Die Bundesausgaben wachsen seit Jahren stärker als das Volkseinkommen. Vergebens hat die SVP versucht, auf die unheilvolle Entwicklung mit diversen Sparprogrammen, konkreten Einzelsparvorschlägen und insbesondere durch die konsequente Ablehnung neuer Aufgaben für den Staat, dem entgegenzuwirken. Eine wirkliche Trendumkehr ist trotz vieler Sparversprechen von allen Seiten dennoch nicht in Sicht. 1990 betrugen die Ausgaben noch 30,1 Milliarden Franken und nahmen bis ins Jahr 2005 (Voranschlag) um 74% auf 52.5 Milliarden Franken zu, während das Bruttoinlandprodukt in dieser Zeit nur um rund 25% gewachsen ist. Der Schuldenberg der öffentlichen Hand nahm in der Folge ein bedrohliches Ausmass an: Die Schulden des Bundes verdreifachten sich sogar, von rund 38,5 Milliarden (Jahr 1990) auf 129 Milliarden (Budget Jahr 2005).
Die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen beeinflussen in einem grossen Mass die Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Deshalb gilt es die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmungen dauernd zu überprüfen und wo nötig zu verbessern, und insbesondere das Steuersystem zu vereinfachen. Dies ist umso wichtiger angesichts der Entwicklungen der letzten 10 Jahren in Bezug auf die Unternehmungsbesteuerung im internationalen (EU-Osterweiterung) Umfeld.
Die Schweiz hat seit 1990 das absolut kleinste Wirtschaftswachstum aller 30 OECD-Staaten. Aus dieser Problematik heraus resultieren unter anderem auch die Finanzierungsprobleme der Budgets der öffentlichen Hand sowie der Sozialversicherungen. Es braucht dringend freiheitlichere Rahmenbedingungen und geringere Steuer- und Abgabebelastungen, damit unsere Wirtschaft wieder wachsen kann.
Ausbau der Sozialleistungen vorangetrieben
Trotz Nullwirtschaftswachstum wurde der Ausbau der Sozialleistungen mit Vollgas vorangetrieben. In Zahlen: Das nominale Bruttoinlandprodukt ist von 1990-2002 um nur gerade 27 Prozent gewachsen, während dem die Sozialausgaben von 50 Milliarden auf über 126 Milliarden Franken zugenommen haben, das heisst um über 150 Prozent angestiegen sind. Um diese Sozialleistungen finanziell langfristig zu sichern, ist der Druck auf eine Erhöhung der Mehrwertsteuer enorm gross. Ein vom Bundesrat im Zusammenhang mit dem Entlastungsprogramm 2003 eingeholtes Gutachten sieht als Folge einer Mehrwertsteuererhöhung um 1% den Abbau von rund 15’000 Arbeitsplätzen in der Wirtschaft.
Jeder weitere Ausbau des Sozialstaates ist letztlich arbeitsplatzfeindlich und unsozial. Oder anders ausgedrückt bringt ein zusätzliches Wachstum der Wirtschaft von 3% eben so viele Mehrerträge für die AHV und die Bundeskasse wie eine Mehrwertsteueranhebung um 1%. Deshalb gilt es alles daran zu setzen, dass die Wirtschaft und damit der Wohlstand der Schweiz wieder wachsen. Qualitativ gute und attraktive Standorte sind gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
– eine tiefe Steuerbelastung
– eine hohe Rechtssicherheit
– leichter Zugang zu den Steuerbehörden (schnelle, verbindliche Auskünfte)
– einfaches, rationales Steuersystem mit möglichst einheitlicher Praxis
Bevor ich zu meinen Forderungen komme, möchte ich die Situation in der Schweiz anhand von vier Beispielen erörtern:
1. Beispiel: Wachstumsschwäche der Schweiz
Die anhaltende Schwäche des Wirtschaftswachstums in der Schweiz ist anzugehen. Die längerfristigen Folgen von dieser Wachstumsschwäche sind mit einem grossen Wohlstandsverlust verbunden. Das SECO berechnet in ihrem Wachstumsbericht 2002, dass wenn wir in der Schweiz zwischen 1870 und 1990 statt einem Wirtschaftswachstum von 1.9% im Durchschnitt nur eines von 0.9% gehabt hätten, wir unser Pro Kopf Einkommen in der Schweiz nur verdreifacht hätten (von CHF 5’000 auf CHF 14’000, gleiches Niveau wie Griechenland und Portugal 1990). Effektiv hat sich das Pro Kopf Einkommen in dieser Zeit verneunfacht (CHF 5’000 auf CHF 45’000).
