Referat

Mit Mogelpackung zu Masseneinbürgerungen

Die bundesrätlichen Vorlagen zur erleichterten bzw. automatischen Einbürgerung von Ausländern, über welche der Souverän…

Ulrich Schlüer
Ulrich Schlüer
Nationalrat Flaach (ZH)

Die bundesrätlichen Vorlagen zur erleichterten bzw. automatischen Einbürgerung von Ausländern, über welche der Souverän am 26. September 2004 abzustimmen hat, sind eine Mogelpackung. Die Öffentlichkeit wird damit gleich dreimal massiv getäuscht.

Die beiden Vorlagen wollen die erleichterte Einbürgerung der «zweiten Ausländergeneration», die automatische Einbürgerung der «dritten Ausländergeneration» ermöglichen.

Definitions-Manipulation
Seit langem besteht in der Öffentlichkeit weitestgehende Übereinstimmung, was unter «zweiter und dritter Ausländergeneration» zu verstehen ist. Zur zweiten Ausländergeneration zählt der sog. Normalbürger die hier aufgewachsenen, in der Schweiz zur Schule gegangenen Kinder eingewanderter, hier niedergelassener Ausländer. Und zur dritten Ausländergeneration zählt die Öffentlichkeit die Enkel von bereits vor zwanzig, dreissig Jahren in die Schweiz eingewanderten, hier längst integrierten ausländischen Einwanderern.

Diese weit verbreiteten Annahmen bewusst missbrauchend, hat alt Bundesrätin Ruth Metzler, deren Handschrift die beiden Vorlagen noch prägt, den Begriffen «zweite und dritte Ausländergeneration» einen völlig neuen Inhalt gegeben, womit die Stimmbürger zweimal regelrecht getäuscht werden.

Die von alt Bundesrätin Ruth Metzler erfundene Bundes-Definition zählt zur zweiten Ausländergeneration bereits jeden ausländischen Jugendlichen, sobald dieser nur gerade fünf Schuljahre in der Schweiz absolviert hat. Und zur dritten Ausländergeneration, die gemäss Vorlage automatisch bei Geburt eingebürgert werden soll, werden Kleinkinder gezählt, von denen lediglich ein Elternteil nur gerade fünf Schuljahre in der Schweiz absolviert haben muss.

Konsequenzen
Würde solch manipulierte Definition gesetzliche Wirklichkeit, wäre damit folgendes künftig möglich: Ein ausländischer Jugendlicher kommt (allein oder mit seinen Eltern) etwa zwölfjährig in die Schweiz und geht hier noch fünf Jahre zur Schule. Mit siebzehn kann dieser Neuankömmling bereits erleichtert, also direkt durch den Bund eingebürgert werden. Aber auch wenn er sich gar nicht für die Einbürgerung interessiert, seine Eltern ihm aber, sobald er heiratsfähig ist, aus seinem Herkunftsland eine Frau zwecks Heirat zuführen und dem jungen Paar wenig später das erste Kind geboren wird, dann zählt dieses Kind gemäss Bundes-Definition bereits zur «dritten Ausländergeneration» und erhält bei Geburt automatisch das Schweizer Bürgerrecht, obwohl seine Mutter mit der Schweiz völlig unvertraut ist.

Klar ist: Im Rahmen eines ordentlichen, in der Gemeinde abgewickelten Einbürgerungsverfahrens käme es selbst in der liberalsten Gemeinde niemanden auch nur im entferntesten in den Sinn, ein solches Kind sofort einzubürgern. Solches wird nur unter Umgehung des Souveräns möglich.

Die Vorlage der Neunzigerjahre
Damit drängt sich ein Vergleich auf zu jener Vorlage zur erleichterten Einbürgerung junger Ausländer, die in den Neunzigerjahren vom Souverän knapp abgelehnt wurde. Die SVP hat sich damals für diese Vorlage eingesetzt. Nicht zuletzt deshalb, weil der Begriff «zweite Ausländergeneration» damals korrekt, ehrlich und präzise angewendet wurde.

