Ja zur 5. IV-Revision – Schluss mit der Scheininvalidität

Die seit 1960 bestehende Invalidenversicherung ist neben der AHV und der zweiten Säule einer der Pfeiler unseres Systems der sozialen Sicherheit. Ich möchte zunächst in Erinnerung rufen, wofür die…

Toni Bortoluzzi
Toni Bortoluzzi
Nationalrat Affoltern am Albis (ZH)

Die seit 1960 bestehende Invalidenversicherung ist neben der AHV und der zweiten Säule einer der Pfeiler unseres Systems der sozialen Sicherheit. Ich möchte zunächst in Erinnerung rufen, wofür die IV eigentlich geschaffen wurde. Die IV ist eine Sozialversicherung, um Personen, welche nicht mehr erwerbsfähig sind, ein Ersatzeinkommen zu ermöglichen. Nicht mehr erwerbsfähig zu sein bedeutet, keine Tätigkeit mehr machen zu können. Es genügt also nicht, einfach im angestammten Beruf nicht mehr arbeiten zu können – man darf nicht mehr imstande sein, irgendeiner Tätigkeit nachzugehen. Wenn also beispielsweise ein Bäcker eine Mehlstauballergie bekommt, so ist er zwar nicht mehr fähig, als Bäcker zu arbeiten, er ist aber noch immer imstande einer anderen Tätigkeit – etwa als Buschauffeur – nachzugehen – und daher kein Fall für die IV. Der IV-Begriff ist an und für sich eng definiert – doch warum kam es zu den offensichtlichen Missständen in der IV?

Lasche IV-Praxis förderte Missbrauch

Die IV hat sich in den letzten 15 Jahren immer mehr von ihrem gesetzlichen Auftrag entfernt. Der zentrale Grundsatz der Eingliederung vor Rente wurde immer mehr missachtet. Die lasche Praxis in den IV-Stellen sowie die gesellschaftliche Tabuisierung des Missbrauchs haben dazu geführt, dass die IV immer mehr zum Sammelsurium für Leistungsunwillige und eine linke Betreuungsindustrie produziert wurde, die davon lebt, Leuten eine Rente zu erteilen. Die IV wurde so zu einer Art „Komplementärsozialhilfe“. Doch das Resultat waren immer grössere Schuldenberge, eine schwindende Akzeptanz in der Bevölkerung und immer unsicherere Renten für diejenigen Betroffenen, welche eine IV-Rente wirklich nötig hätten.

Grosse Städte wie Basel, Genf oder Zürich – allesamt von Rot-Grün regiert -schoben über Jahre Fälle in die IV ab – ohne damit irgendwelche Probleme zu lösen. Sie entledigten sich damit aber geschickt ihrer Sozialfälle. Und trotzdem ist das Schlamassel noch riesig. In Basel Stadt beispielsweise beziehen 9.18 Prozent der Erwerbsfähigen eine IV. Rund ein Viertel der Basler Bevölkerung hat kein eigenes Einkommen: 17’000 leben von der Invalidenrente, knapp 13’000 Menschen beziehen Sozialhilfe, 4’000 lebten vom Arbeitslosengeld und 11’000 Personen brauchten Ergänzungsleistungen zu AHV oder IV. Dies ist nur eines der möglichen Beispiele.

Die Schweiz hat mehr IV-Rentner als der Kanton Solothurn Einwohner

Es störte über Jahre hinweg niemanden, ausser ein paar einsamen SVP-Rufern in der Wüste, dass sich die Anzahl Rentner von 164’000 im Jahr 1990 auf fast 300’000 im Jahr 2006 praktisch verdoppelte – und dies obwohl die Präventionsmassnahmen am Arbeitsplatz sowie die Gesundheitsversorgung immer besser wurden. Und noch heute werden 64 Prozent der Neurenten für Krankheitsbilder mit unklarer Kausalität gesprochen. Es sind dies Krankheitsbilder, bei denen ein Zusammenhang zwischen Gesundheitsschaden und Erwerbsunfähigkeit nicht nachgewiesen werden kann (so etwa Schleudertraumata, Rückenleiden, psychische Gebrechen). Hier ist das Missbrauchspotential dementsprechend gross. 1990 bezogen 26’418 Personen wegen einer Psychose oder einer Psychoneurose eine IV – im Jahr 2006 sind es fast viermal so viele – nämlich 91’590! Heute gibt es in der Schweiz mehr IV-Rentner als der Kanton Solothurn Einwohner hat. Das Debakel ist also riesig!

