Referat

Negative Auswirkungen der Personenfreizügigkeit

Herr P. Wieland aus Zürich schreibt im Blick vom 20. Februar 2007: „ Ein Deutscher hat mir meine Freundin ausgespannt, ein anderer bekam den Job, den ich wollte. Jetzt reicht’s!" Meine Damen und H

Hans Fehr
Hans Fehr
Nationalrat Eglisau (ZH)
Herr P. Wieland aus Zürich schreibt im Blick vom 20. Februar 2007: „ Ein Deutscher hat mir meine Freundin ausgespannt, ein anderer bekam den Job, den ich wollte. Jetzt reicht’s!“

Meine Damen und Herren, Sie sehen anhand dieser menschlichen Tragödie, wozu die viel gerühmte Personenfreizügigkeit führen kann oder wozu sie zumindest beitragen kann. Ich räume allerdings ein, dass direkt Betroffene immer Recht haben und dazu neigen, die Dinge subjektiv anzuschauen! Ich will deshalb die negativen Auswirkungen der Personenfreizügigkeit objektiv aufzeigen.

Worum geht es?

  1. Jeder EU-Europäer/EU-Osteuropäer hat aufgrund der Personenfreizügigkeit grundsätzlich das Recht, in die Schweiz einzuwandern, bei uns bis zu 15 Monaten Arbeit zu suchen oder als „Selbständiger“ Dienstleistungen anzubieten, sich sodann mit seiner Familie niederzulassen und das attraktive Schweizer Sozial- und Krankenversicherungssystem zu beanspruchen.
    Die SVP hat im Vorfeld der Abstimmungen zur Personenfreizügigkeit bzw. zur Ost-Personenfreizügigkeit unmissverständlich gewarnt vor der unkontrollierten Zuwanderung von unqualifizierten und qualifizierten Billigarbeitern und Fachkräften. Wir haben insbesondere vor den negativen Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf unsere Sozialversicherungen und vor einer Zunahme des Lohndrucks gewarnt.
  2. Die Personenfreizügigkeit ist derzeit noch Beschränkungen unterworfen, deshalb sind die Konsequenzen noch nicht in ihrer vollen Tragweite sichtbar. Beim Personenverkehr mit der „alten“ EU bestehen bis zum 31.5.2007 noch Kontingente. Für die 10 neuen EU-Oststaaten gelten die Kontingente bis zum 30.4.2011; bis zum gleichen Datum haben der Inländervorrang sowie Beschränkungen für grenzüberschreitende Dienstleitungen Gültigkeit.
  3. Die Personenfreizügigkeit mit der EU führt dazu, dass Inländer gegenüber EU-Ausländern in Bezug auf die Sozialversicherungen nicht mehr bevorzugt behandelt werden dürfen. Konkret heisst dies: In der Arbeitslosenversicherung bekommt man nach einer Beitragsdauer von einem Jahr automatisch die Bezugsberechtigung. Nach Ablauf der Übergangsfristen werden
    überdies auch die Beiträge im eigenen Land angerechnet werden müssen.
    Neuerdings sollen auch Ergänzungsleistungen und die im Rahmen der 11. AHV-Revision beabsichtigten Überbrückungsrenten ins EU-Ausland exportiert werden müssen, obwohl bisher der Grundsatz galt, dass nur Sozialverischerungsleistungen, aber keine Bedarfsleistungen exportiert werden müssen.

 

Fakten:

Erhöhter Zuwanderungs-/Lohndruck aus dem EU-Raum
Der Zuwanderungsdruck ist gestiegen. Besonders gut qualifizierte Deutsche kommen in die Schweiz. Die Deutschen sind „überall“: in Banken und Versicherungen, in Chefetagen, beim Bund, in Spitälern, Universitäten, auf Baustellen etc. Im Jahr 2006 kamen 24’700 Deutsche – pro Monat rund 2000, 21 Prozent mehr als im Jahr 2005. Derzeit leben mehr als 170’000 in der Schweiz. Sie arbeiten oft für weniger Lohn und verdrängen zunehmend Schweizer(innen) vom Arbeitsmarkt (Beispiel Manpower, Temporärarbeit: 25 Franken pro Stunde zu teuer; Deutsche arbeiten wesentlich billiger.). Im Bereich der schlecht qualifizierten Arbeitskräfte kommen vor allem Leute aus Portugal in die Schweiz.

Aus dem EU-Raum insgesamt ist die Zahl der in der Schweiz Niedergelassenen zwischen 2005 und 2006 um 2,1 Prozent gestiegen (s. Bericht des Bundesamtes für Migration). Im Jahr 2006 sind 35’000 Personen mehr eingewandert als unser Land verlassen haben. Die Schweizer Wohnbevölkerung ist um 0,6 Prozent auf 7,507 Millionen angestiegen; fast drei Viertel des Wachstums sind auf Zuwanderung zurückzuführen.

Hoher Anstieg der Arbeitslosenquote
Die Schweiz verfügt zwar international über eine relativ tiefe Arbeitslosenquote. Zwischen 2001 und 2005 hat sie sich in der Schweiz jedoch mehr als verdoppelt – nur in den Niederlanden stieg die Quote noch stärker an. Ganz im Unterschied zu vielen anderen Industrieländern, in welchen die Arbeitslosigkeit teilweise rückläufig war, so etwa in Finnland, Italien, Griechenland, Spanien oder in Japan.

