Keine Automatismen im Einbürgerungsrecht

Jean-Henri Dunant
Basel (BS)

Am 26. September 2004 werden wir unter anderem über zwei Einbürgerungsvorlagen abstimmen. Beide betreffen einen Bundesbeschluss vom 3. Oktober 2003.

Bei der ersten Vorlage geht es um die ordentliche Einbürgerung, sowie die erleichterte Einbürgerung junger Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation. Mit der Verfassungsänderung und der entsprechenden Gesetzesvorlage soll die rechtliche Grundlage geschaffen werden, dass ausländische Jugendliche in allen Kantonen unter den gleichen Bedingungen erleichtert ins Bürgerrecht aufgenommen werden können. Die erleichterte Einbürgerung soll zwischen dem 14. und 24. Altersjahr beantragt werden können, unter der Voraussetzung, dass mindestens fünf Jahre der obligatorischen Schulzeit in der Schweiz absolviert wurden und eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung vorliegt. Die Einbürgerung bleibt dabei im Gegensatz zur erleichterten Einbürgerung von Ehegatten bei den Kantonen, aber der Bund legt die schweizweit geltenden Regeln fest.

Wahre Absicht der Befürworter offensichtlich

Das tönt so weit recht schön. Die Absicht, dass dadurch eigentlich Masseneinbürgerungen ermöglicht werden sollen, wird unterschlagen. Alle ausländischen Kinder und Jugendliche, welche fünf Jahre der obligatorischen Schulzeit in der Schweiz absolviert haben, sollen unter dem Titel der zweiten Generation erleichtert eingebürgert werden können.

Unter der zweiten Generation von Einwanderern versteht man gemeinhin Kinder, die im Gastland geboren wurden. Nur in der Schweiz soll das nicht mehr gelten. Grund dafür ist die Tatsache, dass man mit dieser Vorlage beabsichtigt, möglichst viele Personen erleichtert einzubürgern, wodurch der Ausländeranteil in der Statistik sinken würde. Man spürt die Absicht und man wird verstimmt. Einer solchen Vorlage kann und will die SVP nicht zustimmen. Und offensichtlich befürchten unsere politischen Gegner, dass auch die Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Mogelpackung als solche erkennen und an der Urne nicht zustimmen wird. Jedenfalls wird aus vollem Rohr geschossen, und zwar in bewährter Manier unter kräftiger Mithilfe der Medien.

Der Schweizer Pass ist kein Discountartikel

Die zweite Vorlage betrifft den Bürgerrechtserwerb von Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation. Es soll die rechtliche Grundlage dafür geschaffen werden, dass in der Schweiz geborene Kinder ausländischer Eltern mit der Geburt den Schweizer Pass erhalten, sofern ein Elternteil fünf Jahre seiner Schulzeit in der Schweiz absolviert hat. Auch hier wird der Begriff „3. Generation“ verfälscht. Die Annahme der Vorlage würde zur automatischen Einbürgerung von Kindern führen, die mehrheitlich zu unserem Land, seinen Institutionen, seinen Gesetzen, Rechten und Pflichten noch lange keine feste Beziehung haben, also nicht als integriert bezeichnet werden können. Zudem erhält der Bund mit dieser Vorlage das Recht, über den Kopf von Kantonen und Gemeinden hinweg einzubürgern. Dass dies keine gute Lösung ist, hat sich schon bei der erleichterten Einbürgerung von Ehegatten vielfach gezeigt.

Auch dieser Vorlage dürfen wir keinesfalls zustimmen, der Schweizer Pass ist kein Discountartikel!

Jean-Henri Dunant
Basel (BS)
 
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