„Hütet Euch am Morgarten!“ – Eine Standortbestimmung: Verhältnis Schweiz-EU

„Hütet Euch am Morgarten am Tage vor St. Othmar!" Diese Warnung schickte Ritter Heinrich von Hünenberg anno 1315 an die Eidgenossen. Die Landleute von Uri, Schwyz und Unterwalden erwarteten nämlich…

Christoph Blocher
Christoph Blocher
a. Bundesrat Herrliberg (ZH)

„Hütet Euch am Morgarten am Tage vor St. Othmar!“ Diese Warnung schickte Ritter Heinrich von Hünenberg anno 1315 an die Eidgenossen. Die Landleute von Uri, Schwyz und Unterwalden erwarteten nämlich die habsburgischen Eindringlinge überall, nur nicht am Morgarten.

Dank der Warnung des Zuger Ritter Hünenberg standen die Eidgenossen am 15. November 1315 genau am richtigen Ort, vermochten das feindliche Ritterheer vernichtend zu schlagen und die junge Eidgenossenschaft zu retten.

„Hütet Euch am Morgarten!“ möchte man heute den Schweizerinnen und Schweizern zurufen, wenn wir die offizielle EU-Politik in Bundesbern betrachten. Da wird unentwegt versucht, das Volk mit nebligen Erklärungen über wahre Absichten zu täuschen, mit unbestimmten Begriffen die Tatsachen zu verschleiern und in Verhandlungen fortwährend Positionen preiszugeben – bis die Bestimmungen der Europäischen Union unsere eigenen Grundsätze ausgehebelt haben und wir Unabhängigkeit und Freiheit verlieren. Also: Hütet Euch, Ihr Eidgenossen!

Die EU heute – ein Zustandsbericht

Welches ist denn der realistische Zustand der heutigen EU?

Das Abkommen von Dublin wird von den EU-Südstaaten unterlaufen, indem diese viele Flüchtlinge erst gar nicht registrieren und Richtung Norden schleusen. Nach Griechenland dürfen Asylbewerber laut Beschluss des Europäischen Gerichtshofes schon gar nicht mehr zurückgeschafft werden. Andere Mittelmeerstaaten wie Malta oder Spanien fordern ähnliche Bestimmungen. Der Vertrag von Schengen/Dublin erweist sich als Schönwetterprogramm, das in schwierigeren Lagen versagt. Wenn Dublin nicht funktioniert, werden die Staaten zur Kontrolle ihrer Grenzen zurückkehren müssen.

Die Eurozone innerhalb der EU ächzt nach wie vor unter der schwachen Währung, der hohen Staatsverschuldung und den Nachteilen einer gemeinsamen Währung. Hunderte von Milliarden mussten bereitgestellt werden, um bankrotte oder beinahe bankrotte EU-Staaten zu retten oder vielmehr jene Banken, die sich in diesen Staaten verspekuliert hatten. Die Tüchtigen zahlen und jene, die über ihre Verhältnisse leben, werden belohnt. Die Empfänger verliessen sich immer mehr auf die Geber, tricksten und fälschten Statistiken und Bilanzen, arbeiteten immer weniger, gingen immer früher in Rente und schufen statt Arbeitsstellen in der Wirtschaft ständig neue Staatsstellen. Kommt es selbstverschuldet zum Kollaps, werden Unsummen gesprochen, die niemand besitzt.

Auch unser Land beteiligt sich – obwohl nicht EU-Mitglied – an diesen Rettungsaktionen (!). Dies ist umso sinnloser, als ein brauchbares Konzept zur nachhaltigen Gesundung der Staatsfinanzen nicht vorliegt.

Ausländische Politiker üben Druck auf den schweizerischen Sonderfall aus, etwa auf die Steuerautonomie der Kantone. Sie fürchten sich davor, dass ihre Völker auch mehr Rechte einfordern und die Macht der Politiker zurückdämmen.

Der Brüsseler Zentralismus entmündigt die Bürger und mischt sich ständig in deren Alltag ein. Es gibt kaum einen Bereich, für den nicht die EU zuständig ist.

Was sind „institutionelle Lösungen?“

Die EU verlangt von der Schweiz, dass diese in Zukunft – ob als EU- oder als EWR-Mitglied oder als bilateraler Vertragspartner – mit neuen „institutionellen“ Einrichtungen unbesehen das EU-Recht übernimmt. Wie dies geschehen soll, soll eine Arbeitsgruppe aus schweizerischen und europäischen Beamten entscheiden. Eine gemeinsame Instanz aus Schweizer Vertretern und EU-Vertreter soll über die Souveränität unseres Landes beschliessen! Das ist etwa so sinnvoll, wie wenn die Füchse mit den Hasen über gemeinsame Jagdmethoden verhandeln würden!

Sollte unsere Regierung auf die Forderungen der EU eintreten, hiesse das: Die Schweiz muss künftiges, heute noch nicht bekanntes EU-Recht übernehmen.

Und in Streitfällen würde ein EU-Gericht entscheiden. Was die Eidgenossen in ihrem Bundesbrief von 1291 nicht wollten, ja der eigentliche Grund, weshalb sie den Schweizer Bund gründeten, würde dann Tatsache: Die Schweiz bekäme fremde Richter! Da können wir nur sagen: „Hütet Euch am Morgarten!“

Die automatische Übernahme von EU-Recht war schon 1992 beim EWR vorgesehen; dies wäre auch im heutigen EWR und erst recht beim EU-Beitritt der Fall. Weil die Schweizer beides nicht wollen, will die EU dies durch bilaterale Verträge erreichen. Hier, meine Damen und Herren, ist Aufmerksamkeit und Widerstand angezeigt. „Hütet Euch am Morgarten!“

Die zwangsweise Übernahme von noch unbekanntem Recht entspricht einem Kolonialvertrags-Verhältnis. Die Schweiz würde zur Kolonie der EU. So wie früher Indien von Grossbritannien oder der Kongo von Belgien. Darum machte der Bundesrat vor der EWR-Abstimmung klar, dass der EWR mangels Mitentscheidung und Veto-Recht keine Dauerlösung sein könne und später zwangsläufig in die EU führen müsse.

Dass die Schweiz ihre Unabhängigkeit noch bewahren konnte, ist dem Volksentscheid, d.h. der direkten Demokratie, zu verdanken. Die besondere Stellung der Schweiz verdanken wir allein der besonderen Staatsform der Schweiz, einer Verfassung, die den Bürgern die letzte Entscheidungsmacht überlässt. Es war das Volk, das in der wichtigsten Volksabstimmung des letzten Jahrhunderts, am 6. Dezember 1992, mit dem Nein zum EWR den Eintritt in den Vorhof der EU und damit zur EU versperrte. Wir verdanken die bessere Situation also einzig dem Sonderfall Schweiz mit der weltweit einzigartigen direkten Demokratie. Bei einem EU-Beitritt soll gerade diese direkte Demokratie geopfert werden.

Mit dem EWR- oder EU-Beitritt würden unsere Politiker dasselbe Spiel treiben, wie ihre Kollegen in der EU: Wenn man im Inland keine Mehrheit für ein Anliegen findet, deponiert man es in Brüssel, wo es dann auf Geheiss der EU umgesetzt werden muss. Man beachte: EU-Recht bricht Landesrecht. Daran gibt es nichts zu rütteln.

Selbstverständlich ist an eine Fortsetzung unserer bewährten Neutralität bei einem EU-Beitritt nicht zu denken. Die EU strebt erklärtermassen eine gemeinsame Aussen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, also eine Militärunion, an. Diese schliesst die Neutralität eines Mitglieds absolut aus. Dabei gehört die Neutralität zu den wichtigsten und beim Volk beliebtesten Staatssäulen der Eid-genossenschaft.

Die so genannten „Bilateralen III“

Die so genannten „Bilateralen III“, über die der Bundesrat gegenwärtig berät, sind bei nüchterner Betrachtung auch nichts anderes als ein Kolonialvertrag. Sie kämen der Einführung des EWR gleich, allerdings diesmal über Schleichwege am Volk vorbei organisiert. Teil dieser „Bilateralen III“ ist die institutionelle Anbindung an die EU-Behörden und damit die automatische Übernahme von EU-Recht. Diese institutionelle Anbindung bedeutete Unterwerfung der Schweiz unter den Europäischen Gerichtshof. Künftig würden die Bilateralen Verträge in Luxemburg interpretiert, von wo aus die EU auch unser Schweizer Recht ausser Kraft setzen könnte. „Hütet Euch am Morgarten!“

Statt über bilaterale Wege zu philosophieren, müssen wir uns endlich über unser europapolitisches Ziel im Klaren sein. Das Ziel ist das Ziel! Und dieses Ziel wird dem Bundesrat und dem Parlament im Zweckartikel 2 der gültigen Bundesverfassung deutlich vorgegeben: „Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes.“ Bundesräte und Volksvertreter schwören einen Amtseid mit den Worten: „Ich schwöre vor Gott dem Allmächtigen, die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen.“

Der Bundesrat muss der EU endlich klarmachen, dass die Schweiz nicht beitreten will, weil das mit der Souveränität unseres Landes und den Rechten seines Volkes nicht vereinbar ist. Wie will man gegenüber der EU die Interessen unseres Landes glaubwürdig vertreten, wenn seit bald zwanzig Jahren ein Beitrittsgesuch der Schweiz in Brüssel liegt? Diese Zwitterhaltung schadet unserem Land enorm. Sie schwächt die Verhandlungsposition bei den Abkommen.

Warum zieht denn der Bundesrat nicht endlich dieses Beitrittsgesuch zurück? Aus einem einzigen Grund: Weil der Bundesrat – ohne es dem Schweizer Volk zu sagen – in die EU drängt. Wir sollten nicht nur hören, was sie sagen, sondern auch sehen, was sie tun. „Hütet Euch am Morgarten!“

Schweizer wählen SVP!

Wer verhindern will, dass die Schweiz schleichend der EU beitritt, hat nur eine Wahl. Er oder sie muss am 21. Oktober 2011 SVP wählen. Denn es geht weniger um Wahlen als um eine Sachfrage: Wie hältst Du es mit der Schweiz? Bist Du für oder gegen die Schweiz? Denn ein EU-Beitritt zerstört die Schweiz. Wer das will, den bezeichne ich nicht als Schweizer. Denn der Schweizer wird zum Schweizer durch die Schweiz. Und die Schweiz ist undenkbar ohne Freiheitsrechte der Bürger, ohne direkte Demokratie, ohne Föderalismus und Neutralität. Wer für die Schweiz ist, muss SVP wählen. Schweizer wählen SVP! Denn nur wer SVP wählt, hat Gewähr dafür, eine Partei zu stärken, die sich dafür einsetzt, dass

  • die Schweiz nicht durch Salamitaktik Rädchen um Rädchen in die EU getrieben wird;
  • keine Verträge mit der EU abgeschlossen werden, die unsere Handlungsfreiheit einschränken;
  • Kolonialverträge wie EWR oder „Bilaterale III“ verhindert werden;
  • die Schweiz ihr noch immer in Brüssel liegendes EU-Beitrittsgesuch endlich zurückzieht;
  • die Personenfreizügigkeit mit ihrem gewaltigen Zuwanderungsdruck und sofortigem Zugang zu den Sozialwerken neu verhandelt wird;
  • der Schengen/Dublin-Vertrag gekündigt wird, weil er die Unabhängigkeit einschränkt und die Sicherheit gefährdet.
    Für diese Ziele wird die SVP auch in Zukunft kämpfen. Sie hat in der EU-Frage eine Mehrheit der Bevölkerung hinter sich. Bei den Wahlen in verschiedenen Kantonen diesen Frühling wie bei den National- und Ständeratswahlen im Herbst!

Also: Hütet Euch und kämpft für die Schweiz.

Christoph Blocher
Christoph Blocher
a. Bundesrat Herrliberg (ZH)
 
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