagen angenommen werden.
Mit der AHV21 sichern wir die Renten – auf Sicht, aber noch nicht bis in alle Zeit. Mindestens für das nächste Jahrzehnt soll dieser Schritt die Alternsvorsorge aber stabilisieren – und das für alle.
Die AHV konnte aufgrund einer dauernden linken Blockadepolitik in den letzten 25 Jahren nicht mehr modernisiert werden. Es braucht jetzt einen Schritt, um wieder ins rechte Gleis zu kommen. Wir müssen die bewährte 3-Säulen-Altersvorsorge wieder fester abzustützen. Die Linke würde 2 dieser Säulen, die beiden eigenverantwortlichen aufgrund von Leistung und selbst Erspartem, am liebsten einreissen und stattdessen nur noch eine staatliche, bzw. vor allem progressiv steuerfinanzierte Rente haben. Umso wichtiger ist es für uns, mit dieser klar bürgerlichen Reform, die wir mitgeprägt haben, jetzt im September auch beim Volk Erfolg zu haben.
Die Ablösung des Rentenalters durch das Referenzalter bringt der AHV 21 die nötige gesellschaftliche Modernisierung, so dass die ganze Gesellschaft davon profitiert. Diejenigen Frauen in der Übergangsgenerationen, welche als erste von diesen Änderungen betroffen sind, werden grosszügig durch lebenslange zusätzliche AHV-Zuschläge entschädigt. Die AHV kann gleichzeitig stabilisiert, modernisiert und flexibilisiert werden, ohne dass es zu Rentenkürzungen für die Pensionierten kommt. Auch die Mehrwertsteuer-Erhöhung – als rein finanzielle Massnahme – ist für die Sicherung der künftigen Renten notwendig. Es handelt sich – gerade auch dank der SVP – um eine minimale Erhöhung.
So leisten schliesslich alle Generationen einen Beitrag zur Sicherung der AHV, denn so können in den nächsten 10 Jahren fast 20 Milliarden Franken zusätzlich in die erste Säule einbezahlt werden.
Wir sollten deshalb deutlich und 2x Ja sagen zur AHV 21 am 25. September 2022.