Ja zur Revision des Arbeitsgesetzes

Auch wenn immer wieder etwas anderes behauptet wird: Es geht bei der Abstimmung am 27. November 2005 nicht um die Liberalisierung der Sonntagsarbeit oder um eine Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten…

Peter Föhn
Peter Föhn
Nationalrat Muotathal (SZ)

Auch wenn immer wieder etwas anderes behauptet wird: Es geht bei der Abstimmung am 27. November 2005 nicht um die Liberalisierung der Sonntagsarbeit oder um eine Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten. Es geht einzig und allein darum, die bestehende Regelung in Bahnhöfen und an Flughäfen in ordentliches Recht überzuführen. Mit einem Ja zur Revision des Arbeitsgesetzes schaffen wir Rechtssicherheit für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Konsumenten.

Das ist notwendig. Die Einkaufsmöglichkeiten in Bahnhöfen und Flughäfen sind attraktiv. Sie werden von Konsumenten, Pendlern und Touristen verlangt. Die Arbeitsplätze, die so entstehen, sind zudem begehrt. Sie bieten Teilzeitarbeitsmöglichkeiten, erlauben eine bessere Koordination von Familie, Erziehung und Arbeit und ermöglichen erst noch einen höheren Lohn dank Sonntagszuschlägen. Mit einem Nein am 27. November sind mehrere hundert dieser Arbeitsplätze gefährdet.

Aber die Vorlage ist auch deshalb sinnvoll, weil sie eben nicht einfach die Bedürfnisse der grossen Städte und Ballungszentren befriedigt. Zusammen mit den SBB können auch die kleineren Kantone eine Bewilligung beantragen. Damit können sie Bahnhöfe, die eine überregionale Bedeutung haben, aufwerten, beleben und ihre Bedeutung als regionale Zentren stärken. Das nützt auch den Randregionen.

Am Grundsatz des arbeitsfreien Sonntags wird nicht gerüttelt. Die Sonntagsarbeit wird auch nicht liberalisiert – auch nicht in einem nächsten Schritt. Der Schweizerische Detaillistenverband stellt selber fest, dass der Gesamtumsatz nicht steigt, nur weil einige Läden auch am Sonntag geöffnet haben. Dementsprechend müssen die Arbeitgeber eine Kosten-Nutzen Rechnung machen, denn schliesslich muss das Personal entlöhnt werden. Wenn sich der Umsatz nicht wesentlich steigern lässt, wird auch kein zusätzliches Personal beschäftigt und das Angebot nicht unendlich ausgeweitet. In den betroffenen Bahnhöfen werden nur Artikel und Produkte verkauft, die sich in einer Einkaufstasche transportieren lassen.

Die Vorlage ist ehrlich – ihre Gegner sind es nicht

Die Gegner dieser Änderung des Arbeitsgesetzes verstricken sich in unzähligen Widersprüchen. Es sind dieselben gewerkschaftlichen und SP-nahen Kreise, die immer Teilzeitarbeitsmöglichkeiten und Jobs für Frauen sowie höhere Löhne fordern. Es sind diejenigen Exponenten, die veränderte Lebensgewohnheiten und moderne Familienmodelle predigen und sie bei der Vorlage vom 27. November gleich wieder in Abrede stellen.

Es sind auch diejenigen, die sonst immer die gesellschaftliche Liberalisierung verlangen und nun den Sonntag heilig sprechen wollen. Und es sind jene Kreise, die ansonsten stets von sich behaupten, die Interessen des öffentlichen Verkehrs zu vertreten, welche im November gegen offene Bahnhöfe und Flughäfen antreten.

Bei der kommenden Abstimmung riskieren die gegnerischen Gewerkschaften und SP-Hardliner den Verlust von Arbeitsplätzen. Sie zwingen die Konsumenten, die wegen ihrer beruflichen oder privaten Situation darauf angewiesen sind, sonntags an Tankstellenshops und Autobahnraststätten einzukaufen. Im Bundesparlament werden die gleichen Kreise dann wieder alles daran setzen, den Strassenverkehr zu verteuern und die Automobilisten zu bevormunden, weil der öffentliche Verkehr angeblich im Wettbewerb mit der Strasse nicht mithalten kann! Ehrlich sind die Gegner des revidierten Arbeitsgesetzes nur insofern, als ihnen die Bedürfnisse der Randregionen gleichgültig sind. Das ist verständlich, findet sich ihre Klientel doch immer stärker in den Agglomerationen und Grossstädten.

Doch es geht bei der Änderung des Arbeitsgesetzes eben nicht nur um die städtischen Zentren. Bereits heute kennen beispielsweise viele Tourismusorte ein Sonderstatut. Es erlaubt ihnen, die Geschäfte auch am Sonntag für Feriengäste zu öffnen. Wer garantiert, dass nach einer Ablehnung der Vorlage die Gewerkschaften nicht in den Tourismusorten aufmarschieren und mit dem Gang vor Bundesgericht drohen? Wer garantiert, dass als nächstes nicht die Öffnungszeiten der erwähnten Tankstellenshops unter Druck geraten – oder sogar der Abendverkauf? Es ist absehbar: Bei einer Ablehnung der Vorlage wird das Tourismus-Sonderstatut unter Druck kommen, genauso wie die Bewilligungen für Tankstellen, Autobahnraststätten, Bäckereien usw.!

Was ist sinnvolle und nicht sinnvolle Arbeit?

Es ist ja nicht so, dass heute am Sonntag nicht gearbeitet würde! Im öffentlichen Verkehr, im Gesundheitswesen, im Sicherheitsbereich, in der Gastronomie, in den Hotels aber auch in der Landwirtschaft oder sogar bei der Kirche, sind heute wie früher tausende Menschen am Sonntag an der Arbeit. Das sei notwendig und sinnvoll, behaupten die Gegner des revidierten Arbeitsgesetzes. Damit postulieren sie den Zweiklassen-Arbeitsmarkt. Ein Markt, der offenbar unterscheidet zwischen Arbeiten, die sinnvoll sind und immer verrichtet werden dürfen – und Arbeiten, die weniger wertvoll sind und nur an bestimmten Tagen erledigt werden sollen. Und am Liebsten möchten die Gewerkschaften und die SP-Hardliner auch gleich bestimmen, welche Arbeit am Sonntag sinnvoll und notwendig und welche unsinnig und demnach zu verbieten ist.

Ich bin der Meinung, dass die Menschen in unserem Land mündig genug sind. Sie sollen selber entscheiden, ob und wo sie am Sonntag arbeiten wollen. Sie sollen auch selber entscheiden, ob sie am Sonntag einkaufen wollen oder müssen. Dafür braucht es saubere rechtliche Grundlagen, für den Schutz der Arbeitnehmer, für die Rechtssicherheit der Arbeitgeber und für die Bedürfnisse der Konsumenten. Deshalb trete ich für ein Ja am 27. November ein. Für ein überzeugtes Ja zur Revision des Arbeitsgesetzes.

Peter Föhn
Peter Föhn
Nationalrat Muotathal (SZ)
 
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