Ja zur Lancierung der eidg. Volksinitiative «Asylmissbrauch stoppen! (Grenzschutz-Initiative)»

Thomas Aeschi
Thomas Aeschi
Nationalrat Baar (ZG)

Sehr geehrter Herr Parteipräsident,
Sehr geehrter Herr Bundesrat,
geschätzte Delegierte,
werte Sympathisanten und Gäste

Sie haben gehört, wie dramatisch die Lage ist: Parteipräsident Marcel Dettling warnt davor, dass «Wirtschaftsmigranten unser Land einnehmen», Pascal Schmid, der neue Asylchef, fordert, dass wir endlich die Kontrolle über das Asyl-Desaster zurückholen, Martina Bicher hat eindrücklich aufgezeigt, wie das Asyl-Chaos und die offenen Grenzen zur Plünderung unserer Sozialkassen führen und der ehemalige Direktor des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), Christian Bock, spricht Klartext: «Können Grenzkontrollen einen Beitrag leisten, um die Schweiz sicherer zu machen?» Seine Antwort ist klar «Ja»; benötigt werden aber noch zusätzliche Massnahmen.

Asylminister Jans und die anderen Parteien unternehmen nichts!

Das Asyl-Chaos und der massive Missbrauch unseres Asylwesens sind offensichtlich. Trotzdem machen die anderen Parteien nichts – im Gegenteil: Sie wollen das Tor für Missbrauch und Ausnutzung unserer humanitären Tradition noch weiter öffnen.

Vor knapp drei Wochen hat Asylminister Jans bekannt gegeben, dass vorläufig Aufgenommene – also abgelehnte Asylbewerber – ihre Familienangehörigen noch schneller in die Schweiz nachziehen dürfen sollen. Statt wie vollmundig angekündigt die Asylregeln zu verschärfen, strebt der SP-Asylminister also Lockerungen an.

Übermorgen soll im Nationalrat die Hürde für einen Anspruch auf ein Bleiberecht in der Schweiz noch weiter gesenkt und auf die Ehegatten und Konkubinatspartner von Inhabern einer Aufenthalts- oder einer Kurzaufenthaltsbewilligung sowie von vorläufig aufgenommenen Personen – also Personen mit abgelehntem Asylgesuch – ausgeweitet werden (Vorlage 21.504 «Bei häuslicher Gewalt die Härtefallpraxis nach Artikel 50 des Ausländer- und Integrationsgesetzes garantieren»). Der Bundesrat will sogar den Vorbehalt der Schweiz zu Artikel 59 der Istanbul-Konvention aufheben, damit neu alle Opfer von häuslicher Gewalt – unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status – einen eigenständigen Aufenthaltstitel beantragen können (Stellungnahme des Bundesrates vom 29. November 2023 zur Vorlage 21.504).

Ebenfalls in der Sommersession soll das Ausländer- und Integrationsgesetz dahingehend aufgeweicht werden, dass die ausländischen Familienangehörigen in ab- oder aufsteigender Linie von eingebürgerten Ausländern für ihren Nachzug in die Schweiz nicht weiter über eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung eines EU- oder EFTA-Mitgliedstaates verfügen müssen (siehe Vorlage 19.464 «Beseitigung und Verhinderung der Inländerinnen- und Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug»). Dazu schreibt die NZZ (vom 10. August 2023): «Obwohl ihr Unterhalt grundsätzlich garantiert sein sollte, sind Ausländer, die via Familiennachzug ins Land kommen, relativ häufig auf Sozialhilfe angewiesen.» Die Kantone warnen (CH Media Ausgaben vom 10. August 2023): Bei der Erweiterung des Familiennachzugs auf Drittstaaten besteht «unmissverständlich die Gefahr einer massiven Belastung der Sozialhilfe- und Sozialversicherungswerke.» Selbst die zuständige Kommission schreibt, es sei «anzunehmen, dass die vorgeschlagene Änderung bei den Kantonen zu höheren Sozialhilfekosten führen könnte.» Trotzdem wollen die anderen Parteien an dieser Lockerung festhalten.

Und mit dem institutionellen Rahmenabkommen will der Bundesrat – gemäss Punkt 13 des Common Understanding – die EU-Unionsbürgerrichtlinie bis auf einige kleinere Ausnahmen übernehmen. Damit müssten wir zukünftig zwingend alle Beschlüsse der Europäischen Union in der Migrations- und Asylpolitik übernehmen. Das ist ein Verrat am Schweizer Volk, das am 9. Februar 2014 die eigenständige Steuerung der Zuwanderung mittels «Höchstzahlen und Kontingenten» – «unter Einbezug des Asylwesens» – beschlossen hat und ein glasklarer Verstoss gegen Artikel 121a der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Sie sehen wie verantwortungslos gegenüber der Generation unserer Kinder und wie respektlos gegenüber den Interessen der eigenen Bevölkerung in Bundesbern kutschiert wird.

Wieso braucht es die Initiative «Asylmissbrauch stoppen! (Grenzschutz-Initiative)» so dringend?

