Lehren aus dem Fall des Nidauer Hasspredigers

Mein Name ist Roland Lutz, ich bin Gemeinderat der Stadt Nidau und seit 4 Jahren Vorsteher des Ressorts Soziales. Bis am 23. August war ich höchstens einmal in den Regionalen Zeitungen erwähnt, ab diesem Datum der zuständige Mann für Fragen rund um den Bieler / (oder Nidauer) Iman Abu Ramadan, oder wie hiess es auf der Frontseite des Nationalblattes mit dem roten Balken? „Der SVP-Gemeinderat, der die 600‘000 Franken Auszahlung an den Bieler Iman Abu Ramadan billigte.“

– von Gemeinderat Roland Lutz, Nidau (BE)

Ich nehme an, die Geschichte des Herrn Ramadan kennen unterdessen die meisten hier Anwesenden. Herr Ramadan, der 1999 in die Schweiz einreiste, Asyl beantragte und anschliessend 2004 bis 2017 Sozialhilfe von der Gemeinde Nidau, bzw. vom Kanton Bern erhielt.

Mit der Berichterstattung brach eine hohe Welle über uns ein. Als zuständiger Gemeinderat musste ich während 2 Tagen pausenlos dutzende Anfragen von der Presse beantworten, erhielt viele Mails, in denen ich teilweise bis unter die Gürtellinie beleidigt wurde. Mir wurden viele Ratschläge erteilt, besonders in den Kommentarspalten, die mich vor allem aufforderten, endlich zurückzutreten.

Herr Ramadan ist seit 2017 AHV-Empfänger, dies kombiniert mit Ergänzungs-leistungen und das notabene ohne je einen Tag in der Schweiz gearbeitet zu haben.
Nachdem aber nun etwas Ruhe betreffend dem Fall Ramadan eingekehrt ist, hat für uns die Nachbearbeitung des Falles begonnen. Beim Schreiben dieses Textes, ist mir auch immer klarer geworden, dass mein Thema „Lehren aus dem Fall des Nidauer Hasspredigers“, sehr stark mit der Frage des heutigen Tages – wie verhindern wir den radikalen Islam –  zusammenhängt. Nämlich mit den Fragen –  wie können wir solche Extrem-Fälle  seitens der Gemeinden angehen und was haben wir für Möglichkeiten solche Fälle zu verhindern.

Herr Pelda hat in mehreren Interviews darauf hingewiesen, dass der Bezug von Sozialhilfe bei vielen Islamisten System hat. Der Steuerzahler subventioniert diese Personen.  Diese These kann ich zu 100 % unterstützen.

Nidau hat zur Zeit rund ein Dutzend ausländische Sozialhilfebezüger, die mit rund 500‘000 Franken oder mehr in den letzten 13 Jahren unterstützt werden, d.h. die also in der Grössenordnung von Abu Ramadan liegen. Der grösste Teil dieser Bezüger kommen aus dem afrikanischen Kontinent, bzw. aus dem Nahen Osten, also aus bekannten Ländern wie Algerien, Eritrea, Libyen, bzw. Syrien, Irak, Iran, Afghanistan. Und viele haben als Konfession den Islam angegeben. Selbstverständlich schaue ich nicht alle, die in einer Moschee beten gehen, oder ev. auch in einer Moschee predigen, automatisch als Problem an und stelle sie in eine extremistische Ecke, das wäre kreuzfalsch.

Und trotzdem müssen wir, und da hat Herrn Pelda Recht, wir müssen das Problem des radikalen Islams schon in der Gemeinde, resp. der Sozialhilfe angehen, indem wir unsererseits die lockere Vergabe der Gelder bremsen, um zu verhindern, dass radikale Tätigkeiten von uns nicht noch unterstützt werden.

Aber was können, müssen und vor allem, was dürfen wir unternehmen, um dies im Ansatz zu verhindern?
Der Fall Ramadan hat uns aufgezeigt, wie klein die Möglichkeiten auf Stufe der Gemeinden sind, hier einzuwirken. War es im Kanton Bern doch bis 2014 so, dass wir Bezüger mit einem Asylentscheid nicht oder nur wenig sanktionieren und kontrollieren konnten. Meldungen an den Migrationsdienst wurden abschlägig zurückgewiesen. Das heisst ein Bezüger, der nicht arbeiten oder die Sprache nicht lernen wollte, konnte auch nicht gezwungen werden, dies zu tun. Den Sozialdiensten standen gerade die Möglichkeit offen, kurzfristig einer stark renitenten Person max. 10% des Grundbedarfs zu kürzen. Nur so am Rande bemerkt. Der 1-Personen-Grundbedarf liegt bei rund 500 Franken im Monat. Da brauchen wir nicht viel zu rechnen. Bei einer Sanktionierung wird man schlichtwegs ausgelacht. Im Weiteren gibt es folgende Kriterien, die uns bei der Ausführung bremsen. Wurde einer Person der Asylstatus entzogen, erhielt diese bis 2014 automatisch den C-Ausweis, d.h. ein unbeschränktes Aufenthaltsrecht in der Schweiz. Ab 2014 wurde dies neu geregelt. Bewerber für einen C-Ausweis müssen gewisse Kriterien erfüllen, d.h. es müssen beispielsweise Sprachkenntnisse da sein, oder auch der Sozialhilfebezug mit der Weigerung zur Integration wäre jetzt ein Grund einen C-Ausweis zu verweigern. Da wären wir schon einmal auf dem richtigen Weg.