Zur zweiten Generation wurden damals «die in der Schweiz geborenen Kinder ausländischer Eltern» einerseits, die mit dem Familiennachzug in unser Land gelangten Ausländer-Kinder, die «ihre Schulbildung ganz oder mehrheitlich in der Schweiz» absolviert haben (mindestens ein Elternteil weilte also bereits länger in der Schweiz, als die Schulzeit der Kinder dauerte) anderseits gezählt. Mit andern Worten: Es handelte sich um Jugendliche, die nachweisbar integriert waren in unserem Land. Dies wurde damals auch ausdrücklich als Voraussetzung auch für die erleichterte Einbürgerung gefordert.

Pauschal dekretierte statt geleistete Integration
Noch heute wird von Seiten der Behörden der Öffentlichkeit gegenüber beteuert, dass Integration, also das Vertraut-Werden mit den hiesigen Lebensumständen und insbesondere die Respektierung der hiesigen Rechtsordnung, unabdingbare Voraussetzung sei für eine Einbürgerung, auch für eine erleichterte Einbürgerung. Die Einbürgerung sei gleichsam Abschluss, wenn Sie wollen Krönung des Integrationsbemühens.

Was aber sieht die Vorlage 2004 in Sachen Integration vor. Dies geht aus Artikel 28 a, Absatz 5 des Bürgerrechtsgesetzes hervor, der da lautet:

«Es wird vermutet, dass junge Ausländerinnen und Ausländer die Voraussetzungen nach Absatz 1 Buchstabe d und nach Artikel 26, Absatz 1 Buchstabe a erfüllen.»

Diese trockenen Verweise beziehen sich auf die Integrations-Erfordernisse. Per Gesetz wird neuerdings also dekretiert, dass ein junger Ausländer, wenn er auch nur gerade fünf Schuljahre in der Schweiz absolviert hat, als «integriert» zu betrachten sei. Definitiv, ohne Nachprüfung, ohne Einholung irgend welcher Auskünfte. Die gesetzlich deklarierte Vermutung schafft einfach die Tatsache.

Mogelpackung
Damit wird diese Vorlage vollends zur Mogelpackung. Wird doch dem Stimmbürger glatt verheimlicht, dass der vom Bundesrat sonst immer beteuerte Grundsatz, dass der Einbürgerung, auch der erleichterten Einbürgerung die Integration voranzugehen habe, kurzerhand in sein Gegenteil verkehrt.

Übrigens, wer die Vorlage genau studiert, stellt zusätzlich fest, dass als «vermuteter Integrationsfaktor» der Respekt vor der Rechtsordnung schon gar nicht mehr aufgeführt wird. So, als hätte dieses Land keine Probleme mit jungen, ausländischen Kriminellen, mit jungen, ausländischen Rasern usw.

Es ist schlicht unglaublich, dass sich Bundesrat und Parlament getrauen, eine dermassen mit bewussten Täuschungen durchsetzte Vorlage den Stimmbürgern überhaupt vorzulegen. Klar ist: Würde der Stimmbürger auf diese Mogelpackung hereinfallen, würden Probleme mit sogenannten «Secondos» massiv zunehmen. Indem der Bundesrat für nahezu jeden Jugendlichen die Integration kurzerhand als vollzogen «vermutet» und damit aller Abklärung entzieht, werden alle insbesondere in den Gemeinden erbrachten Anstrengungen zur Förderung der Integration schlicht ins Abseits gestellt.

Das wahre Ziel
Damit glaubten die Architekten dieser Vorlage das eigentliche Ziel ihres Vorhabens verschleiern zu können: Die pauschale, unbesehene Masseneinbürgerung unter völliger Ausschaltung des Gemeinde-Souveräns, allein mit dem Ziel vor Augen, die Statistik zu schönen und damit frühere Fehler in der Ausländerpolitik vermeintlich zum Verschwinden bringen zu können.

Das Schweizervolk ist wahrhaft gut beraten, dieser mehrfachen Mogelpackung eine gehörige Abfuhr zu erteilen.

 

Ulrich Schlüer
Ulrich Schlüer
Nationalrat Flaach (ZH)
 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden