Wir stehen vor einer wichtigen Abstimmung. Nach zähen Verhandlungen im eidgenössischen Parlament konnten ein revidiertes Asylgesetz und ein neues Ausländergesetz verabschiedet werden, die den aktuelle
Regierungsrätin Rita Fuhrer (ZH)
Wir stehen vor einer wichtigen Abstimmung. Nach zähen Verhandlungen im eidgenössischen Parlament konnten ein revidiertes Asylgesetz und ein neues Ausländergesetz verabschiedet werden, die den aktuellen Herausforderungen gerecht werden. Besonders wichtig war dabei die Berücksichtigung der praktischen Probleme, mit denen die Kantone tagtäglich im Vollzug der noch geltenden Asyl- und Ausländergesetze konfrontiert sind. Die alten Gesetze genügen einfach nicht mehr, um den akuten Missbrauchsproblemen Herr zu werden.
Viel zu oft sind den zuständigen Organen die Hände gebunden, wenn abgewiesene Asylsuchende einfach ihre Identität und sogar ihre Nationalität verheimlichen, um eine Ausschaffung zu verhindern und den Aufenthalt in der Schweiz zu erzwingen. Ich habe dies schon in meiner Zeit als Polizeidirektorin des Kantons Zürich immer wieder erlebt und höre es auch heute von meinem Regierungsratskollegen. Die Vollzugsbehörden sind am Anschlag. So kann es nicht weitergehen.
Beide Gesetze stellen wichtige Schritte zur Bekämpfung des Missbrauchs unseres Systems durch Scheinflüchtlinge, Profiteure und Kriminelle dar. Wir kämpfen noch immer mit 10’000 neuen Asylgesuchen pro Jahr, von denen 75 Prozent missbräuchlich sind, auch wenn die Medien nicht mehr grosse Schlagzeilen daraus machen. Diese missbräuchlichen Gesuche, die abgelehnt werden müssen, verursachen den Vollzugsorganen in den Kantonen unverhältnismässig viel Aufwand und Kosten. Zudem wächst auch die Zuwanderung zum Sozialsystem. Die Instrumente des alten Ausländergesetzes aus den Dreissiger Jahren genügen nicht mehr. Deshalb mussten sie revidiert werden. Auch unsere Nachbarstaaten verschärfen ihre Gesetze laufend. Wenn die Schweiz nicht so rasch als möglich nachzieht, wird sie schnell wieder zum Missbrauchsparadies inmitten Europas.
Grosse Erleichterungen im Vollzug
Das Problem des Asylrechtsmissbrauchs muss von zwei Seiten her angepackt werden. Zum einen ist dafür zu sorgen, dass die Schweiz als Asylland nicht
attraktiv ist, damit Schleppern und Scheinflüchtlingen klar ist, dass der Missbrauch in unserem Land nicht mehr zum Ziel führt. Zum anderen ist das Problem des Vollzugs zu lösen. Die Kantone verbrauchen heute einen grossen Teil ihrer Ressourcen im Asylbereich mit dem Versuch, abgewiesene Asylbewerber in ihre Heimat zurück zu bringen.
Primäre Probleme im Vollzug sind die fehlenden Papiere und die damit verbundene Verheimlichung der Identität. Eine namens- und nationalitätslose Person kann man nicht aus dem Land schaffen, wenn sie nicht freiwillig ausreist.
Kein Wunder vernichten oder verstecken zahlreiche Asylsuchende ihre Papiere auf Anraten der Schlepper. Bereits seit einiger zeit kennen wir daher die Regelung, dass auf Gesuche von Personen ohne irgendwelche Papiere nicht eingetreten wird. Bisher genügte es aber, Geburtsurkunden oder Führerausweise abzugeben. In der Praxis erwies sich diese Regelung aber als zu lasch. Erstens konnten Geburtsurkunden und Führerausweise leicht gefälscht werden, zweitens musste bei Ablehnung des Asylgesuchs ein langes Verfahren für die Reisepapierbeschaffung in Gang gesetzt werden. Das heisst, abgelehnte Asylsuchende verliessen das Land lange nicht, trotz erfolgtem Entscheid. Neu müssen Identitätspapiere oder Reisepapiere vorgewiesen werden, sonst wird auf das Gesuch nicht eingetreten. Dies wird uns einiges erleichtern.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch die Möglichkeit, abgewiesene Asylbewerber, die ihre Identität verschleiern oder Personen, die der Ausschaffung entgehen wollen, länger in Haft nehmen zu können. Viele Scheinflüchtlinge werden von ihren Schleppern sehr gut darüber informiert, wie die Rechtslage bei uns aussieht. Sie wissen, dass man derzeit die Haft praktisch aussitzen kann und nach ein paar wenigen Monaten auf freien Fuss gesetzt werden muss, wenn in dieser Zeit keine Reisepapiere beschafft werden konnten. Mit der längeren Haft und der Möglichkeit, die Herkunftsländer über die Entwicklungshilfe mit in die Verantwortung zu nehmen, werden sich solche stossenden Fälle künftig vermeiden lassen.
Positiv auf den Vollzug und damit auch die Kosten wird sich die früher einsetzende Papierbeschaffung auswirken. Bisher durften die Schweizerischen Behörden erst dann mit der Beschaffung von Reisepapieren beginnen, wenn der Ausschaffungsentscheid definitiv war, also alle ergriffenen Rekursverfahren abgeschlossen waren. Neu können wir bereits ab dem erstinstanzlichen Entscheid damit anfangen.
Asylrechtsmissbrauch darf nicht noch belohnt werden
Bisher galt ein Sozialhilfestopp für Personen, auf deren Gesuch nicht eingetreten wird. Das heisst, diese Personen erhielten keine Sozialhilfe mehr, sondern nur noch Nothilfe im Rahmen einer einfachen Unterkunft und einer Mahlzeit. Neu wird der Sozialhilfestopp auf alle Personen mit einem rechtskräftigen negativen Entscheid ausgedehnt. Für beide Kategorien gilt, dass sie die Asylgründe nicht erfüllen, das Asylrecht missbraucht haben und unser Land rasch verlassen müssen. Sie erhalten folgerichtig nur noch Nothilfe. Sicher, die Kantone befürchten Mehrkosten durch diese Nothilfe. Die bisherige Praxis zeigt aber, dass die abschreckende Massnahme durchaus greift und es nicht zu Mehrkosten kommt, sondern vielmehr eine Vielzahl der Personen dann tatsächlich ausreist. Es ist ja so, dass Abgewiesene nach wie vor von der Rückkehrhilfe profitieren können. Wir Kantone sind gefordert, die Nothilfe so auszugestalten, dass die Rückkehrhilfe im Vergleich attraktiv erscheint. Die Nothilfe soll keine feste Einrichtung wie die Sozialhilfe sein, sondern zeigen, dass in der Schweiz niemand verhungert oder verdurstet und auch nicht auf der Strasse schlafen muss, aber dass jemand, der illegal hier ist, dass Land zu verlassen hat.
Humanitäre Tradition wahren
Die Schweiz soll auch in Zukunft ihre humanitäre Tradition wahren und echte Flüchtlinge aufnehmen. Wer Schutz vor Verfolgung braucht, soll diese bekommen. Wer aber das Recht missbraucht, soll nicht noch seinen Aufenthalt missbräuchlich erzwingen können. Diesen Anforderungen wird das neue Asylgesetz gerecht deshalb hoffe ich auf ein klares Ja am 24. September.