2. Beispiel: Doppelbesteuerung in der Wachstumsphase
Durch die hohe Doppelbesteuerung schütten die nicht börsenkotierten Unternehmungen möglichst keine Gewinne aus, sondern parkieren diese in stillen Reserven und Rückstellungen. Diese Gelder fehlen bei den Investitionen oder im Konsum. Eine entsprechende Milderung bzw. Beseitigung der Doppelbesteuerung reduziert die Steuereinnahmen nicht wirklich, da somit auch vermehrt Gewinne ausgeschüttet würden.
Entgegen allen Behauptungen, dass wir in der Schweiz in Bezug auf die Steuerbelastung von Unternehmungen gut dastehen zeigen obige Zahlen, dass wenn wir in der Schweiz die Seite des Gesellschafters bei der Steuerbelastung mit einberechnen, gegenüber unserem Nachbar Deutschland bereits heute schlechter abschneiden. Das heisst, dass wir in den letzten Jahren massiv an Standortvorteilen gegenüber einem der wichtigsten Konkurrenten verloren haben.
3. Beispiel: Teilliquidation
In den letzten Jahren wurde die Steuerfreiheit der privaten Kapitalgewinne immer stärker eingeschnitten. Dies zeigt insbesondere Folgen bei der so genannten Teilliquidation. Eine solche tritt beim Verkauf eines Unternehmens an eine Erbenholding ein. Der Verkäufer einer solchen Unternehmung wird zum Beispiel auch dann besteuert, wenn künftige Gewinne (z.B. für die Rückzahlung eines Darlehens, das der Verkäufer dem Käufer zur Finanzierung ausgeliehen hat) an ihn zurückfliessen. Diese absurde und völlig wirtschaftsfeindliche Steuerpraxis soll jetzt durch die Unternehmenssteuerreform gelockert werden. Aber anstelle, dass der Bund auf die von ihm Jahre lange praktizierte konsequente Missbrauchsbekämpfung setzt, schlägt der Bundesrat durch die neu vorgeschlagene Steuerpraxis eine von der SVP niemals tragfähige Lösung einer Beteiligungsgewinnsteuer „light“ vor. Der Verkäufer soll zur Kasse gebeten werden, wenn die Firma über nichtbetriebsnotwendiges, also ausschüttungsfähiges Nettovermögen verfügt.
4. Beispiel: Vermögenssteuern verhindern Investitionen
Kantonale Vermögenssteuern: Unter Einbezug der Vermögenssteuern wird der Unternehmung noch mehr Substanz entzogen. Dieses Geld fehlt für die Investitionstätigkeit.
Die vier Beispiele zeigen klar auf, dass jetzt endlich gehandelt werden muss. Wollen wir in der Schweiz unsere Konkurrenzfähigkeit nicht vollständig verlieren und von der zweiten in die dritte Liga absteigen, dann müssen wir jetzt handeln.
Forderungen aus SVP-Unternehmersicht
Im Steuerbereich müsste einiges für die Unternehmen endlich gemacht werden. Das Ziel sollte eigentlich nicht nur die Milderung, sondern die vollständige Beseitigung der wirtschaftlichen Doppelsteuerung zumindest bei der direkten Bundessteuer (Entlastung von 100%) sein. Mit einem Halbeinkünfteverfahren (Entlastung von 50% oder mehr Prozent) kann ich als Unternehmer im Sinne eines ersten Schritts in die richtige Richtung leben. Zu begrüssen wäre aber natürlich überhaupt die Abschaffung der direkten Bundessteuern für Unternehmen, aber auch die Abschaffung der Kirchensteuern für Unternehmen.
Im Weiteren dringend notwendig ist die Vereinfachung des Steuersystems angefangen bei der Mehrwertsteuer. Heute umfasst die Gesetzgebung zur Mehrwertsteuer über 2’000 Seiten! Zentral ist hierbei aber auch, auf eine Steuererhöhung zu verzichten. Hier sind bedenkliche Entwicklungen in Sicht.
Zu prüfen ist auch die Senkung des Gewinnsteuersatzes. Wenn man sich die Flat Tax von 19% in der Slowakei ansieht, und die Gewinnsteuersätze in anderen EU-Staaten von 10-20%, bestehen hier positive Vorbilder. Auch unser System sollte im Hinblick auf die Einführung einer Flat Tax überprüft werden.
Enorm „investitionshemmend“ wirkt auch die volkswirtschaftlich schädliche Substanzbesteuerung, die dringend abgeschafft werden müsste. Ich denke da auch an die kantonalen Vermögenssteuern. Zu reduzieren sind auch die Vermögenssteuern für den Investor. Gleichzeitig ist ein zeitlich unbeschränkter Verlustvortrag zu gewähren (vgl. Motion Peter Spuhler 04.3171 Wachstumsoffensive steuerrechtliches Konzept zur KMU-Finanzierung).
Mit solchen Massnahmen könnten für die Unternehmen die Rahmenbedingungen wesentlich verbessert und damit die Voraussetzung geschaffen werden, dass die Wirtschaft wieder wachsen kann.