Zu guter Letzt sind da noch die Bestimmungen des Bundes, die Ausländern, die sich länger als 15 Jahre in der Schweiz aufhalten, ein fast unbeschränktes Bleiberecht ermöglichen[1]. Sie sehen, wenn wir nun wieder den Fall Ramadan als Beispiel nehmen, dieser Mann ist praktisch nicht wegzukreigen, ausser er wäre straffällig geworden.

Was für Lehren haben wir aus dem Fall Ramadan gezogen?
Zurzeit werden sämtliche Dossiers langjähriger Bezüger einer systematischeren genauen Überprüfung unterzogen. Wir werden in Zukunft noch genauer hinschauen, und konsequent bei den geringsten Verdachtsmomenten einer Radikalisierung unsere Ansprechperson bei der Bundes-Polizei einschalten, bzw. Problemfälle sofort melden.

Der Kontakt, bzw. der Informationsaustausch mit dem Kanton wird intensiver angegangen. Bereits kurz nach dem Fall Ramadan haben sich Delegationen der Städte Biel und Nidau mit den verantwortlichen Berner Regierungsräten mit den Herren Schnegg (Gesundheits- und Fürsorgedirektion SVP) und Käser (Polizei- und Militärdirektion FDP) zu einer Nachbesprechung getroffen.

Dazu kommt, dass die Meldungen von langjährigen Bezügern an den Migrationsdienst weiterhin jährlich konsequent erfolgen, neu mit einem verstärkten Informationsaustausch zwischen dem Amt und der Gemeinde.

Sanktionierungen bei renitenten Bezügern, die Integrations- und Arbeitsbemühungen verweigern, werden konsequent umgesetzt, bzw. Sprachbemühungen werden verlangt oder bei Nichteinhaltung sanktioniert.

Wir sehen auch den stärkeren Einsatz von Sozialermittlungen vor, wobei uns der Kanton bei den Kosten noch entgegenkommen muss.

Aber wie gesagt, das sind Bemühungen aus Sicht der Gemeinde. Wir sind noch immer stark eingeschränkt.  Um solche und weitere umsetzen zu können, brauchen wir aber vor allem Sie, die Damen und Herren Politiker des Bundes und aus den Kantonen.

Die Hürden, die uns noch immer im Weg stehen, sind noch immer enorm. Wir brauchen zeitnah mehr Möglichkeiten, um bei Problemen sanktionieren zu können. Der Kanton Bern hat dank intensiver Bemühungen der SVP Fraktion damit begonnen, den Sanktionskatalog zu erweitern. Da sind wir bereits auf gutem Weg, dies auch vor allem dank Herrn Regierungsrat Schnegg.

Trotzdem muss der eingeschränkte Handlungsbedarf weiter gelockert werden. Leistungskürzungen als Sanktionen, müssen weiter angegangen werden. Auch das Thema Nothilfe muss auf unserer Stufe diskutiert werden.  Einen zu diskutierenden Vorschlag hat die Aargauer Kantonsrätin und Aarburger Sozialvorsteherin Martina Bircher. Sie hat beim Kanton eine Motion lanciert, die in eine ganz neue Richtung geht. Nämlich eine Abstufung der Sozialhilfe mit reduzierten Ansätzen, abhängig davon, wie lange ein Sozialhilfebezüger schon Steuern oder AHV-Beiträge bezahlt.

Was noch fehlt sind Bemühungen auf Stufe Bund und Kantone, auch hier sollte ein Umdenken stattfinden. Sanktions- und Ausschaffungsregeln müssten neu überdacht, Ausschaffungen konsequenter vollzogen werden. Immerhin fällt die so genannte «15 Jahre-Klausel» mit der Revision des Ausländergesetzes weg. Ab dem 1.1.2018 kann der Bezug von Sozialhilfe zum Widerruf der Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung führen, was bisher nach 15 Jahren in der Schweiz nicht mehr möglich war.

Sie liebe Vertreter von Nationalrat, Ständerat, aber auch Vertreter der kantonalen Politik müssen uns helfen, die nicht durchdachten Barrieren abzubauen und Gesetze zu erlassen, die es uns ermöglichen, bereits auf Stufe Gemeinde direkter einzugreifen.

Oder wie sagte es der neue österreichische Bundeskanzler Kurz am vorletzten Sonntag: «Wir müssen aufhören mit Schönreden, und endlich konsequent die Probleme angehen und sie lösen.» Und ich möchte diese Aussage erweitern. Egal ob Links oder Rechts, wir müssen dazu stehen: «Wir haben ein Problem.»

 

[1]   Ausländergesetz (AuG): Art. 63 Abs. 2
Die Niederlassungsbewilligung von Ausländern, die sich seit mehr als 15 Jahren ununterbrochen und ordnungsgemäss in der Schweiz aufhalten, kann wegen Sozialhilfebedürftigkeit nicht widerrufen werden.

 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden