Das Schweizer Bürgerrecht ist einzigartig: In keinem anderen Land der Welt haben die Bürger derart umfassende Mitbestimmungs- und Freiheitsrechte wie in der Schweiz. Darum ist die Frage, wer dieses…
Das Schweizer Bürgerrecht ist einzigartig: In keinem anderen Land der Welt haben die Bürger derart umfassende Mitbestimmungs- und Freiheitsrechte wie in der Schweiz. Darum ist die Frage, wer dieses Bürgerrecht erhalten soll, eine eminent politische Frage. Eine Frage, welche durch den Souverän entschieden werden muss – und eben nicht durch eingeschüchterte und verunsicherte Behördemitglieder oder gar Verwaltungsbeamte. Bei der Volksinitiative für demokratische Einbürgerungen geht es genau um dieses Mitbestimmungsrecht. Und darum ist es so wichtig, dass die Volksinitiative angenommen wird.
Die Volksinitiative für demokratische Einbürgerungen will an sich nichts Neues: Sie will die bewährte Tradition der direkten Demokratie weiterführen. Die Volksinitiative will, dass die Stimmberechtigten in jeder Gemeinde selbständig festlegen können, wer für Einbürgerungsentscheide zuständig ist. Sie sollen selber entscheiden, ob dies die Gemeindeversammlung, eine Kommission, der Gemeinderat oder allenfalls ein Gemeindeparlament sein ist. Der Entscheid dieses Organs ist endgültig – denn es wäre falsch, wenn Gerichte über die Richtigkeit von demokratischen, politischen Entscheiden zu befinden hätten.
Warum hat die SVP die Einbürgerungs-Initiative lanciert?
Im Juli 2003 hat das Bundesgericht zwei politisch schwerwiegende Entscheide gefällt. Obwohl der Gesetzgeber dies nie vorgesehen hatte, befand das Bundesgericht, Urnenabstimmungen über Einbürgerungen seien verboten. Überdies sei zwingend ein Rekursrecht vorzusehen. Ein Einbürgerungsentscheid, so die Lausanner Richter, sei eigentlich kein politischer Entscheid, sondern vielmehr ein Verwaltungsakt.
Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich: Wer gemeint hat, für die Gesetzgebung seien in der Schweiz das Parlament und die Stimmbürger zuständig, sah sich eines besseren belehrt. Die Bundesrichter griffen mit diesen Entscheiden in die Kompetenzen der Politik ein und verletzten so die elementarsten Grundsätze der Gewaltenteilung.
In den folgenden Monaten und Jahren verbreitete sich eine bedenkliche Rechtsunsicherheit: „Was gilt nun eigentlich?“, fragten sich viele Gemeinden. Müssen Einbürgerungsentscheide nun begründet werden, wie es das Bundesgericht diktiert? Oder ist man an Verfassung und Gesetze gebunden – und damit an die Ansicht des Gesetzgebers, welcher nie ein Rekursrecht vorgesehen hat?
Rechtssicherheit wieder herstellen
An sich weiss jeder Sechstklässler, dass Gesetze vom Parlament und nicht vom Bundesgericht gemacht werden. Und trotzdem schrieb die Zürcher Verwaltung im Dezember 2003 allen Gemeinden im Kanton, dass das Bundesgericht in seinen Entscheiden „Kriterien entwickelt“ habe, die sich „auf das Verfahren in Gemeindeversammlungen und Gemeindeparlamenten“ auswirken. Es liegt auf der Hand: SP-Regierungsrat Notter und anderen linken Politikern kamen die Bundesgerichtsentscheide natürlich sehr gelegen, um das System endlich nach ihrem Gusto reformieren zu können. Und tatsächlich ist die Mehrheit der Zürcher Gemeinden den Ratschlägen der Kantonsverwaltung gefolgt und bürgert nicht mehr an Gemeindeversammlungen ein.
Auch im Kanton Bern wurden die Einbürgerungsverfahren – unnötigerweise – geändert: Heute schreibt der Kanton allen Gemeinden vor, dass Einbürgerungen durch die Exekutive vorgenommen werden müssen. Meines Erachtens ein gravierender, ja untolerierbarer Eingriff in die Gemeindeautonomie. Die Meinung, Einbürgerungsentscheide würden besser, wenn sie nicht mehr vom Stimmbürger getroffen werden, ist fatal.
Die Folge: Immer mehr Einbürgerungen
Die Folgen dieser verfehlten Politik zeigen sich deutlich: Immer mehr Ausländer kommen in die Schweiz. Immer mehr Ausländer werden eingebürgert. Und trotzdem steigt der Ausländeranteil stetig an. Die Fakten sind bedenklich:
– Die Einbürgerungszahlen haben sich seit 1991 verachtfacht! Wir bürgern jedes Jahr weit über 40’000 Ausländer ein. In den Jahren seit 1990 haben wir nahezu eine halbe Million Schweizer Pässe verteilt.
– Die Eingebürgerten kommen nicht etwa aus Deutschland oder Frankreich: Rund die Hälfte dieser Schweizer Pässe geht Ausländer aus dem Balkan -sprich aus Ex-Jugoslawien und der Türkei.
Und trotz dieser Zahlen wollen die linken Parteien weitere Erleichterungen im Bürgerrechtsgesetz und damit faktisch einen rechtlichen Anspruch auf das Schweizer Bürgerrecht für alle Ausländer.
Dabei hat die Schweiz bereits heute eine überaus grosszügige Einbürgerungspraxis: Im Verhältnis bürgert die Schweiz drei Mal so viel Ausländer ein wie ein durchschnittlicher EU-Staat. Wenn man vor diesem Hintergrund von Masseneinbürgerungen spricht, ist dies sicher nicht falsch.
Das Volk muss das Heft in die Hand nehmen
Diese Fakten zeigen deutlich: Es ist politisch von enormer Bedeutung, dass die Volksinitiative für demokratische Einbürgerungen angenommen wird. Nur so ist es möglich, der immer lascheren Einbürgerungspraxis einen Riegel zu schieben. Nur so ist es möglich, weitere Masseneinbürgerungen zu verhindern und wieder mehr auf Qualität statt auf Quantität zu achten. Und nur so ist es möglich, zu verhindern, dass das Volk immer mehr entmündigt und die Gemeindeautonomie zusehends unterlaufen wird.
Die Einbürgerungsinitiative der SVP hat drei Ziele:
In der Bundesverfassung wird klipp und klar festgehalten, dass der Einbürgerungsentscheid ein demokratischer Entscheid und kein Verwaltungsakt ist. Über Einbürgerungen haben die Stimmbürger zu befinden. Die Stimmbürger einer Gemeinde können am besten beurteilen, ob ein Bewerber integriert ist und auch unsere Sprache spricht.
Die Bürger jeder Gemeinde entscheiden selbständig über das Verfahren bzw. wer für Einbürgerungsentscheide zuständig ist. Damit wird die Gemeindeautonomie gestärkt.
Ein so erfolgter Einbürgerungsentscheid ist endgültig. Es gibt kein Rekursrecht. Damit wir die direkte Demokratie gestärkt und der Unsitte, dass sich die Gerichte immer mehr in die Politik einmischen, ein Riegel geschoben.
Sagen die Stimmbürger JA zur Volksinitiative für demokratische Einbürgerungen, ist auch das Bundesgericht an diesen Entscheid gebunden. So schaffen wir wieder Ordnung im Lande, so sichern wir unsere demokratischen Mitbestimmungsrechte und so verhindern wir, dass die Verwaltungsbeamten immer mehr Macht bekommen.
Sagen auch Sie Ja zur Einbürgerungs-Initiative und setzen Sie sich mit mir ein für die direkte Demokratie und gegen die Verschleuderung des Schweizer Bürgerrechts!