Franziska Schluep, Huttwil (BE)
Seit langer Zeit wurde bereits viel diskutiert und geschrieben über die Probleme rund um den Handlungsbedarf im Gesundheitswesen, aber kaum jemand hat wirklich gehandelt. Mit der Prämiensenkungsinitiative nimmt die SVP das Thema nun in die Hand. Ich möchte zum Initiativteil „ Vertragsfreiheit“ einleitend auf drei Punkte aufmerksam machen, die für die Aufhebung des Vertragszwanges, das heisst die Schaffung der Vertragsfreiheit, entscheidend sind.
1. Im Sommer 2000 stellt die SVP Forderungen zur Revision des KVG auf, aus der Erkenntnis heraus, dass das geltende Gesetz keine Eindämmung der Kostenexplosion bringt und seine Ziele hier nicht erreicht hat und zusehends in die Staatsmedizin führt.
2. Darum kann man sagen, dass das schweizerische Gesundheitswesen sich an einem Scheideweg befindet. Die Frage lautet nämlich: „Wollen wir in Zukunft eine Staatsmedizin oder eine marktwirtschaftlich ausgerichtete Gesundheitsversorgung?“
3. Die SVP ist klar der Meinung, dass der marktorientierte Weg Priorität hat. Das heisst, dass die Kassen den Bedürfnissen ihrer Versicherten entsprechende Zusammenarbeitsverträge mit den Leistungserbringern abschliessen sollen, womit der heute bestehende Vertragszwang aufgehoben würde.
Was bedeutet Kontrahierungszwang?
Der Kontrahierungszwang ist eine staatliche Regulierung, welche die Vertragsfreiheit zwischen Krankenversicherern und Leistungserbringern wie Ärzte, Spitäler und Therapeuten, einschränkt. Der Kontrahierungszwang sichert den Leistungserbringern das Recht, ihre Leistungen automatisch über die obligatorische Krankenversicherung abzurechnen. Alle zugelassenen Leistungserbringer haben einerseits Anspruch auf Zugang zum Krankenversicherungssystem, sind andererseits aber auch verpflichtet, Patienten und Patientinnen aller anerkannten Krankenkassen zu behandeln. Bei Aufhebung des Kontrahierungszwanges hätten die Leistungserbringer keinen Rechtsanspruch mehr auf eine vertragliche Beziehung zu jedem Krankenversicherer.
Auswirkungen der Vertragsfreiheit
Für die Versicherten entstehen keine negativen Folgen, haben sie doch bereits heute freie Kassenwahl. Die Versicherer sind ja wegen dem Obligatorium gesetzlich verpflichtet, jede Person in die Grundversicherung aufzunehmen. Sie können frei die Krankenkasse wählen, die mit den bevorzugten Leistungserbringern einen Vertrag hat. Erfahrungen aus Ländern ohne Vertragszwang, (z.B. Holland) bestätigen, dass es wenig etablierte Leistungserbringer gibt, die nicht mindestens mit einer Kasse vertraglich zusammenarbeiten. Die völlig freie Arztwahl kann durch Optionen in der Zusatzversicherung aufrechterhalten werden.
Ohne Vertragsfreiheit kein Markt
In einem marktorientierten Modell des Gesundheitswesens ist der Kontrahierungszwang ein Fremdkörper. Die freie Kassenwahl allein schafft noch keinen Markt. Wettbewerb im Versicherungsmarkt setzt voraus, dass die Wettbewerber über Instrumente verfügen, mit denen sie tatsächlich um die Versicherten werben können. Wenn schon der Leistungskatalog gesetzlich festgeschrieben ist, muss es den Kassen doch wenigstens überlassen bleiben, von welchen Ärzten und Spitälern sie ihre Leistungen beziehen und auf welche Weise sie diese vergüten wollen. Erst die Aufhebung des Kontrahierungszwanges ermöglicht es den Kassen, in eine echte Konkurrenz zu treten. Ein solcher Kassenwettbewerb stellt das geeignete Vehikel dar, um für die Versicherten vielfältigere Versicherungsmodelle und den Leistungserbringern Anreize zu wirtschaftlichem Handeln zu vermitteln. Dazu wollen wir mit unserer Initiative die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen.
Schlussfolgerung
Speziell auch wegen der Inkraftsetzung der bilateralen Verträge sollte die Vertragsfreiheit vor allem im ambulanten Bereich möglichst rasch wiederhergestellt werden. Die Aufhebung des Kontrahierungszwanges stösst bei den Sozialdemokraten nicht auf Gegenliebe; auch unter den Leistungsanbietern dominieren leider die Gegner. Letztere erkennen leider noch nicht, dass ihnen die Auflösung des Vertragszwanges mehr Freiheit und eine stärkere Position bringen wird.
Wir brauchen dringend Instrumente, um wieder ein sicheres, freiheitliches und transparentes Gesundheitswesen gewährleisten zu können. Mit dem Konzept unserer Prämiensenkungsinitiative kann das Ziel erreicht werden.
Deshalb, liebe Frauen und Männer, ist es wichtig, dass die SVP – und zwar alle Kantonalparteien, Ortssektionen und SVP-lerinnen und SVP-ler – die Initiative unterstützen und tatkräftig die nötigen Unterschriften sammeln.