Die Steuer auf den «Eigenmietwert» wurde 1934 per Notrecht als eidgenössische Krisenabgabe eingeführt. Seither erhebt der Fiskus diese Steuer auf ein fiktives Mieteinkommen, das gar nicht existiert. Die Eigenmietwert-Steuer bestraft sparsame Leute, denen Eigenverantwortung und Unabhängigkeit wichtig ist. Gleichzeitig wird die Verschuldung gefördert. Höchste Zeit, diese ungerechtfertigte Steuer abzuschaffen.
Etwas besteuern, das es nicht gibt – auf eine solche Idee muss man zuerst einmal kommen! Genau diese Situation haben wir aber beim sogenannten «Eigenmietwert». Wer im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung lebt, muss die sogenannte Eigenmietwert-Steuer zahlen.
Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das erzielt werden könnte, wenn das Haus oder die Wohnung vermietet würde. Dieses Einkommen ist aber nie realisiert worden; es wird vom theoretisch erzielbaren Mietwert der Immobilie abgeleitet. Der Eigentümer erhält also kein wirkliches Einkommen. Gemäss der Auffassung der Steuerbehörden hat er aber einen «Nutzungsertrag», indem er seine eigene Immobilie bewohnt. Darum gilt der Eigenmietwert als Naturaleinkommen. Fazit: Es wird etwas besteuert, das es nicht gibt.
Eigenmietwert als ehemalige Kriegssteuer
Die Eigenmietwert-Steuer wurde 1915 während des ersten Weltkriegs zum ersten Mal eingeführt – als einmalige Kriegssteuer. Der Staat kompensierte damit die Zollerträge, die infolge des Krieges einbrachen. Die Zollerträge waren damals die Haupteinnahmequelle des Bundes. Per Notrecht wurde der Eigenmietwert dann 1934 als eidgenössische Krisenabgabe zur Gesundung des Bundeshaushalts wieder eingeführt. Die neue Steuer verschwand nicht mehr: 1958 wurde die Eigenmietwert-Steuer ins reguläre Recht übernommen.
Die Engpässe bei den Bundesfinanzen konnten 1958 nicht mehr zur Begründung herangezogen werden. Darum argumentierte man neu, die Eigenmietwert-Steuer sei Teil des solidarischen Steuersystems der Schweiz: Jeder müsse irgendwo wohnen. Das Wohnen im eigenen Haus stelle eine Ersparnis dar, da man als Eigentümer keine Miete bezahlen muss. Der Mietzins, den man bei einer Vermietung hätte erzielen können, stelle einen faktischen Nutzungsertrag dar.
Sondersteuer für Wohneigentümer
Die Eigenmietwert-Steuer widerspricht dem Ziel der in der Bundesverfassung verankerten Förderung von Wohneigentum. Statt das Wohneigentum zu fördern, wird es mit einer Sondersteuer bestraft. Darunter leiden ältere Menschen, die ihr Leben lang sparten und seit vielen Jahren in ihrer eigenen Liegenschaft wohnen, aber auch junge Familien, die erstmals Wohneigentum erwerben möchten.
Liegenschaftseigentümer sind heute von einer ungerechten Mehrfachbesteuerung betroffen: Sie zahlen Vermögenssteuern auf ihre Immobilie, Einkommensteuern auf eine fiktive «Eigenmiete» (Eigenmietwert), und in vielen Kantonen werden zusätzlich Grundsteuern erhoben. Zusätzlich wird beim Verkauf des Eigenheims der Wertzuwachs durch die Grundstücksgewinnsteuer besteuert – andere private Kapitalgewinne sind in der Schweiz steuerfrei. Beim Verkauf erheben viele Kantone zudem eine Handänderungssteuer und haben Beurkundungs- und Grundbuchgebühren als Gemengesteuern ausgestaltet.
Parlament will unbefriedigende Situation korrigieren
National- und Ständerat haben entschieden: Die Eigenmietwertsteuer soll vollständig abgeschafft werden – auf Erst- und Zweitliegenschaften. Im Gegenzug fällt auch der Steuerabzug für Kosten des Liegenschaftenunterhalts weg. Allerdings können die Kantone weiterhin einen Abzug für energetische Sanierungen zulassen. Und wer erstmals eine selbstbewohnte Liegenschaft erwirbt, kann zehn Jahre lang einen beschränkten Schuldzinsabzug geltend machen.
Um die wegfallenden Einnahmen für Berg- und Tourismuskantone kompensieren zu können, beschlossen die Räte eine zweite Vorlage: Die Kantone sollen die Möglichkeit erhalten, eine spezielle Steuer auf Zweitliegenschaften einzuführen. Dieser Bundesbeschluss bedingt eine Verfassungsänderung – das heisst, er unterliegt dem obligatorischen Referendum.
Die beiden Vorlagen sind miteinander verknüpft. Das Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung kann nur zusammen mit dem Bundesbeschluss für die kantonale Objektsteuer in Kraft treten. Weil gegen das Bundesgesetz kein Referendum ergriffen worden ist, wird die Abstimmung über die Objektsteuer über die Abschaffung des Eigenmietwerts entscheiden.
Fragwürdige Behauptungen der Gegner
Die Befürchtung, die öffentliche Hand würde unter Einnahmeausfällen leiden, ist ein Relikt aus der sozialistischen Mottenkiste und wird bei jeder geplanten Streichung oder Senkung einer Steuer erwähnt. Steuersenkungen jedoch haben immer wirtschaftlichen Aufschwung gebracht: Sie ermöglichen Investitionen und stärken die Kaufkraft.
Auch die Behauptung, es käme zu mehr Schwarzarbeit, wenn keine Abzüge mehr möglich sind, ist falsch. Eine freche Unterstellung an die Adresse der Gewerbebetriebe, denen so implizit vorgeworfen wird, Schwarzarbeit zu verrichten. Richtig ist: Mit der Streichung der Eigenmietwert-Besteuerung bleibt den Hauseigentümern mehr Geld für Investitionen in ihre Liegenschaft. Davon profitieren die Gewerbebetriebe.
Gute Argumente für die Streichung der Eigenmietwert-Steuer
Viele Punkte sprechen für die geplante Abschaffung der Eigenmietwert-Steuer:
• Die Tragbarkeit des ohnehin teuren Wohneigentums wird erleichtert.
• Der vorgesehene Sonderabzug für Ersterwerber erleichtert vor allem jungen Familien den Eigentumserwerb, in dem die finanzielle Belastung in der Anfangsphase reduziert wird.
• Wohneigentum ist auch als Altersvorsorge gedacht. Die Vorlage zur Abschaffung des Eigenmietwerts stärkt diese Bemühungen: Menschen, die ihr Leben lang gespart haben, um schuldenfrei und abgesichert im Alter wohnen zu können, werden nicht mehr länger bestraft.
• Das geltende System mit der Besteuerung des Eigenmietwerts und diversen Abzugsmöglichkeiten bestraft jene, die sparen und ihre Schulden im Laufe der Jahre amortisieren. Der Schuldenabbau führt heute zu höheren Einkommenssteuern – ein falscher Anreiz zur Verschuldung.
Die Senkung der Verschuldung hat eine stabilisierende Wirkung auf die gesamte Wirtschaft. Dies nützt dem Standort Schweiz und der Bevölkerung generell.
Der wichtigste Punkt: Diese Vorlage stärkt das private Eigentum. Das ist ein kardinales Ziel in einem liberalen Rechtsstaat. Auch junge Familien und Mittelständler müssen die Möglichkeit haben, Wohneigentum zu erwerben. Diese Vorlagen sind ein Schritt in die richtige Richtung.