Nationalrat Hermann Weyeneth, Jegenstorf (BE)
Die Zahlen sind alarmierend. Die Zahl der IV-Rentner stieg von 1990 bis ins Jahr 2002 von rund 130’000 auf 258’000, mit anderen Worten: rund eine von 20 Personen im erwerbsfähigen Alter ist heute IV-Rentner. Die jährlichen Zuwachsraten bei der Invalidenversicherung schwanken zwischen fünf und acht Prozent. Läuft die Wirtschaft gut, gehen bei der Invalidenversicherung wesentlich weniger Gesuche ein als in Zeiten des Arbeitsplatzabbaues.
Die Ausgaben betrugen 1990 noch rund 4 Milliarden, heute sind wir bei rund 10 Milliarden, wovon jährlich ca. 6 Milliarden in Form von Renten und ca. 4 Milliarden für berufliche Wiedereingliederung, Beiträge an Umschulung, medizinische Massnahmen, Beiträge an Institutionen, Verwaltungsaufwand und anderes mehr verwendet werden.
Die Schweizer Bevölkerung scheint ausserdem immer mehr Probleme mit der Psyche zu haben. In der gleichen Zeitspanne (1990 bis 2002) verdoppelte sich die Anzahl der Rentner, die aus psychischen Gründen invalid geschrieben wurden. Dies im Gegensatz zu den Ausländern, die eher aufgrund von motorischen Schäden invalidisiert werden. In der Schweiz sind dies nun 73’000 der total 220’000 Renten. Also rund jede dritte Rente geht an einen psychisch Kranken. Es ist an dieser Stelle zu bemerken, dass der immer grössere Drogenkonsum (vor allem das Kiffen in jungen Jahren) einen Teil zu dieser Misere beiträgt.
Offensichtlicher Missbrauch der Invalidenversicherung
Wie eingangs schon kurz erwähnt, stellen wir vorab im Zusammenhang mit zwei volkswirtschaftlichen Situationen den missbräuchlichen Einsatz der Invalidenversicherung fest:
a) In Phasen des Arbeitsplatzabbaues, sei es bei allgemeiner Konjunkturschwäche, spezifisch bei Branchen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, aber auch bei einzelbetrieblichen Arbeitsplatzreduktionen.
b) Bei Personen, die nach Ablauf der Bezugsdauer der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden. So ist es vorab bei städtischen Sozialämtern gang und gäbe, diese Personen der Invalidenversicherung zuzuweisen.
Dabei ist der Missbrauch offensichtlich: Statistisch lässt sich nachweisen, dass in Kantonen, in denen mehr Ärzte praktizieren, die Gesellschaft kränker ist und mehr Einwohner dieses Kantons invalidisiert sind. Beispielsweise sind im Kanton Basel-Stadt 9% der erwerbstätigen Bevölkerung invalidisiert, während im Kanton Nidwalden nur knapp über 3% invalidisiert sind. Das baselstädtische Volk ist auf dem besten Weg zum kollektiven Invalidentum!
Am 13. Juni 1999 stimmten wir über die Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) ab. Das Volk votierte ganz besonders gegen die Aufhebung der Viertelsrente und lehnte die Vorlage ab. Damit hatte es eine Chance verpasst, den Missbrauch durch das damals in dieser Vorlage vorgesehene zusätzliche Kontrollinstrumentarium zu unterbinden. Dank diesem Gesetz wäre es möglich gewesen, durch Verstärkung der medizinischen Dienste qualitative Verbesserungen der medizinischen Grundlagen für die Entscheide der IV-Stellen zu erreichen.
SBB als schlechtes Vorbild
Gewisse Unternehmungen scheinen allerdings keine Probleme mit dem Missbrauch zu haben: Gemäss Geschäftsbericht 2002 der SBB erreichten nur gerade 5% der Erwerbstätigen, die die Unternehmung verlassen haben, das Rentenalter von 65 Jahren. 18% wurden administrativ frühpensioniert, 37% der Erwerbstätigen (also rund ein Drittel aller Erwerbstätigen) wurden invalidisiert und zwar im Durchschnittsalter von 51 Jahren! Erschwerend hinzu kommt noch die Tatsache, dass dies von der Pensionskasse finanziert wird. Ganze 40% liessen sich freiwillig im Alter von 61 Jahren frühpensionieren, was mindestens teilweise von der Pensionskasse finanziert wird. Und dies gerade während einer Zeit, in der die Pensionskassen massive Unterdeckungen aufweisen und dringend finanzielle Mittel benötigen. In der Pensionskasse der SBB fehlen zurzeit mehrere Milliarden. Der SBB muss allerdings zugute gehalten werden, dass dies alles im Zuge des Personalabbaus getan wurde. Die Konjunkturlage war schlecht und die Arbeitnehmer und Arbeitgeber sprachen sich bezüglich Frühpensionierungen ab, um Sozialpläne zu verhindern. Trotzdem ist diese Lösung unseriös und vor allem viel zu teuer!
