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Sozialwerke

Ja zur Sanierung der Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) hat Ende Juni 2010 CHF 7 Mia. Schulden angehäuft. Dazu kommt jährlich ein strukturelles Defizit von CHF 1 Mrd. …

Peter Spuhler
Peter Spuhler
Nationalrat Bussnang (TG)

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) hat Ende Juni 2010 CHF 7 Mia. Schulden angehäuft. Dazu kommt jährlich ein strukturelles Defizit von CHF 1 Mrd. (d.h. Schulden, die auflaufen, unabhängig von der Wirtschaftslage). Die Arbeitslosenversicherung (ALV) hat Ende Juni 2010 CHF 7 Mia. Schulden angehäuft. Dazu kommt jährlich ein strukturelles Defizit von CHF 1 Mrd. (d.h. Schulden, die auflaufen, unabhängig von der Wirtschaftslage). So kann es nicht weitergehen. Mit der ALV steckt ein weiteres Sozialwerk in der Schuldenfalle. Vor weniger als einem Jahr, am 27. September 2009, haben wir einer Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.4% zur Sanierung der Invalidenversicherung (IV) zugestimmt. Vor zwei Wochen hat der Bundesrat angekündigt, dass die Erwerbsersatzordnung (EO) für die Mutterschaftsversicherung um 0,2% Lohnprozente erhöht werden muss, weil sich auch hier ein Schuldenberg anhäuft. Löcher sind auch bei den Krankenkassen und der AHV zu stopfen. Die angekündigten Prämienerhöhungen belaufen sich auf rund 10% und die AHV braucht wegen der gestiegenen Lebenserwartung rund 1 bis 2 zusätzliche Mehrwertsteuer-Prozente. Kurzum: Alle Sozialwerke sind in Schieflage geraten. Gelingt es uns nicht, diese so rasch als möglich zu sanieren, kollabiert das System – und dies zum Schaden unserer Kinder.

Die Arbeitslosenversicherung – ein wichtiger Stabilisator in der Krise

Der letzte Wirtschaftseinbruch hat gezeigt, wie wichtig die ALV ist. Sie stabilisiert das gesamte Wirtschaftssystem und gewährleistet, dass der private Konsum nicht einbricht. Das schafft Vertrauen. Dank der ALV kann der Staat auf teure Konjunkturprogramme verzichten, die entweder gar nicht oder zu spät wirken.

Die ALV ist sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Unternehmer ein wichtiges Sozialwerk. Niemand will auf die ALV verzichten; weder heute noch in Zukunft. Alle sollten deshalb ein Interesse haben, dass die Finanzierung der ALV auf gesunden Füssen steht. Die angehäuften Schuld von CHF 7 Mrd., die jährlich um eine weitere 1 Mrd. ansteigt, muss abgebaut werden. Wir können diese nicht einfach unseren Kindern weitergeben. Andernfalls gilt für sie nur noch: Ausser Spesen nichts gewesen.

Ausgeglichene Reform – die Lasten sind verteilt

Die ALV ist in Schieflage geraten, weil bei der letzten Revision eine zu niedrige Sockelarbeitslosigkeit angenommen wurde. Das heisst, es wurde mit zu optimistischen Zahlen operiert. Damals glaubte man, dass im Durchschnitt nicht mehr als 100’000 Arbeitslose gemeldet sein würden (Arbeitslosenquote von 2,5%). Die Erfahrung hat nun aber gezeigt, dass die durchschnittliche Arbeitslosigkeit bei 125’000 Arbeitslosen liegt, was einer Arbeitslosenquote von 3,3% entspricht. Aufgrund der zu optimistisch angenommenen Arbeitslosenzahlen funktioniert der Finanzierungsmechanismus nicht. Dieser hätte es erlauben sollen, während der Rezession Schulden anzuhäufen, um sie im Aufschwung wieder abzubauen. Die ALV hat von Beginn weg Schulden angehäuft. Deshalb müssen jetzt:

  1. der Finanzierungsmechanismus auf eine Sockelarbeitslosigkeit von 125’000 ausgerichtet werden und
  2. die angehäuften Schulden abgebaut werden.

Um diese beiden Ziele zu erreichen, können drei Stellschrauben betätigt werden, es sind diese:

  • den Beitragssatz erhöhen
  • die Bezugsdauer reduzieren
  • die Höhe der Taggelder reduzieren

Die Revision, über die wir am 26. September 2010 abstimmen, setzt an allen drei Stellschrauben an.

Auf der Einnahmenseite:

Revision

Wirkung

Erhöhung des Beitragssatzes von 2 auf 2,2%.

Plus CHF 460 Mio. pro Jahr

Zusatzsatz von 1% auf Einkommen zwischen CHF 126’000 und 315’000 (sogenannter Solidaritätsbeitrag)

Plus CHF 160 Mio. pro Jahr

Anpassung des Bundes- und Kantonsbeitrags

Plus CHF 160 Mio. pro Jahr

Zusatzeinnahmen Total

CHF 646 Mio. pro Jahr

Auf der Ausgabenseite:

Revision

Bisherige Regelung

Einsparung

Anpassung der Bezugsdauer an Beitragsdauer:

       1 Beitragsjahr
= 260 Taggelder

       1,5 Beitragsjahre
= 400 Taggelder

       +2 Beitragsjahre
= 520 Taggelder bei über 55J.

       Bezugsdauer von Personen ohne Beitragszahlungen (Mutterschaft, Ausbildung)
= 90 Taggelder

immer 400 Taggelder

wie bisher

immer 520 Taggelder

immer 260 Taggelder

Jährliche Einsparung:

= CHF 189 Mio.