2023 kamen erneut 30’000 Asyl-Migranten aus der ganzen Welt in unser Land. Die Mehrheit mit Hilfe von kriminellen Schlepperbanden. Fast alle dieser Asyl-Migranten kommen aus wirtschaftlichen Gründen auf der Suche nach einem besseren Leben in die Schweiz. Sie durchqueren unzählige sichere Drittstaaten, um in der Schweiz ein Asylgesuch zu stellen. Diesem Asyl-Tourismus muss so schnell wie möglich der Riegel geschoben werden.

Die Kosten explodieren. 2021 gab der Bund für den Asylbereich 1,5 Milliarden Franken aus. 2023 waren es bereits 3,5 Milliarden. Das sind rund 1’600 Steuerfranken für eine vierköpfige Familie. Weitere Milliarden fallen in den Kantonen, Gemeinden und Schulen an. Die Schweizer Bevölkerung, die diesen Asyl-Irrsinn mit ihren hart erarbeiteten Steuergeldern bezahlen muss, hat nichts mehr zu sagen.

Das Asyl-Chaos sorgt für einen massiven Anstieg der Kriminalität. Diebstähle, Einbrüche, Messerstechereien, schwere Körperverletzungen, Vergewaltigungen – die Straftaten nahmen 2023 um 14% auf 522’558 Fälle zu. Das sind 1’431 Straftaten pro Tag! Gemäss der Kriminalstatistik 2023 ist der Anteil krimineller Ausländer und Asyl-Migranten stark angestiegen. Und zwar in absoluten Zahlen wie auch im Verhältnis zur Bevölkerung. 56 Prozent der beschuldigten Personen sind Ausländer, besonders hoch ist der Anteil von Asyl-Migranten. Laut dem Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr beträgt die Kriminalitätsrate bei abgewiesen Asyl-Migranten gar 91 Prozent! Die Schweizer Bevölkerung kann sich nicht mehr sicher fühlen im eigenen Land.

Die Zahl der illegal in die Schweiz einreisenden Personen ist ungebremst hoch. Allein in den Jahren 2022 und 2023 wurden jeweils mehr als 50’000 illegal eingereiste Personen auf Schweizer Boden aufgegriffen. Weil wir unsere Landesgrenzen nicht systematisch kontrollieren, ist davon auszugehen, dass die effektive Zahl der illegalen Ein- und Durchreisen ein Vielfaches der vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) offiziell ausgewiesenen Zahlen beträgt: Wahrscheinlich sind es jährlich mehrere hunderttausend illegale Ein- und Durchreisen. Das ist kein Rechtszustand.

Was will die Initiative «Asylmissbrauch stoppen! (Grenzschutz-Initiative)»?

Erstens: Keine Einreise und kein Asyl für illegale Migranten, die mit Schlepperbanden über sichere Drittstaaten (wie beispielsweise Italien oder Österreich) in die Schweiz kommen. Damit wird der Asyl-Tourismus gestoppt: «Personen, die über einen sicheren Drittstaat einreisen, um in der Schweiz ein Asylgesuch zu stellen, wird keine Einreise und kein Asyl gewährt.»

Zweitens wird für echte Asylbewerber ein Kontingent nach Artikel 121a der Schweizer Bundesverfassung festgelegt: Neu gilt eine Höchstzahl von maximal noch 5‘000 Asylgewährungen pro Jahr.

Drittens wird Personen mit abgelehntem Asylgesuch keine sogenannte «vorläufige Aufnahme» und damit kein Bleiberecht mehr in der Schweiz gewährt. Dies betrifft vor allem junge Männer aus Afrika, Afghanistan, Irak, Syrien, der Türkei und dem Balkan.

Und viertens werden einreisende Personen systematisch kontrolliert. Die Einreise wird nur gewährt, falls ein gültiger Aufenthaltstitel oder eine anderweitige Einreiseberechtigung vorhanden ist. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit!

Antrag des SVP Schweiz Parteivorstands

Der Parteileitungsausschuss der SVP Schweiz hat am 4. Dezember 2023 der Lancierung der Initiative «Asylmissbrauch stoppen! (Grenzschutz-Initiative)» einstimmig zugestimmt.

Am 26. Januar 2024 haben sich auch die Parteileitung und der Parteivorstand der SVP Schweiz einstimmig für die Lancierung der Initiative «Asylmissbrauch stoppen! (Grenzschutz-Initiative)» ausgesprochen.

Sollten Sie, geschätzte Delegierte, heute ebenfalls der Lancierung der Initiative «Asylmissbrauch stoppen! (Grenzschutz-Initiative)» zustimmen, so wird die entsprechende Verfügung am kommenden Dienstag, 28. Mai 2024 im Bundesblatt veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt können wir dann mit der Unterschriftensammlung beginnen.

Danke, dass Sie der Lancierung dieser dringend benötigen Volksinitiative zustimmen!

Thomas Aeschi
Thomas Aeschi
Nationalrat Baar (ZG)
 
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