In anderen Ländern stieg die Arbeitslosenquote schwach oder mittelstark an (Deutschland, Frankreich, USA). Währenddem sich die Arbeitslosigkeit in der Schweiz mehr als verdoppelt hat (Faktor 2.24), nahm sie in unseren Nachbarländern in den vergleichbaren Jahren nur schwach zu (1.07 in F, 1.27 in D) oder ging gar zurück (0.86 in I).

Leistungen in der Arbeitslosenversicherung kommen unter Druck
Die Konsequenz des hohen Anstiegs der Arbeitslosenquote im Verhältnis zum Ausland ist eine Arbeitslosenversicherung, welche immer grössere Finanzierungsprobleme hat. 2003 betrug das Defizit 0.8 Milliarden Franken, 2004 betrug es 2.2 Milliarden und 2005 1.8 Milliarden Franken. Diese Defizite müssen durch Darlehen des Bundes gedeckt werden, welche sich direkt auf die Bundesverschuldung auswirken. Ein Blick auf die Leistungen der Arbeitslosenversicherung im Ausland zeigt deutlich, dass die Schweiz für Zuwanderer attraktiv ist. Ein Einverdienerehepaar mit 2 Kindern erhielt gemäss OECD in der Schweiz im Falle einer Arbeitslosigkeit im Jahr 2004 81% des vorherigen Einkommens vergütet (nach Steuern). In Tschechien erhielte das gleiche Paar lediglich 61%, in der Slowakei 57% und in Polen gar nur 54%. In Irland käme das angesprochene Einverdienerehepaar mit 2 Kindern auch lediglich auf 58%. Bei Betrachtung dieser Attraktivitätsunterschiede der Schweizer Sozialwerke gegenüber dem Ausland erstaunt es wenig, dass schon heute 43.1% der Arbeitslosen in der Schweiz ausländischen Ursprungs sind. Neben den grosszügigen Leistungen bietet auch die tiefe Mindestbezugsdauer einen geringen Anreiz Personen aus dem EU-Raum. Aus Sicht der SVP müsste die Mindestbeitragsdauer daher von heute 12 auf mindestens 24 angehoben werden.

Auch andere Sozialleistungen sind gefährdet
Aber nicht nur die Arbeitslosenversicherung ist von der Personenfreizügigkeit betroffen, auch die IV und die Sozialhilfe werdend die Auswirkungen spüren. Ausländer beziehen über 40 Prozent der IV-Leistungen und fast drei Mal so häufig Sozialhilfe wie Schweizer. Eine Hauptschwäche der Personenfreizügigkeit ist die folgende: Wer künftig in der Schweiz arbeitet, kann ab sofort seine Familie in die Schweiz holen, ohne für sie aufkommen zu müssen. Im Kanton Zürich gehen bereits 40% der Sozialhilfe an Ausländer.

Konsequenzen werden von Bundesbern verharmlost
Während man im Vorfeld der Abstimmung über die Bilateralen I noch objektiv über die Mehrkosten für die Arbeitslosenversicherung diskutierte, spricht heute niemand mehr von negativen Auswirkungen: Die ALV müsse mit jährlichen Mehrkosten in der Höhe von 400 – 600 Millionen Franken[1] rechnen.

Die effektiven Kosten variierten je nach konjunktureller Entwicklung. In der anschliessenden Botschaft stützte sich der Bundesrat auf die Ergebnisse der Studie und schätzte die jährlichen Mehrkosten während den ersten 7 Vertragsjahren auf 210 Millionen Fr. und – nach Ablauf der Kontingentsregelung ab 2007 – auf 370 bis 600 Millionen Fr. pro Jahr.

Heute will der Bundesrat von seinen damaligen Feststellungen nichts mehr wissen und spricht lediglich von „keinen erheblichen Kostensteigerungen zu Lasten der Arbeitslosenversicherung“ [2].

Unsere Sozialleistungen stehen unter Druck
Die Personenfreizügigkeit (und die linke Zuwanderungs-, Ausländer- und Einbürgerungspolitik der offenen Scheunentore insgesamt) bringt zwangsläufig Lohndruck, tiefere Löhne, mehr Arbeitslose, mehr Sozialhilfeempfänger, gefährdete Sozialwerke. Schon heute verschlingt die Finanzierung des Sozialstaates 30% unseres BIP. Die Personenfreizügigkeit wird die Situation noch massiv verschärfen[3].

Die SVP fordert vom Bundesrat vor einer allfälligen Referendumsabstimmung einen Bericht über die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit in Bezug auf die Entwicklung der Löhne, der Arbeitslosenziffer sowie der Sozialwerke. Ausserdem fordern wir ein obligatorisches Referendum im Jahr 2009 zur definitiven Weiterführung des Personenfreizügigkeitsabkommens mit allen EU-Staaten.

 

 

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[1] Auswirkungen der bilateralen Verträge mit der EU auf die ALV und Massnahmen zu ihrer Bekämpfung, Studie von Andreas Frick und Frank Schmidbauer, Zürich 15. Dezember 1998, S. 30.

[2] Vernehmlassungserläuterungen zum Zusatzprotokoll zur Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsab­kommens zwischen der Schweiz und der EU vom 21. Juni 1999 auf die zehn neuen EU-Staaten, S.11.

[3] Professor Hans-Werner Sinn vom Münchner Ifo-Institut weist nach, dass der durchschnittliche Einwanderer in den ersten zehn Jahren den deutschen Staat jährlich 2400 Euro kostet. Die Zuwanderer müssten mehr als 25 Jahre in Deutschland leben, um netto mehr an den Staat zu leisten, als sie erhalten. Allerdings kehren 80 Prozent früher wieder in ihre Heimat zurück oder sterben.

Hans Fehr
Hans Fehr
Nationalrat Eglisau (ZH)
 
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