 

Arbeitsmarktliche Massnahmen nicht mehr als Beitragszeit anerkannt

Bisher anerkannt

Jährliche Einsparung:
= CHF 90 Mio.

Wartezeit für Schul- oder Studienabgänger von 120 Tagen

Bisher Ausnahmen anerkannt

Jährliche Einsparung:
= CHF 75 Mio.

Personen unter 25 ohne Familie

= 200 Taggelder

Bisher 400 Taggelder

Jährliche Einsparung:
= CHF 46 Mio.

Personen mit Einkommen über CHF 60’000 ohne Familie haben zwischen 10 und 20 Wartetage

Bisher 5 Wartetage

 

Jährliche Einsparung:
= CHF 43 Mio.

Weitere Massnahmen

Keine Anrechnung der Kompensationszahlungen zur Aufbesserung des Zwischenverdiensts

Bisher angerechnet

Jährliche Einsparung:
= CHF 79 Mio.

ALV bezahlt für arbeitsmarktliche Massnahmen von Nichtversicherten 50%. Rest übernimmt Kanton

Bisher übernahm ALV 80% der Kosten

Jährliche Einsparung:
= CHF 6 Mio.

Reduzierung der Beiträge an Kantone zur Finanzierung von Arbeitsmarktlichen Massnahmen

 

Jährliche Einsparung:
= CHF 60 Mio.

Keine Verlängerung der Bezugsdauer in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit

Kantone konnten Taggelder auf 520 erhöhen

Jährliche Einsparung:
= CHF 30 Mio.

Austausch zwischen ALV und Ausländerbehörden wird verbessert

 

 

Total Einsparungen (inkl. abnehmende MWSt-pflicht)

 

CHF 622 Mio. pro Jahr

Lasten gerecht verteilt

Die Lasten zur Sanierung der ALV sind gerecht verteilt. Auf der Einnahmeseite werden die Beiträge um 0,2% erhöht und bei den hohen Löhnen zwischen CHF 126’000 und 315’000 ein Solidaritätsbeitrag von einem zusätzlichen Lohnprozent erhoben. Gleichzeitig werden auf der Ausgabenseite verschiedene Leistungen gekürzt. Von besonderer Bedeutung sind die Anpassung der Bezugsdauer an die Beitragsdauer oder die Leistungskürzungen bei den Wiedereinsteigern – beispielsweise nach Mutterschaft oder Aus-/Weiterbildung – sowie bei jüngeren Personen. Damit werden die falschen Anreize eliminiert und potenziellem Missbrauch von Beginn weg ein Riegel geschoben. Zudem kann jüngeren Menschen, die noch keine familiären Verpflichtungen haben, eine gewisse Flexibilität zugemutet werden.

ALV-Leistungen bleiben gut

Insgesamt bleiben die ALV-Leistungen in der Schweiz grosszügig. Dies zeigt ein Vergleich mit Deutschland, den Niederlanden, Dänemark oder Österreich, alles Länder die bzgl. Sozialleistungen nicht eben knauserig sind.

ALV-Leistungen bleiben gut

Land

Beitragszeit

Leistungsdauer Vers. Lohn in % Max. Taggeld in CHF

Schweiz

12 Monate

18 Monate > 55J. = 24 Mt. 80/70% 8’400

Deutschland

12 Monate

6-12 Monate > 50J. = 15-24 M. 67/60%

5’427 West

4’556 Ost

Dänemark

12 Monate

4 Jahre 90% bis Max. Tagggeld 2’900

Niederlande

6 – 38 Monate

= Beitragszeit 75% bis 2 Monate 70% danach 4’275
Österreich

12 Monate

4.6-9 Monate > 50J. = 12 Mt. 55% netto 3’300

Es kann also nicht die Rede davon sein, dass die Revision zum Ausverkauf der ALV führt. Dies ist weder im Interesse der Arbeitnehmer noch der Unternehmen. Wir alle wollen eine gesunde ALV, damit diese auch in Zukunft ihre wichtige Funktion als Konjunkturstabilisator erfüllen kann. Dazu muss aber:

  • die Schuldenwirtschaft gestoppt werden, d.h., die ALV muss finanziell auf gesunden Beinen stehen.
  • die ALV auch langfristig finanzierbar bleiben, damit auch unsere Kinder davon profitieren können.
  • der kontinuierliche Anstieg der Lohnnebenkosten (Anstieg der Lohnabzüge) gestoppt werden, damit die Schweiz auch langfristig konkurrenzfähig bleibt.
  • die Fehlanreize abgebaut werden, d.h., Schlupflöcher, die zu Missbrauch führen, gestopft und die Arbeitslosen rasch wieder eingegliedert werden.

Was passiert bei einem „Nein“?

Sagen wir „nein“ zur Revision, muss der Bundesrat aufgrund des geltenden Gesetzes die Lohnabzüge um 0,5% erhöhen. Das heisst, die Lohnabzüge steigen mehr als doppelt so stark an. Dem Bürger bleibt noch weniger in der Tasche, was sich negativ auf den Konsum auswirkt. Die Unternehmen liefern dem Staat noch mehr ab, was ihre Wettbewerbsfähigkeit weiter verschlechtert. Insgesamt werden bei einer Ablehnung der Revision mehr Arbeitsplätze gefährdet.

Peter Spuhler
Peter Spuhler
Nationalrat Bussnang (TG)
 
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