SVP-Druck zeigt Wirkung

Die von der SVP vom Zaun gerissene Scheininvalidendiskussion hat nun endlich zu einem Umdenken geführt. Zwar sind wir noch weit von einer Lösung des IV-Problems entfernt, doch wird heute wenigstens anerkannt, dass in der IV ein massiver Missbrauch herrscht. Es wird ebenfalls anerkannt, dass Ausländer ein Hauptteil des Missbrauchsproblems sind. Mit der 5. IV-Revision, welche im Juni dem Volk zur Abstimmung unterbreitet wird, sowie der Mitte 2006 in Kraft getretenen Revision zur Verfahrensstraffung können erste wichtige Schritte gemacht werden. Erstmals sind die Neurentenzahlen rückläufig. Doch trotzdem verfügen wir über Altlasten in Form von Schulden, welche knapp 10 Milliarden Franken betragen und jeden Tag kommen 5 Millionen neue Schulden hinzu. Es braucht die 5. IV-Revision, denn sie ist ein wichtiger Schritt hin zur Sanierung der IV. Sie hat die folgenden Hauptinhalte:

  • Reduktion der IV-Renten um 20% durch Arbeit statt Rente: Zur Dämpfung der steigenden Zahl der Neurenten ist in der 5. IV-Revision ein System zur Früherfassung und Frühintervention vorgesehen. Ausserdem sind Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung und die Ausweitung der beruflichen Eingliederungsmassnahmen geplant.
  • Korrektur von negativen Anreizen und Missbrauchsbekämpfung: Das heutige IV-System führt allein oder im Zusammenspiel mit anderen Zweigen der sozialen Sicherheit zum Teil zur paradoxen Situation, dass gesundheitlich beeinträchtigte Personen nach Eintritt der Invalidität finanziell besser dastehen als vorher. Die Anpassung des IV-Taggeldsystems und die Vermeidung von Einkommenseinbussen bei erhöhter Erwerbstätigkeit sollen den Betroffenen Anreize bieten, sich für die Eingliederung zu interessieren bzw. nicht darauf zu verzichten.
  • Abschaffung des Karrierezuschlages und Aufhebung der Zusatzrenten: Zu den in der 5. IV-Revision vorgesehenen Sparmassnahmen gehören die Aufhebung des Karrierezuschlages sowie die Aufhebung der laufenden Zusatzrenten.

5. IV-Revision geht in die richtige Richtung, aber zu wenig weit

Zweifelsohne bringt die 5. IV-Revision wichtige Neuerungen vor allem im Bereich der Wiedereingliederung. Aber die Neuerungen müssen ins richtige Verhältnis zu den herrschenden Missständen und Problemen in diesem Sozialwerk gesetzt werden. Doch vieles, was unter diesem Grundsatz beschlossen wird, basiert heute vielmehr auf dem Prinzip Hoffnung als auf gehärteten Fakten. So ist etwa bis heute nicht klar, wie diese Wiedereingliederung im Detail praktiziert werden soll. Fest steht im Moment nur, wie viele neue Stellen im Rahmen der 5. IV-Revision bewilligt wurden. Ob die angestrebte Eingliederung erfolgreich sein wird, muss sich in der Praxis erst noch weisen. Und der Hauptunsicherheitsfaktor ist, ob die 5. IV-Revision Einsparungen bringen wird, welche deren Kosten von immerhin knapp 500 Millionen Franken pro Jahr kompensieren wird oder ob die Revision am Schluss mehr kostet als sie bringt. Selbst wenn all die Annahmen des Bundesrates für die 5. IV-Revision zutreffen sollten, wird die 5. IV-Revision in den nächsten Jahren nur geringe Einsparungen von rund 100 – 300 Millionen Franken bringen. Auf jeden Fall also viel zu wenig also um die Probleme in der IV zu lösen.

Die IV ist erst mit ausgeglichener Rechnung strukturell saniert

Die IV-Schulden betragen mittlerweile knapp 10 Milliarden Franken und in den nächsten Jahren kommen jedes Jahr rund 1.5 bis 2 Milliarden Franken neue Schulden hinzu. Gerade die Tatsache, dass sich ohne Zusatzfinanzen nichts an der IV-Neuverschuldung ändert, zeigt deutlich, dass die 5. IV-Revision nur nicht zu einer vollständigen strukturellen Sanierung der IV führen kann. Es wäre daher im aktuellen Zeitpunkt völlig falsch, eine Zusatzfinanzierung zur IV zu sprechen (auch wenn dies FDP und CVP wahrscheinlich übermorgen beschliessen werden). Gewissheit über den nachhaltigen Erfolg einer IV-Revision kann man wohl nur dadurch erlangen, dass die IV ausgeglichene Ergebnisse erzielt. Solange die IV nicht saniert ist, ist eine 6. ausgabenseitige IV-Revision unabdingbar! Nur so werden die herrschenden Missstände endlich gelöst.

Toni Bortoluzzi
Toni Bortoluzzi
Nationalrat Affoltern am Albis (ZH)
 
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