Referat

Kein Raubbau an der AHV, um die Missstände in der IV zu erhalten!

Am 17. Juni dieses Jahres hat das Schweizer Stimmvolk der 5. IV-Revision mit fast 60 Prozent zugestimmt und damit ein klares Zeichen gesetzt: Es will die Missstände in der IV bekämpfen und die IV sani

André Bugnon
André Bugnon
Nationalrat St-Prex (VD)

Am 17. Juni dieses Jahres hat das Schweizer Stimmvolk der 5. IV-Revision mit fast 60 Prozent zugestimmt und damit ein klares Zeichen gesetzt: Es will die Missstände in der IV bekämpfen und die IV sanieren. Doch wer glaubte, die 5. IV-Revision reiche aus, um die Invalidenversicherung einer Sanierung zuzuführen, irrt. Wie die SVP bereits vor der Abstimmung über die 5. IV-Revision mehrmals an Medienkonferenzen kundtat, ist eine 6. IV-Revision nötig, um die IV strukturell zu sanieren.

6. IV-Revision anpacken statt Steuern auf Vorrat erhöhen
Es wäre ein grosser Irrtum, wenn man glaubte, die IV wäre mit der 5. IV-Revision über den Berg. Noch grösser wäre der Irrtum, wenn man jetzt Zusatzmittel für die IV spräche und glaubte, die IV sei damit über den Berg. Diesem Irrtum ist man in der Vergangenheit schon verschiedentlich erlegen. Man hat 1988 die Lohnprozente von 1.0 auf 1.2 Prozent erhöht, 1995 von 1.2 auf 1.4 Prozent – dies brachte der IV bis Ende 2006 rund 15 Milliarden Franken Zusatzmittel. Ebenfalls wurden 3.7 Milliarden aus der EO für die IV zweckentfremdet. Seit 1988 hat das Parlament also bereits fast 20 Milliarden Franken an ausserordentlichen Mitteln für die IV bewilligt – und nie wurde das IV-Problem grundsätzlich angegangen und gelöst. Die Invalidenversicherung steht heute finanziell schlechter da als je zuvor. Gegen 11 Milliarden Franken gross ist die Schuldenlast im Moment. Und jedes Jahr kommen weitere 1.3 bis 1.5 Milliarden Franken Neuschulden hinzu. Es kann daher keine Lösung sein, sie mit noch mehr Steuermitteln zu alimentieren, ohne die Probleme zu lösen. Man kann ja einmal einen dummen Fehler begehen – aber nicht fünfmal in Serie! Es braucht eine 6. IV-Revision, welche die Invalidenversicherung grösstenteils ausgabenseitig saniert. Nur so kann die IV strukturell saniert werden.

Lösungsvorschlag Grete ist ein Raubbau an der AHV!
Dass eine 6. IV-Revision keine Illusion ist und zum Ziel führen könnte, hat eine SVP-interne Arbeitsgruppe Bortoluzzi am 18. Juni 2007 mit einem fundierten Grundlagenpapier bewiesen. Ständerat Jenny hat im Juni eine parlamentarische Initiative eingereicht, welche ebenfalls eine Sanierung der IV mit einer 6. Revision anstrebt. Doch im Moment scheinen die Bestrebungen im Ständerat nicht in die Richtung der parlamentarischen Initiative Jenny zu gehen. Sowohl die Finanz- wie auch die Sozialkommission des Ständerates wollen eine Zusatzfinanzierung für die IV beschliessen in Form einer Mehrwertsteuererhöhung (wahrscheinlich 0.5 Prozent) anstreben. Ausserdem möchte die kleine Kammer die beiden Fonds trennen und dem IV-Fonds neben den bereits durch Schulden aufgefressenen Mitteln weitere 5 Milliarden an AHV-Geldern überlassen. Im Klartext werden zwischen 15 und 20 Milliarden Franken eines rechnerischen AHV-Guthabens von rund 40 Milliarden Franken durch die IV vereinnahmt. Ein zu hoher Preis dafür, dass die AHV von der IV getrennt wird. Ich wehre mich dagegen, dass die Rentengelder zur Finanzierung eines maroden Sozialwerks bei gezogen werden, ohne dass die Invalidenversicherung strukturell saniert wird. Ebenfalls wehre ich mich dagegen, dass die Versprechen, welche vor der KOSA-Abstimmung noch galten, nämlich, dass die 7 Milliarden Erträge aus dem Nationalbankgold der AHV zu Gute kommen, nachträglich von den Mitteparteien wieder korrigiert und zu Gunsten der IV angepasst werden.

Keine höhere Mehrwertsteuer, solange die IV-Probleme bleiben…Beim vom Ständerat verfolgten Finanzierungsmodell für die IV handelt es sich um eine kurzfristige Scheinlösung, welche zu einem massiven Raubzug bei den AHV-Guthaben führt. Dies lehnt die SVP entschieden ab. Ebenfalls lehnt die SVP eine Erhöhung der Mehrwertsteuer für die IV ab. Eine höhere Mehrwertsteuer würde die Probleme in der IV nur überdecken, doch die strukturellen Defizite blieben bestehen. Der Beweis dafür findet sich in den aktuellen Zahlen des BSV. Aus diesen geht hervor, dass nach der befristeten Mehrwertsteuererhöhung über 6 Jahre ab 2017 wieder massive Defizite in der IV sind. So hätte die Invalidenversicherung gemäss Zahlen des BSV ab 2023 wieder eine massive Verschuldung auszuweisen, welche wie im Moment um jährlich rund 1.3 – 1.5 Milliarden ansteigt. Die IV muss grundlegend und strukturell mit einer 6. IV-Revision saniert werden, vorher darf kein zusätzlicher Rappen gesprochen werden. Sonst werden die Probleme nie gelöst! Wie gesagt, man kann einmal einen dummen Fehler machen – aber nicht fünfmal in Serie!

André Bugnon
André Bugnon
Nationalrat St-Prex (VD)
 
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