Seit Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU vor zwanzig Jahren sind eineinhalb Millionen Personen netto in die Schweiz eingewandert. Jedes Jahr kommen weitere rund 80’000 Personen neu in die Schweiz, was der Grössenordnung der ganzen Stadt Luzern oder St. Gallen entspricht. Allein im Jahr 2022 sind 180’000 Menschen in unser Land eingewandert, mehr Personen als die Stadt Basel Einwohner zählt. Die Gründe sind folgende: Masseneinwanderung aus der EU als Folge des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU, stark zunehmende Asylzahlen – vor allem aus Afrika und dem Mittleren Osten – Kriegsvertriebene mit Aufenthaltsstatus S aus der Ukraine, der Familiennachzug infolge der Personenfreizügigkeit mit der EU sowie die Einwanderung aus Drittstaaten.
Derweil kämpfen die Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnungsnot, Strommangel, Stau auf den Strassen, überfüllten Zügen und Bussen, einem stagnierenden Pro-Kopf-Einkommen, immer höheren Krankenkassenprämien, überlasteten Spitälern, defizitären und durch Ausländer überproportional belasteten Sozialwerken, Schulklassen mit oft nur noch zwei oder drei Kindern mit Schweizer Wurzeln, einer hohen Ausländerkriminalität, immer mehr Auslandsabhängigkeit bei der Lebensmittelversorgung und auch immer mehr Druck auf die schöne Landschaft und Natur. Und von den angeblichen Fachkräften, die wegen des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU ungehindert und unkontrolliert in die Schweiz einwandern, sind über die Hälfte nicht erwerbstätig, während von der anderen Hälfte viele nur Teilzeit arbeiten. Diese ungesteuerte und ungebremste Zuwanderung ist nicht nachhaltig und sie wird unsere Schweiz langsam zerstören, wenn wir dies nicht dringend ändern.
Am 6. Dezember 1992 haben Volk und Stände den Beitritt der Schweiz zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) abgelehnt. Am 21. Mai 2000 stimmte die
Schweizer Stimmbevölkerung im Rahmen der «Bilateralen Abkommen I» dem Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU zu. Diese wurde später auf die Staaten Osteuropas (Abstimmung vom 26. November 2006), Bulgarien und Rumänien (Abstimmung vom 8. Februar 2009) und Kroatien (Bundesratsbeschluss vom 16. Dezember 2016) ausgedehnt. Die Schweiz hat sich mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen dazu verpflichtet, die frühere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Unionsrecht «zu berücksichtigen». Später hat das Bundesgericht entschieden, darüber hinaus auch die EuGH-Urteile ab 1999 zu übernehmen, sofern keine «triftigen Gründe» dagegensprechen.
Weil die Schweiz mit der Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU das frühere Kontingentssystem für deren Bürger und damit die Steuerungsmöglichkeiten der Einwanderung aus der Hand gegeben hat, sind seither die Einwanderungszahlen explodiert. Das Volk will diese Entwicklung nicht weiter hinnehmen und stimmte – wie auch die Mehrheit der Stände – am 9. Februar 2014 der Volksinitiative gegen Masseneinwanderung zu. Eine Mehrheit des Parlaments hat sich aber 2016 dagegen ausgesprochen, den Entscheid vom 9. Februar 2014 zur Reduktion und zur eigenständigen Steuerung der Zuwanderung umzusetzen. Das Verfassungsrecht und der Volkswille wurden damit mit Füssen getreten. Der damalige Fraktionspräsident Adrian Amstutz (BE) kritisierte dies vehement: «… Mit der Nichtumsetzung des von Volk und Ständen beschlossenen Auftrages der eigenständigen Steuerung der Zuwanderung begeht das Parlament einen in dieser Form wohl einmalig dreisten Verfassungsbruch. … Vom Volksauftrag bleibt nichts, weder eine eigenständige Steuerung noch Höchstzahlen und Kontingente noch werden der Familiennachzug und die Sozialleistungen beschränkt, und der Inländervorrang wird gar zu einem Arbeitslosen- und Ausländervorrang umfunktioniert. … [Selbst der Bundesrat hält fest:] «… kann die neue Verfassungsbestimmung nicht völkerrechtskonform umgesetzt werden, so vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass die Annahme der Initiative durch Volk und Stände als Auftrag zur Kündigung der entgegenstehenden internationalen Verpflichtungen zu verstehen ist.» Genau das hat der Bundesrat im ganzen Abstimmungskampf ins Feld geführt, genau das hat er in der Botschaft an Sie, ans Parlament, geschrieben, und genau das steht im Abstimmungsbüchlein fürs Volk zu dieser Abstimmung, notabene als Drohgebärde ausgestaltet. … Mit dem heute vorliegenden Verfassungsbruch wird unsere Demokratie mit Füssen getreten. Es ist ein schwarzer Tag für dieses Land. …».
Seit der Nicht-Umsetzung der von Volk und Ständen angenommen Masseneinwanderungsinitiative sind schon wieder eine weitere halbe Million Personen netto in die Schweiz eingewandert. Dies entspricht mehr als der Einwohnerzahl der gesamten Stadt Zürich. Geht diese ungebremste Zuwanderung so weiter, werden wir in wenigen Jahren 10 Millionen Einwohner haben. Und schon heute wird es überall immer enger und unser Land steht in vielen Bereichen am Rande eines Kollapses: Denn die Schweiz ist klein und der Raum begrenzt.
Doch weil die Politiker in Bern das Gegenteil von dem tun, was das Volk beschlossen hat, muss jetzt die Bevölkerung handeln. Die Schweizerische Volkspartei steht als Partei des Mittelstandes ein für die Umsetzung des Volkswillens und nimmt die unzähligen Schreiben und Bitten von Bürgerinnen und Bürgern innerhalb und ausserhalb der SVP ernst. So hat die SVP des Kantons Zürich am 28. März 2023 einstimmig die Lancierung der «Nachhaltigkeitsinitiative» beschlossen und am 1. Juli 2023 haben die Delegierten der SVP Schweiz der Lancierung der eidg. Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» einstimmig zugestimmt.
Mit der heutigen Lancierung können ab sofort alle Schweizerinnen und Schweizer die Nachhaltigkeitsinitiative unterschreiben. Setzen auch Sie sich ein für eine nachhaltige und massvolle Einwanderung und unterschreiben Sie noch heute die eidg. Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)». Tragen wir Sorge zu unserer schönen Schweiz!