Es kommt selten vor, dass eine Volksinitiative mit über 200’000 Unterschriften zustande kommt. Die Initiative für die Ausschaffung krimineller Ausländer ist eine davon: Sie zählt 210’919 gültige…
Es kommt selten vor, dass eine Volksinitiative mit über 200’000 Unterschriften zustande kommt. Die Initiative für die Ausschaffung krimineller Ausländer ist eine davon: Sie zählt 210’919 gültige Unterschriften. Das ist kein purer Zufall, und die hohe Zahl ist auch nicht ausschliesslich ein Verdienst der Initiaten und ihrer Organisation, sondern sie ist darauf zurückzuführen, dass die Bevölkerung vollumfänglich hinter der Initiative steht und der Meinung ist, die in der Initiative gesteckten Ziele müssten unbedingt erreicht werden.
Angesichts der ständig wachsenden Kriminalität und der steigenden Anzahl von Wiederholungstätern – gerade bei Vergewaltigungen und Gewaltverbrechen – drängen sich Mass¬nahmen auf, die dazu beitragen, diese stetige Zunahme zu unterbinden und die deutlich zeigen, dass unsere Gesellschaft nicht gewillt ist, alles einfach so hinzunehmen. Da ein Grossteil der Delikte nur mit einem minimalen Strafmass bedacht wird, welches nicht dazu dienen kann, den Tätern die Schwere ihres Vergehens vor Augen zu führen, muss die Gesetzgebung in dem Sinne angepasst werden, dass das Strafmass erhöht wird.
Analysiert man die Bevölkerungsgruppen genauer, die eine Gefängnisstrafe verbüssen, so fällt rasch auf, das 70,2% der Gefängnisinsassen ausländischer Herkunft sind und das bei einer Bevölkerungsgruppe, die 21,7 % der Gesamtbevölkerung ausmacht. Diese Zahlen sind nicht zufällig und zeigen deutlich, dass es aus verschiedenen Gründen Ausländer gibt, die ihre Situation in der Schweiz ausnutzen, indem sie gegen das Gesetz verstossen. Die Analysen zeigen auch, dass die Strafen, welche überführten Tätern auferlegt werden, diese nicht davon abhalten, erneut straffällig zu werden oder Landsleute dazu anzuregen, es ihnen gleichzutun, sind doch die Strafen meistens zu leicht und materiell kaum abschreckend.
Die Wiedereinführung des Ausschaffungsprinzips, das schon einmal zur Anwendung gelangt ist und nie hätte aufgegeben werden dürfen, ist unabdingbar, wenn wir nicht wollen, dass unsere Gesellschaft angesichts der Machtlosigkeit gegenüber der Kriminalität noch weiter aus dem Ruder läuft.
Es ist wichtig zu erwähnen, dass die Einführung des Ausschaffungsprinzips von kriminellen Ausländern – nachdem sie, das versteht sich von selbst, die Strafe für ihre Vergehen verbüsst haben – nicht nur ein Mittel ist, auf eine bereits begangene Straftat zu reagieren (d.h. den Täter, welcher die Straftat begangen hat, aus unserem Land auszuschaffen, indem das verschärfte Strafmass angewendet und damit das Rückfallrisiko vermindert wird), sondern auch ein Mittel, Straftaten präventiv zu verhindern, indem potentiellen Straftätern klar und deutlich gesagt wird, dass Verbrechen sich in der Schweiz nicht lohnen und dass sie es sich besser zweimal überlegen, bevor sie eine Straftat begehen. Das ist das Prinzip der Prävention.
Die Initiative der SVP steckt einen klaren Rahmen ab, innerhalb dessen verurteilte Personen nach dem Verbüssen ihrer Strafe ausgeschafft werden. Von der Massnahme sind Täter betroffen, welche wegen Mordes, Vergewaltigung oder anderer, schwerer sexueller Vergehen, Gewalttätigkeiten anderer Art wie Raub, Drogen- oder Menschenhandel, Einbruch oder wegen widerrechtlichem Erschleichen von Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe rechtskräftig verurteilt worden sind. Die Initiative verfolgt eine klares Ziel: Personen ausländischer Herkunft, welche die Gesetze missachten und es ablehnen, sich zu integrieren oder die widerrechtlich Leistungen der Sozialinstitutionen erschleichen, müssen das Land verlassen.
