Im Artikel 104 der Bundesverfassung, im sog. Landwirtschaftsartikel, ist klar und unmissverständlich festgehalten, was die Aufgaben der heimischen Landwirtschaft sind. Unter Anderem wird im Absatz 1 nebst der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, der Pflege der Kulturlandschaft und der dezentralen Besiedlung auch die sichere Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmittel „in Auftrag“ gegeben.

Dazu hat der Souverän vor knapp drei Jahren – wie Kollege Werner Salzmann eingangs bereits erwähnt hat – die Initiative zur Ernährungssicherheit mit beinahe 80% Zustimmung angenommen. In diesem neuen Artikel 104a wird die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmittel nochmals erwähnt und präzisiert. Trotz dem in der Verfassung festgeschriebenen Auftrag, ist der Brutto-Selbstversorgungsgrad mit Nahrungsmittel unter die magische Marke von 60% gefallen. In den parlamentarischen Beratungen um den Artikel 104a hatte alt BR Schneider Ammann mehrmals beteuert, dass der Bundesrat alles daransetzen wird, dass der Selbstversorgungsgrad nicht weiter gesenkt wird.

Die Corona-Krise hat gezeigt, dass eben gerade die Landwirtschaft und die Versorgung der einheimischen Bevölkerung mit gesunden Nahrungsmitteln auch in Zeiten gestörter Zufuhr, ein absolut ernst zu nehmender und zentraler Punkt eines souveränen Staates ist. Aus diesem Grund hat der Bundesrat Ende März die Landwirtschaft als „versorgungsrelevant“ und somit als systemrelevant deklariert. Die geplante AP22+ geht jedoch in die entgegengesetzte Richtung. Der Bundesrat geht davon aus, dass bei Umsetzung der AP22+ der Selbstversorgungsgrad nochmals um rund 10% gesenkt wird. Dies würde bedeuten, dass wir in wenigen Jahren nur noch rund die Hälfte unserer Nahrungsmittelkalorien selbst produzieren. Der ganze Rest wird somit aus dem Ausland beschafft. Auch wenn die Politik und der Lebensmittelhandel immer wieder aufs Neue beteuert, dass Nachhaltigkeitskriterien bei den Importprodukten berücksichtigt werden, wird es auch in Zukunft unmöglich sein die hohen Anforderungen, denen unsere Produkte gerecht werden, auch auf die Importprodukte anzuwenden.

Der vom Bundesrat in Kauf genommene Verlust von Selbstversorgung basiert auf theoretischen Annahmen, welche durch Modellrechnungen erstellt wurden. Wenn ich als Praktiker die neue Agrargesetzgebung genau betrachte so muss ich leider festhalten, dass mit dem eingeschlagenen Weg die Selbstversorgung in unserem Land in wenigen Jahren klar unter die 50 % Marke fallen wird. Vermutlich weit schneller als es die Beamten im BLW und somit der Bundesrat realisieren werden. Die Abstrafung der tierischen Produktion durch neue Auflagen bei Fütterung, Haltung oder Hofdüngermanagement, wird seine Spuren schon in wenigen Jahren hinterlassen. Die neuen Ideen im Pflanzenbau, wie Verzicht auf Pflanzenschutz oder die Förderung des pfluglosen Anbaus bis hin zu den Ideen der Permakulturen, werden ebenfalls Ertragseinbussen im zweistelligen Prozentbereich zur Folge haben. Bei gewissen Kulturen muss sogar in Zukunft mit Totalausfällen gerechnet werden. Die ersten Beispiele der erschwerten Anbaubedingungen erleben wir bereits in diesem Jahr, zum Beispiel bei Zuckerrüben oder beim Raps. Weggebrochene Produktions- und Verarbeitungskapazitäten, sei es auf den Landwirtschaftsbetrieben oder den nachgelagerten Gewerbetrieben, werden nur sehr schwer wieder aktiviert werden können.

Bis 2050 wird die Weltbevölkerung auf rund 9.5 Mia. Einwohner zunehmen. Für die Versorgung der Weltbevölkerung muss die Landwirtschaft weltweit rund 60 Prozent mehr produzieren. Auch die Schweizer Landwirtschaft muss bedeutend produktiver werden und auf unseren guten Böden und unserem optimalen Klima, hier einen Beitrag leisten. Noch mehr Importe wären unethisch, dazu würden sie aus globaler Sicht der Weltgemeinschaft mehr schaden als nützen.

Unsere Familienbetriebe sind Generationenprojekte. In der Landwirtschaft werden Investitionen in der Regel über eine sehr lange Zeit abgeschrieben, ganz im Gegensatz zu gewissen Industriebetrieben oder der Dienstleistungsbranche. In den meisten Fällen muss eine Investition in Gebäude, Stallungen oder Anlagen eine ganze Generation überdauern. Alle vier bis acht Jahre wurde die Agrarpolitik in der Vergangenheit neu ausgerichtet. In gewissen Bereichen um Nuancen anderorts fundamental.  Getätigte Investitionen mussten auf den Betrieben in Frage gestellt werden. Es ist an der Zeit, dass auch aus Sicht der Investitionssicherheit die Bauernfamilien endlich mehr Verlässlichkeit vom Gesetzgeber erhalten.

Der Bundesrat will mit der AP 22+ zudem das Einkommen der Landwirtschaft senken. Die Landwirtschaft hat bereits heute sehr tiefe Einkommen. Das Sektoraleinkommen nun noch stärker zu senken wie dies der Bundesrat fordert ist völlig verantwortungslos. Die von seitens der Politik schon vor etlichen Jahren angekündigte Senkung des administrativen Aufwandes lässt auch in der geplanten neuen Agrarpolitik weiterhin auf sich warten. All diese Fakten sind aus Sicht der SVP Grund genug, die AP22+ zur grundlegenden Überarbeitung an den Bundesrat zurück zu weisen.

Martin Haab
Martin Haab
Nationalrat Mettmenstetten (ZH)
 
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