Täglich bewegen sich hunderttausende Leute für ihre Arbeit in die Schweiz und auch einige aus der Schweiz. Tausende Studenten aus allen möglichen Ländern studieren an unseren Schweizer…
Es ist ein reges Kommen und Gehen. In die Schweiz hinein und aus der Schweiz heraus.
Gerade hier am Flughafen Genf können wir dieses Treiben bestens beobachten. Hier in Genf ist zudem das CERN angesiedelt und wir befinden uns in DER Stadt der internationalen Organisationen und Vereinigungen. Anschauungsunterricht pur. Internationaler geht kaum.
Man muss mir ein weltoffeneres Land zuerst noch zeigen. Die Schweiz ist dank ihrer Autonomie und Selbstbestimmung zu Freiheit, Sicherheit und zu Wohlstand gekommen. Es ist ein eigenständiger, aber sehr bewährter Weg, den unser Land gegangen ist.
Mitten in diese Zeit platzt unsere Landesregierung und behauptet, der Weg der bilateralen Vereinbarungen, sprich gegenseitige Verträge und Abkommen unter gleichberechtigten Partnern mit unseren Nachbarstaaten, namentlich der Europäischen Union (EU), seien nicht mehr möglich.
Der Bundesrat ist diese Woche sehr weit gegangen.
Die Landesregierung versucht zwar, mit ihrer Kommunikation die Entscheide dieser Woche zu relativieren, doch müssen wir den Tatsachen in die Augen blicken.
Dies ist ein krasser Akt der Selbstaufgabe!
Dieses Ansinnen unserer Landesregierung ist nur der letzte Sündenfall in einer ganzen Kaskade. Unterwerfung und Anpassung werden Alltag.
Beispiel 1:
In den vergangenen Jahren dringt über verschiedene Kanäle (Staatsverträge, internationale Gerichte, autonomer Nachvollzug) immer mehr internationales Recht in unsere Rechtsordnung ein. Das Bundesgericht, der Bundesrat, die Verwaltung sowie Staats- und Völkerrechtsprofessoren haben in den letzten Jahrzehnten massgeblich dazu beigetragen, dass das internationale Recht in der Schweiz eine dominierende Kraft in der politischen Diskussion und in der Entwicklung des schweizerischen Rechts wurde. Es wird im Chor der „Vorrang des Völkerrechts vor dem Landesrecht" propagiert schleichend wird in der Schweiz internationales Recht vor Landesrecht gestellt. So stellt das Bundesgericht heute das internationale Recht über die von Volk und Ständen beschlossene Verfassung. Folge: Volksinitiativen werden nicht mehr umgesetzt. Wir erleben es aktuell mit der Ausschaffungsinitiative.
Beispiel 2:
In einer Hauruck-Übung hat der Bundesrat letzte Woche eine weitere Änderung des Steueramtshilfegesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Inhaltlich sind diese äusserst gravierend, schränken sie doch die Informationsrechte der betroffenen Steuerpflichtigen ein. Neu soll zudem anderen Staaten auch dann Amtshilfe geleistet werden, wenn die Bankdaten gestohlen wurden. Begründet wird dieses überstürzte Vorgehen tatsächlich mit einem Communiqué der G20-Staaten. Der Bundesrat ist also neuerdings bereit, Verlautbarungen internationaler Gremien in vorauseilendem Gehorsam höher zu gewichten als die demokratisch vorgesehenen Abläufe in unserem Land.
Beispiel 3:
Erbschaftssteuerabkommen mit Frankreich: Im Juli dieses Jahres unterzeichnete Finanzministerin Widmer-Schlumpf ein neues französisch-schweizerisches Erbschaftssteuerabkommen. Damit soll einseitig französisches Recht übernommen werden.
Bei einer Ratifizierung dieses Abkommens würde die Schweiz auf das anerkannte und allgemein angewandte Prinzip des internationalen Steuerrechts verzichten, nach welchem der Nachlass in demjenigen Staat besteuert wird, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Abkommen würde es ermöglichen alle Güter (insbesondere Immobilien) von in der Schweiz wohnhaften Personen zu besteuern, wenn die Erben in Frankreich leben. Es ist absolut untragbar, dass der französische Fiskus mit diesem Abkommen Erbschaftssteuern auf in der Schweiz befindlichen Immobilien erheben darf. Der französische Fiskus soll also in der Schweiz neu Steuern eintreiben. Das ist inakzeptabel. Die SVP wird das Erbschaftssteuerabkommen mit Frankreich geschlossen bekämpfen!
Vor dem Hintergrund solcher Entwicklungen darf man sich schon fragen, was soll denn das eigentlich? Wer dermassen gegen die Interessen des eigenen Staates arbeitet, muss sich harte Worte gefallen lassen.
Für mich ist das Landesverrat. Was der Bundesrat hier tut, ist gegen die Interessen der Schweiz. Landesverräter darf man nicht machen lassen.
Die Schweiz ist in keiner Weise auf eine institutionelle Anbindung an die EU angewiesen. Dies ist eine Erfindung unserer Landesregierung. Schliesst die Schweiz einen Vertrag mit der EU gemäss dem in die Vernehmlassung gegebenen Verhandlungsmandat ab, bedeutet dies eine (zwar schleichende) aber unausweichliche Integration in die EU und damit eine Aufgabe der Eigenständigkeit der Schweiz.
Warum herrscht dieser Geist der Unterwerfung und Anpassung in unserer Landesregierung und in der Verwaltung? Die Politik ist heimatmüde und wohlstandsverwahrlost geworden. Das sehen wir auch daran, dass sozialistische Ideen plötzlich wieder salonfähig werden. Schauen sie nur unsere heutige Traktandenliste an:
Widerstand ist angesagt. Wir sind nicht bereit, alles einzureissen, was unsere Väter und Mütter aufgebaut haben. Widerstand heisst aktiv werden. Was ist für die SVP zu tun?
Die SVP ist bereit für den Widerstand. Dazu müssen wir unsere Kräfte bündeln, Verbündete ins Boot holen und die Landesverräter beim Namen nennen. Wenn wir jetzt nicht erwachen, dann ist es zu spät.
Die Initianten sagen uns ja viel mit ihren Namen: Der Angriff auf die freie Wirtschaft kommt von den Juso, also von den Jungsozialisten. Wer im Namen auf eine Ideologie verweist, die der Menschheit so viel Elend gebracht hat, verrät viel über seine Ziele. Und was die Initianten der GSoA wollen, das sagen auch sie uns mit ihrem Namen: Eine Schweiz ohne Armee. Also eine wehrlose Schweiz, eine Schweiz ohne Sicherheit.
Nehmen Sie diese beiden Initiativen für das, was Sie sind: Ein Angriff auf unser Erfolgsmodell Schweiz. Und ich bitte Sie, engagieren Sie sich im Abstimmungskampf, denn es steht viel auf dem Spiel!