Die genannten Massnahmen sollten es ermöglichen, das Vertrauen in die grosse Mehrheit der ausländischen Bevölkerung, die in unserem Land lebt und arbeitet, die sich integriert und unsere Verfassung und Gesetze respektiert, wieder herzustellen. Mit ihren mehr als 200’000 Unterschriften zählt die Initiative auf die Unterstützung von breiten Bevölkerungsschichten aus allen politischen Lagern. Da es sich um eine Initiative der SVP handelt, versuchen allerdings die anderen Parteien die Wirksamkeit der Massnahmen in Zweifel zu ziehen.
Im Rahmen der Debatten in der eidgenössischen Räte haben die anderen Parteien diese Initiative denn auch bekämpft. Angesichts des Erfolgs bei der Unterschriftensammlung war die Angst dieser Parteien – selbst angesichts der Möglichkeit, dass eine Mehrheit des Parlaments die Initiative zur Ablehnung empfiehlt – vor einer Annahme der Initiative beim Volk dann doch so gross, dass sie einen Gegenentwurf ausgearbeitet haben. Damit soll Gegensteuer gegeben werden, mit dem Ziel, dass die SVP die Volksabstimmung nicht gewinnt.
Bei genauem Hinsehen erweist sich der Gegenentwurf aber als wirkungslos: Es handelt sich dabei nicht wirklich um einen Gegenentwurf. Sollte er angenommen werden, würde das mit der Zeit wirkungslos gewordene, bestehende System einfach weitergeführt. Der Gegenentwurf referenziert auf internationales Recht und bietet den Justizbehörden und Gerichten einen ausserordentlich breiten Handlungsspielraum. Im konkreten Fall bleibt es diesen Instanzen unbenommen, den jeweiligen Fall subjektiv zu beurteilen und das Recht des Verurteilten höher einzuschätzen als das öffentliche Recht und die Sicherheit. Das würde nichts anderes bedeuten, als dass die meisten Rückschaffungen gar nicht ausgeführt würden, das Gesetz hätte also praktisch keine Wirkung. Der Rückgriff auf international gültiges Recht ist zu allgemein und macht die Unterscheidung zwischen zwingendem Recht und öffentlichem Recht im Allgemeinen zu wenig deutlich – letzteres lässt viel Spielraum offen, der eine Ausschaffung verhindern kann.
Es ist sicher angebracht, an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die Initiative der SVP die verfassungsmässige Verankerung des zwingenden Völkerrechts (Art 25 BV) nicht berührt und dieses Recht somit respektiert wird.
Der Gegenentwurf will glauben machen, man könne das Problem der Ausländerkriminalität lösen, indem in der Verfassung zusätzliche Integrationsmassnahmen verankert werden. Es versteht sich von selbst, dass die Integration bei uns niedergelassener Ausländer wichtig ist, um unserer Gesellschaft ein Leben in Harmonie und Sicherheit gewährleisten zu können.
Es gibt aber eine Kategorie von Personen, die nur in die Schweiz kommt, um von der günstigen wirtschaftlichen Situation profitieren zu können und die mit Integration nichts am Hut hat. Auch hier liefert der Gegenentwurf keine Lösung zum allgemeinen Kriminalitätsproblem.
Schliesslich ist im Gegenentwurf auch keine minimale Dauer für die Ausschaffungsperiode vorgesehen. In der Initiative ist diese auf 5 Jahre fixiert. Falls es denn eines weiteren Beweises dafür bedurft hätte, dass der Gegenentwurf rein gar nichts bringt (ausser, die Initiative zu torpedieren): Hier ist er. Gesetzt den Fall, ein Straftäter würde nach zahlreichen Berufsungsverfahren oder Verhandlungen vor internationalen Gerichten doch noch ausgeschafft, so können wir sicher sein, dass die Ausschaffungsdauer kaum mehr als einem verlängerten Aufenthalt im Herkunfts- oder im Einreiseland entsprechen würde. Danach würde der Straftäter umgehend wieder in die Schweiz einreisen – mit welchen Absichten auch immer.
Was mich betrifft, so sehe ich die Dinge klar: Der Gegenentwurf ist wertlos, er verfälscht die öffentliche Meinung und die Ziele, welche die Personen, die ihre Unterschrift unter die Initiative gesetzt haben, ursprünglich angestrebt haben.
Bleiben wir wachsam und sagen wir JA zur Initiative und NEIN zum Gegenentwurf!