Die ersten Unternehmungen haben bereits begonnen, die Arbeitnehmer- sowie die Arbeitgeberbeiträge zu erhöhen. So hat die Winterthur Leben Schweiz am letzten Montag mit der Begründung der stark gestiegenen Anzahl von Invaliditätsfällen eine Erhöhung der Risikoprämie um durchschnittlich 30% per 1.1.2004 bekannt gegeben, dies mit der Genehmigung des Bundesamtes für Privatversicherungen!!! Gleiche Begründung zur massiven Risikoprämienerhöhung liefert auch die Rentenanstalt: massive Erhöhung der Anzahl von Invaliditätsfällen.
Aber nicht nur bei Bundesunternehmungen und in seiner Verwaltung sind solche fragwürdige Vorgehensweisen zu beobachten. Viele Fürsorgeämter entledigen sich der unbequemen Fürsorgebezüger, indem sie sie auf die IV abschieben. Dieser Praxis ist ein Riegel zu schieben. Gelegenheit hierzu bietet die Neugestaltung des Finanzausgleichs, möglicherweise auch ein Grund für die fundamentale Opposition von links gegen die NFA.
IV-Renten gehen ins Ausland und an Ausländer
Bei genauerer Betrachtung der Zahlen lässt sich feststellen, dass viele IV-Renten ins Ausland überwiesen werden. Gemäss der Statistik des Zentralstelle der AHV in Genf, bezogen im Januar 2002 4’168 Schweizer und 34’709 Ausländer ihre IV-Rente im Ausland. Von den im Inland ausbezahlten 219’659 Renten gingen 163’388 an Schweizer und 56’217 an in der Schweiz lebende Ausländer. Somit geht ein Sechstel der Renten ins Ausland. Was die IV-Rentner im Ausland betrifft, muss ausserdem ein Umdenken bei der Kontrolle stattfinden. Ein ausländischer Arzt würde kaum etwas daran setzen, einen Schweizer IV-Rentner für gesund zu erklären und ihm so die Rente wegnehmen. Er würde nichts dabei gewinnen. Im Gegenteil, er würde einen gut situierten Patienten verlieren.
Hier verlangt die SVP, dass die IV-Renten an die Kaufkraft des entsprechenden Landes angepasst werden. Es kann nicht angehen, dass IV-Rentner in ein Land mit tiefen Lebenshaltungskosten ziehen und dort ein Mehrfaches an Geld „verdienen“ gegenüber einem Einheimischen, der einer Arbeit nachgeht.
Folgendes muss immer wieder betont werden: Die illegale Beanspruchung der Sozialversicherungen ist kein Kavaliersdelikt! Die Gesetzgebung hat einer Sorgfaltspflicht zu genügen, die eklatanten Missbrauch verhindert und staatliche Organe, die den Missbrauch dulden oder ihm gar Vorschub leisten, machen sich eines Vergehens schuldig oder zumindest eines fahrlässigen Umgangs mit öffentlichen Mitteln!
Die SVP hat mit Vorstössen reagiert
An einer Pressekonferenz, die am 10. Juni 2003 stattfand, hat die SVP-Fraktion ihre Standpunkte unter anderem zum Thema 2. Säule und Invalidenversicherung mittels eines Positionspapiers präsentiert. Der Leitende Ausschuss der Partei wie auch die Fraktion haben dieses Papier genehmigt und unterstützen die darin enthaltenen Forderungen. Die SVP hat bereits zwei Motionen eingereicht, in denen der Bundesrat beauftragt wird, unsere Forderungen umzusetzen. Die SVP-Fraktion will erstens, dass der Missbrauch bekämpft wird. Hierzu sind strafrechtliche Massnahmen bei aufgedecktem Invaliditätsmissbrauch notwendig. Mit der zweiten Motion will die SVP-Fraktion die bereits erwähnte Anpassung der IV-Rente an die Kaufkraft des entsprechenden Landes, in das die IV-Rente von der Schweiz aus ausbezahlt wird.
Es ist nun am Bundesrat, diese Probleme anzugehen!
Wir wollen eine funktionierende Invalidenversicherung, die die Betroffenen unterstützt. So wird sie auch wieder bezahlbar. Sie dient nicht dazu, Drückeberger von der Arbeit fernzuhalten. Ebenso wenig ist sie ein Steuerungselement des Arbeitsmarktes.