Mit der Platzierung des Aktienpakets der Swisscom, über das der Bund heute verfügt, kann auf Grund der heutigen Kursverhältnisse am Markt mit einem Erlös von 16,5 Milliarden Franken gerechnet werden.
Mit der Platzierung des Aktienpakets der Swisscom, über das der Bund heute verfügt, kann auf Grund der heutigen Kursverhältnisse am Markt mit einem Erlös von 16,5 Milliarden Franken gerechnet werden.
Mit den Möglichkeiten zur Verwendung dieser Mittel hat sich die SVP intensiv auseinandergesetzt und dabei verschiedene Verwendungszwecke geprüft.
Rechtliche Voraussetzungen
Die rechtlichen Voraussetzungen für die Verteilung des Erlöses aus dem Verkauf der Swisscom-Beteiligungen unterscheiden sich wesentlich von jenen der nicht mehr benötigten Währungsreserven der Notenbanken. Für die Verteilung der Notenbank-Gewinne bestehen eine Verfassungsgrundlage und ein gesetzlich festgelegter Schlüssel, was im Falle des Verkaufserlöses der Swisscom nicht zutrifft.
Dennoch würden die Diskussionen über den Verwendungszweck ähnlich verlaufen. Die Linken dürften im Falle eines Verkaufes den unerwarteten Geldsegen als ausserordentliche Einnahme betrachten, die neue Ausgabenspielräume eröffnet, angefangen von Anschubfinanzierungen für diverse neue Sozialeinrichtungen oder Reformen verzögernde Sanierungsbeiträge beispielsweise an die IV bis zu einmaligen Beiträgen für diverse vermeintliche oder tatsächliche sinnvolle Aufgaben. Partikularinteressen dürften erneut manifest werden. Auch die SVP hat mehrere Varianten geprüft, wobei die folgenden fünf im Vordergrund standen:
Schuldentilgung
Gemäss der Staatsrechnung 2005 hat der Bund für die Verzinsung seiner Schulden den horrenden Betrag von 3’577’049’122 Franken aufgewendet. Dies sind zehn Millionen Franken pro Tag. Das Finanzhaushaltsgesetz verpflichtet den Bundesrat ausserordentliche Erträge zur Schuldentilgung zu verwenden. Artikel 13 Abs. 2 des revidierten Finanzhaushaltgesetzes (FHG) besagt, dass ausserordentliche Einnahmen (wie beispielsweise der Verkauf von Swisscom Aktien), für die Ermittlung der zulässigen Höchstausgaben bei der Schuldenbremse nicht berücksichtigt werden. Die Höchstausgaben wiederum basieren auf den Einnahmen. Ausserordentliche Einnahmen können somit nicht als Legitimierung von neuen Ausgaben mit in diese Rechnungsgrundlagen einbezogen werden; sie können auch nicht mit dem Expansionsgefäss der Schuldenbremse verrechnet werden. Infolge dieses Verrechnungsverbots müssen ausserordentliche Einnahmen bei der „Tresoreriemechanik“ des Bundes somit zwingend zur Schuldensenkung führen.
Mit dem Verkaufserlös von 16,5 Milliarden Franken könnten rund 13 Prozent der Bundesschulden von derzeit rund 125 Milliarden Franken getilgt werden. Daraus ergeben sich bei einem Zinssatz von drei Prozent jährliche Einsparungen bei den Zinskosten von 500 Millionen Franken. Diese geringeren Zinskosten kompensieren einen Teil der künftigen Mindererträge wegen dem Wegfall der Swisscom-Dividenden. Nebst geringeren Zinsaufwendungen muss auch berücksichtigt werden, dass aus den Dividenden, die in Zukunft an die Privataktionäre ausbezahlt werden, auch zusätzliche Steuereinnahmen fliessen und zwar nicht nur auf Bundesebene.
Die Verwendung der einmaligen Erträge aus der Abgabe der Bundesmehrheit an der Swisscom zur Schuldentilgung ist bei realistischer Betrachtungsweise die nachhaltigste Variante und stellt einen echten Beitrag zur Gesundung der Bundesfinanzen dar.