Im Jahr 2010 stimmten Volk und Stände der Ausschaffungs-Initiative zu. Bald zeichnete sich ab, dass der Bundesrat und das Parlament die Initiative nicht dem Volkswillen entsprechend umsetzen werden.
Im Jahr 2010 stimmten Volk und Stände der Ausschaffungs-Initiative zu. Bald zeichnete sich ab, dass der Bundesrat und das Parlament die Initiative nicht dem Volkswillen entsprechend umsetzen werden. Dies hat die SVP dazu bewogen, die Durchsetzungs-Initiative zu lancieren. Fünf Jahre hatte das Parlament Zeit, die Ausschaffungs-Initiative umzusetzen. Herausgekommen ist eine Gesetzgebung, welche eine sogenannte „Härtefallklausel“ beinhaltet. Diese ermöglicht es dem Richter, beinahe in jedem Fall von einer Landesverweisung abzusehen. Genau diesen Ansatz hat der Souverän am 28. November 2010 mit dem damaligen Gegenentwurf klar abgelehnt und gleichentags mit der Annahme der Ausschaffungs-Initiative einer zwingenden Ausweisung für bestimmte Delikte zugestimmt.
Es ist schockierend, wie sich die Politik über einen derart klaren Volksentscheid hinwegsetzen will. Kommt hinzu, dass derzeit eine lasche Praxis vorherrscht. Die aktuelle Praxis führt dazu, dass nur 500 kriminelle Ausländer pro Jahr des Landes zu verweisen werden. Mit der Durchsetzungs-Initiative wären es gegen 10‘000.
Bekanntlich sind 73 Prozent der Insassen der Haftanstalten Ausländer. Bei ausländischen Straftätern hat eine Freiheitsstrafe – im Gegensatz zu einem Landesverweis – ihre abschreckende Wirkung verloren. Die Allgemeinheit muss mittlerweile für Strafvollzugskosten in der Höhe von über 1 Milliarde Franken jährlich aufkommen. Dieses Geld fehlt dann im Sozial- und Bildungsbereich. Verantwortlich dafür sind jene Behörden, welche ausländische Straftäter durch milde Urteile nicht abschrecken wollen. Hinzu kommen übrigens weitere Kosten, die durch die Verübung von Delikten anfallen. Man denke beispielsweise an die Kosten der Polizei- sowie der Strafverfolgungsbehörden. Weil man politisch korrekt sein will und das Anderssein aus Prinzip für gut befindet, verschliesst man sich den Realitäten und wird damit von den Tatsachen eingeholt.
Seitens einiger Wirtschaftsverbände wird argumentiert, die Durchsetzungs-Initiative sei schlecht für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Diese Behauptung ist absurd. Weshalb soll die Wirtschaft einen Schaden davon tragen, wenn kriminelle Ausländer des Landes verwiesen werden? Nur ein sicheres Land zieht Investoren an. Oder anders gesagt: Kann ein Land die notwendige Sicherheit nicht mehr bieten, wandern die Unternehmen umgehend ab. Auch die Behauptung, die Schweiz würde sich mit der Annahme der Durchsetzungs-Initiative Probleme mit der EU einhandeln, ist falsch. Hier genügt ein Verweis auf die Nachbarstaaten der Schweiz, welche kriminelle Ausländer ebenfalls des Landes verweisen.
Bezüglich der viel zitierten „Verhältnismässigkeit“ ist zu betonen, dass es sich hier nicht um ein wissenschaftliches Konzept handelt, sondern um eine subjektive und politische Vorgabe. Volk und Stände haben sich am 28. November 2010 klar dafür ausgesprochen, dass es verhältnismässig sei, kriminelle Ausländer auszuschaffen, welche wegen bestimmter, schwerer Delikte schuldig gesprochen wurden. Man muss auch darauf hinweisen, dass sich am Strafverfahren und an der Verurteilung durch den Richter nichts ändert. Ergänzend kommt einzig hinzu, dass eine Ausweisung zwingende Folge einer Verurteilung für bestimmte Delikte ist. Damit wird die Sicherheit erhöht. Die Verhältnismässigkeit ist dadurch gegeben, dass das Volk in einer vernünftigen Interessenabwägung es höher gewichtet, künftige Opfer zu verhindern, als den Tätern den weiteren Aufenthalt in der Schweiz zu ermöglichen.
Es ist erstaunlich, dass sich in der aktuellen Debatte gewisse Gutmenschen so stark um das Recht der Mörder und Vergewaltiger sorgen, am Ort ihrer Verbrechen bleiben zu dürfen und sich im Gegenzug so wenig um das Wohl der Opfer kümmern. Aus rein ideologischen Gründen werden der gesunde Menschenverstand und die Solidarität mit den Schwächsten über Bord geworfen. Eine solches Ausmass an Unverantwortlichkeit ist schon fast kriminell.
Abschliessend möchte ich mich direkt an das Schweizervolk richten. Jeder sollte sich vor dem Urnengang fragen, ob es für ehrliche Menschen, gleich welcher Nationalität, nicht gefährlicher ist, wenn sich mehr Kriminelle in unserem Land aufhalten. Die Antwort ist klar: Stimmen Sie der Durchsetzungs-Initiative zu! Sie respektiert die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts und ist für mehr Sicherheit unverzichtbar.