Die SVP wehrt sich entschieden gegen die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf das Schweizer Bürgerrecht. Das heisst: Die Kriterien in Art. 14 BüG (Eignung) sind zu überprüfen. Diese Kriterien bilden di
Die SVP wehrt sich entschieden gegen die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf das Schweizer Bürgerrecht. Das heisst: Die Kriterien in Art. 14 BüG (Eignung) sind zu überprüfen. Diese Kriterien bilden die Voraussetzung für das Einbürgerungsverfahren. Die kantonalen und kommunalen Behörden müssen jedoch frei bleiben in ihrem Entscheid.
Vor diesem Hintergrund stellt die SVP folgende Forderungen:
Die SVP fordert, dass Einbürgerungen nur noch dann möglich sein sollen, wenn vorgängig eine ordentliche Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) erworben wurde. Einem entsprechenden Vorstoss der SVP wurde von der SPK des Nationalrates bereits Folge gegeben.[1]
Die SVP fordert die Einbürgerungsbehörden auf, jeden Antragsteller genau zu überprüfen, damit Kriminelle und Renitente nicht eingebürgert werden. In diese Abklärungen sollen auch Jugendstrafen und Verhalten in der Schule einbezogen werden.
Die SVP fordert, dass die Beherrschung der Amtssprache der jeweiligen Einbürgerungsgemeinde für die Erlangung des Schweizer Bürgerrechts zwingend vorgeschrieben sein muss.
Darüber hinaus soll auch überprüft werden, ob jemand über schriftliche Kenntnisse der entsprechenden Amtssprache verfügt, damit gewisse Mindestanforderungen an die Lese- und Schreibfähigkeit aufrecht erhalten werden können
Die SVP fordert, dass Sozialleistungen bei der Beurteilung der Existenzgrundlage nicht mehr berücksichtigt werden dürfen. Ein entsprechender Vorstoss wurde von der SVP bereits eingereicht.[2]
Um diesen Missstand zu beheben, fordert die SVP, dass nur noch ganze Familien eingebürgert werden und zwar nur, wenn alle Familienmitglieder alle Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Damit wird der Einheit des Bürgerrechts in der Familie nach ZGB Rechnung getragen.
Nach der Ablehnung der Einbürgerungsinitiative erscheint es als wichtig, diese Kriterien als Voraussetzung für die Eignung eines Einbürgerungsbewerbers zu prüfen. Die SVP wird entsprechende Vorstösse ausarbeiten und in der Herbstsession einreichen.
Es gilt aber noch einmal ausdrücklich festzuhalten: Es darf nicht soweit kommen, dass ein faktischer oder rechtlicher Anspruch auf das Schweizer Bürgerrecht besteht. Dies wurde im Abstimmungskampf zur Volksinitiative „für demokratische Einbürgerungen“ auch von FDP und CVP immer wieder festgehalten. Die SVP wird diese Parteien beim Wort nehmen.
——————————————————————————–
[1] 06.485 Pa. Iv. V „Keine Einbürgerung ohne vorher erteilte Niederlassungsbewilligung“.
[2] 07.447 Pa.Iv. V „Keine Einbürgerung, wenn staatliche Unterstützung beansprucht wird“.