Die Stimmbevölkerung hat Bundesrat und SRG am 14. Juni 2015 mit der historisch knappen Abstimmung über die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) und über die neue Billag-Mediensteuer einen klaren Auftrag erteilt: Es braucht eine breite öffentliche Debatte über Inhalt und Umfang des «Service public» der SRG. Doch wie soll diese stattfinden, wenn der Bundesrat selbst mit seinem «Service public-Bericht» diese faktisch verhindern will?
Genau diesen Eindruck bekommt man, wenn man den «Service public-Bericht» liest. Ohne jegliche Diskussionsbereitschaft hält der Bundesrat an den jährlich 1.3 Milliarden Franken Steuergeldern für die SRG fest. Der Bericht ist einseitig und klammert die wichtigsten Fragestellungen aus, z.B. jene des Marktes. Eine Diskussion darüber, wie weit die Grundversorgung gehen soll, wo Eingriffe des Staates angesichts der Veränderungen in der Medienlandschaft noch gerechtfertigt sind und wo der Markt spielen soll, findet nicht statt.
Dabei sind die Bedingungen je nach Sprachregion unterschiedlich. In der deutschen Schweiz haben wir sowohl beim Radio als auch beim Fernsehen viel mehr Anbieter als z.B. bei mir in der Romandie. In kleinen Regionen mit eigener Sprache, wie z.B. in der rätoromanischen Schweiz oder im Tessin, braucht es tendenziell mehr «Service public» als in der deutschen Schweiz, wo mit einer faktischen Vollversorgung durch die SRG der Wettbewerb immer stärker behindert wird.
Das staatliche Sender- und Informationsangebot sollte nur eine Ergänzung zum bestehenden Angebot im Medienmarkt sein und keinesfalls den Markt dominieren. Doch das tut es heute. Mit Blick auf die Ende 2017 neu zu erteilende Konzession an die SRG muss sich der Bundesrat zwingend Gedanken über eine Reduktion des staatlichen Sender- und Informationsangebotes machen.
Zuerst müsste der Regulierungsbedarf abgeklärt und gestützt darauf die Grenze des «Service public» festgelegt werden. Diesbezüglich fehlt nicht nur eine Analyse, sondern der Bericht setzt auch keine Zielsetzungen. Statt sich kritisch mit dieser für unsere direkte Demokratie entscheidenden Frage – nämlich echte Medienvielfalt in einem funktionierenden Medienmarkt – auseinanderzusetzen, akzeptiert der Bundesrat, dass die staatliche SRG künftig auch im Online-Bereich ihre Aktivitäten ausbauen kann. Das ist eine sehr ungesunde Zunahme staatlicher Einflüsse und hat mit Grundversorgung nichts mehr zu tun.
Die hierzu zwingend notwendige Verfassungsänderung will die Regierung, wie schon bei der Einführung der Billag-Mediensteuer, auf kaltem Weg umgehen und das Volk aushebeln. Damit zielt der Bericht genau in die falsche Richtung.
Auch eine Diskussion über das Budget der SRG und die Höhe der Mediensteuer will der Bundesrat nicht führen. Dies, obwohl der Bundesrat in der Wintersession 2015 auf eine parlamentarische Anfrage Budgetvarianten explizit in Aussicht gestellt hat. Ebenso wenig will er die Rechtsform antasten und prüfen, ob für die SRG mit einem 1.6 Mia.-Budget die Aktiengesellschaft nicht eine zeitgemässere Rechtsform sein könnte als die überholte Vereinsstruktur.
Fakt ist: Würden die im neuen Medienpapier der SVP gestellten Forderungen umgesetzt und sich die SRG auf eine Grundversorgung konzentrieren, anstatt die Vollversorgung anzustreben, könnte die Mediensteuer halbiert werden. Damit würde der Grundstein zu mehr Medienvielfalt, unabhängigeren Medien, besserer Entfaltung privater Medien und damit einer besseren Qualität der Medien gelegt.