Sie haben es von meinem Vorredner gehört: Demokratie bedeutet, dass das Volk über die Geschicke des Landes bestimmt. Deshalb ist es unabdingbar, dass der Wille des Volkes klar und eindeutig ermittelt
Sie haben es von meinem Vorredner gehört: Demokratie bedeutet, dass das Volk über die Geschicke des Landes bestimmt. Deshalb ist es unabdingbar, dass der Wille des Volkes klar und eindeutig ermittelt werden kann. Die Bürger haben einen Anspruch darauf, dass sie ihren freien Willen unverfälscht zum Ausdruck bringen können. Dieses Recht ist für unsere direkte Demokratie zentral, deshalb ist es auch in unserer Verfassung verankert.
Dieses verfassungsmässig verbürgte Recht haben nun die EU-begeisterten Mitte- und Linksparteien willentlich und wissentlich mit Füssen getreten. Führen wir uns nochmals kurz vor Augen, was in der letzten Session beschlossen wurde:
Die Schweiz hat zwei Fragen zu beantworten:
Erstens: Soll die Personenfreizügigkeit mit den bisherigen 25 EU-Ländern weitergeführt werden?
Zweitens: Soll die Personenfreizügigkeit auf die zwei neuen EU-Staaten Rumänien und Bulgarien ausgedehnt werden?
Das sind zwei unterschiedliche Fragen. Gemeinsam ist ihnen nur, dass sie durch Zufall zur gleichen Zeit entschieden werden müssen; ein sachlicher Zusammenhang besteht nicht. Stellen Sie sich vor, ein Mieter würde gefragt, ob er das bestehende Mietsverhältnis fortsetzen möchte und ob er zusätzlich neu die überteuerte Rumpelkammer nebenan auch noch dazu mieten wolle; er darf aber auf diese komplett verschiedenen Fragen nur eine Antwort geben, also nur einmal pauschal mit Ja oder Nein antworten. Gegen solche formalistischen Zwänge sträubt sich der gesunde Menschenverstand. Ein mündiger Mensch kann dies niemals akzeptieren.
Genauso ist es mit dem Koppelungsbeschluss der Parlamentsmehrheit:
Das Volk kann auf zwei verschiedene Fragen nur eine Antwort geben. Dieses Vorgehen verunmöglicht es den Stimmbürgern, zu beiden Teilen der Vorlage ihren unverfälschten Willen zu äussern und frei abzustimmen. Das heisst: Man kann an die Urne gehen, aber man kann seinen Willen nicht kundtun. Man kann wohl einen Zettel in die Urne werfen, aber auf dem Zettel kann man seine Meinung nicht ausdrücken. Oder was soll jemand an der Urne stimmen, wenn er grundsätzlich für die Weiterführung der Personenfreizügigkeit mit den bisherigen EU-Staaten ist, aber die Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien ablehnt? Ja oder Nein? Und wie genau müsste man das Ja oder das Nein der Stimmbevölkerung interpretieren? Ist dann ein Nein ein Nein und zu was ein Nein? Oder wäre ein Ja ein Ja, aber ein Ja zu was genau?
Damit wird das Abstimmen zu leeren Geste, sinnlos, schlicht eine Farce und der schweizerischen Demokratie unwürdig.
Oder schlimmer noch: Zum Feigenblatt für eine klare Manipulation, zum Feigenblatt für einen Verfassungsbruch. Denken wir daran: Demokratie heisst Volksherrschaft. Lässt man das Volk beiseite, bleibt nur noch die Herrschaft!
Im Klartext: Die Parteien der regierenden Mitte-Links-Allianz, SP, CVP und FDP, haben Schwerwiegendes zu verantworten – Sie werden so zum Totengräber der Demokratie.
Wir sind in der Parteileitung der SVP Schweiz der Auffassung, dass die SVP das faule und falsche Spiel nicht mitspielen soll. Mit einem Referendum würden wir den Verfassungsbruch der regierenden Mitte-Links-Allianz aus SP, CVP und FDP legitimieren. Wir dürfen uns nicht dazu hergeben, den Machtspielen und Herrschaftsgelüsten der politischen Klasse einen pseudodemokratischen Schein zu verleihen. Nein, wir dürfen nicht mithelfen, zu beschönigen und zu verbergen, was aufgedeckt, angeprangert und bekämpft gehört!
Die Parteileitung hat deshalb entschieden, dem Leitenden Ausschuss und dem Zentralvorstand an der Sitzung vom 4. Juli in Brig folgende Anträge zu stellen:
Abschliessend wird die Delegiertenversammlung der SVP Schweiz am 5. Juli über diesen Antrag befinden.