Die Initianten der sogenannten «Justizinitiative» sind mit unserem System der Bundesrichterwahlen nicht zufrieden und stören sich insbesondere am Umstand, dass Richter faktisch politischen Parteien angehören müssen. Dies mit der Begründung, Bundesrichter könnten ihre Entscheide nicht frei von Interessenkonflikten der politischen Parteien fällen. Die konkreten Beispiele bleibt das Initiativkomitee jedoch schuldig. Im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten ist in der Schweiz bislang kein Urteil bekannt, das aufgrund einer Einflussnahme von aussen ergangen wäre.
Die Volksinitiative hat vier Pfeiler:
Das Parlament würde jeglichen Einfluss auf die Wahlen ans Bundesgericht verlieren. Funktionäre schauen dann Dossiers durch, wer für das Amt des Richters geeignet sein könnte. Auch bei dieser Fachkommission dürften Wertvorstellungen vorhanden sein und eine Politisierung ohne demokratische Legitimation ist nicht auszuschliessen.
Richterwahl darf nicht dem Zufall überlassen werden
Heute sind es Menschen, die die Richterwahl aktiv steuern: Die genauere Prüfung obliegt 17 Parlamentariern, die Wahl selbst deren 246. Parteien haben kein Interesse daran, schlechte Richter ans Bundesgericht wählen zu lassen. Im Gegenteil, sie wollen Richter, die über einen guten Leistungsausweis verfügen, relevante Publikationen vorzuweisen haben oder sich in der Lehre einen Namen gemacht haben.
Bei der Wahl der Richter handelt es sich um einen höchst verantwortungsvollen Staatsakt, der nicht dem Zufall überlassen werden sollte. Ja, man würde die Mitglieder des Bundesgerichts buchstäblich der Lächerlichkeit preisgeben. Man stelle sich vor, wenn sich die höchsten Rechtsprecher im Land ins Gesicht sagen lassen müssten, sie hätten ihr Amt bloss in der Lotterie gewonnen. Das untergräbt die Glaubwürdigkeit, die Autorität und die Legitimation der Bundesrichter. Kein einziger Kanton lost seine Justizbehörden aus und wohl auch kein anderer Staat der Welt.
Jeder Richter in der Schweiz muss sich alle sechs Jahre wiederwählen lassen. Die Schweiz steht mit diesem Wiederwahlprozedere weltweit zwar ziemlich alleine da. Das heisst aber nicht, dass es deswegen falsch wäre. Die Wiederwahl bestätigt die demokratische Legitimation und institutionalisiert zudem eine gewisse Rechenschaftsablegung.
Überlange Amtsdauern – Richterinnen dürfen bis zum 69., Richter bis zu ihrem 70. Altersjahr im Amt bleiben – sind mit Risiken behaftet, fehlbare Richter müssten dann ausgerechnet via Abberufungsrecht durch das unerwünschte Parlament aus dem Amt entfernt werden.
Losverfahren führt zu schlechteren Richtern
Die Justizinitiative stellt die Kritik in den Raum, dass mit dem heutigen Auswahlverfahren die dritte Gewalt nicht genügend unabhängig von Parteien und Politik sei und dass die Auswahlkriterien zu wenig professionell seien. Stimmt das? Wenn wir die fachlichen Profile der 37 vollamtlichen Mitglieder des Bundesgerichtes anschauen, dann stellen wir fest: 80 Prozent der Mitglieder des Bundesgerichtes haben die richterliche Ochsentour über die kantonalen Gerichte gemacht, nicht selten vom Gerichtsschreiber hin zum Bezirks- oder Kantonsrichter oder zum Kantonsgerichtspräsidenten. 20 Prozent der Richterinnen und Richter haben eine eindrückliche juristische Fachkarriere gemacht: in Rechtsanwaltskanzleien, Unternehmen, Anstellungen in hohen Positionen.
Das Losverfahren würde unweigerlich dazu führen, dass schlechter qualifizierte Kandidierende zulasten besser qualifizierter Kandidierender ins Richteramt gelangen würden.
Die Mitglieder des Bundesgerichtes gehören alle einer politischen Partei an. Sie legen damit offen, welchen grundlegenden politischen Werten, Strömungen, gesellschaftlichen Weltanschauungen sie sich zugehörig fühlen. Das schafft Transparenz.
Immer mehr Fragen werden heute der rechtlichen Sphäre zugeordnet, obwohl sie eigentlich der politischen zuzuweisen wären: Wie die Kantone ihre Wahlsysteme auszugestalten haben, ob Verträge mit der EU dem landesinternen Recht vorgehen, ob Einbürgerungen bloss ein Verwaltungsakt sind, ob eine Volksabstimmung wegen falscher Statistiken wiederholt werden muss; die Behauptung, bei der dritten Gewalt handle es sich um eine apolitische Institution, vermag der Realität nicht standzuhalten. Viele weitreichende Entscheide erfolgen nicht einstimmig, gerade letztere Beispiele sind jeweils mit 3 zu 2 Mehrheiten ergangen. Aus diesem Grund ist die politische Dimension der Rechtsprechung nicht zu unterschätzen.
Wir wollen alle Wertehaltungen am Gericht vertreten haben. Unser Staatswesen ist, im Gegensatz zum Ausland, auf Konkordanz aufgebaut. Das führt zu Stabilität und eben auch zur Akzeptanz der Justiz. Damit sollten wir nicht experimentieren.