Ja zur Ausweitung der Antirassismusstrafnorm (Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung)

Am 25. September 1994 haben wir darüber abgestimmt, ob wir in unserem Strafgesetz eine Anti-Rassismus-Strafnorm einführen sollen oder nicht. Rund 55% der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben sich dafür ausgesprochen. Seither darf öffentlich nicht zu Hass oder Diskriminierung gegen Einzelpersonen oder Gruppen aufgrund ihrer Hautfarbe, ihrer Ethnie oder Religionszugehörigkeit aufgerufen werden. Wir reden nicht von Äusserungen oder Handlungen im privaten, sondern nur im öffentlichen Rahmen.

SP-Nationalrätin Flavia Wasserfallen, Bern (BE)

Wir alle wollen in einer friedlichen Gesellschaft leben, einer Gesellschaft die niemanden ausgrenzt oder diskriminiert. Das steht auch so in unserer Bundesverfassung. Niemand soll diskriminiert werden, nur weil er einer bestimmten Glaubensgemeinschaft angehört oder Menschen des gleichen Geschlechts liebt. Und genau darum geht es jetzt. Sind wir einverstanden, dass das bestehende Diskriminierungsverbot nicht nur für Menschen anderer Hautfarbe, Ethnie oder Religionszugehörigkeit gilt, sondern der Geltungsbereich auch auf homosexuelle oder bisexuelle Menschen ausgeweitet wird? Darüber stimmen wir im Februar ab.

Es kommt immer wieder vor, dass Menschen in der Öffentlichkeit verbal oder tätlich angegriffen werden, weil sie homo- oder bisexuell sind. Im Juni und im September dieses Jahres wurden Homosexuelle in der Öffentlichkeit tätlich angegriffen, nur weil sie schwul sind. 

Wie entsteht solche Gewalt, die wir alle verurteilen? Nicht von einem Tag auf den andern! Wenn im Internet, in den sozialen Medien, Hass geschürt wird gegen homosexuelle Menschen, führt das zu ausgrenzendem Denken, das sich immer mehr festsetzt und ausbreitet und schliesslich auch in physischer Gewalt und Angriffen enden kann. 

Deshalb sind der Bundesrat und das Parlament der Meinung, dass es nötig ist, den Schutz von homo- und bisexuellen Menschen zu verbessern.

Mit dieser Gesetzesanpassung wird die Meinungsäusserungsfreiheit nicht verletzt. Eine Freiheit, die für unsere Demokratie zentral ist. Denn Kritik muss erlaubt sein, davon lebt unsere politische Debattenkultur! So darf man zum Beispiel für oder gegen die gleichgeschlechtliche Ehe sein. Kritische Aussagen, Witze oder Karikaturen bleiben weiterhin erlaubt, solange sie die Menschenwürde nicht verletzen. 

Unsere Gesellschaft lebt vom respektvollen Umgang der Menschen miteinander, die Menschenwürde ist ein sehr zentraler Wert. Werden aber Menschen diskriminiert, gefährdet dies das friedliche Zusammenleben. Das hat in einer toleranten und freiheitsliebenden Schweiz keinen Platz. 

Deshalb empfehle ich Ihnen, geschätzte SVP-Delegierte, am 9. Februar ein JA zu dieser Vorlage.

 
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