Referat

Nein am 8. Februar: Paket trennen und besser verhandeln!

Für die Classe politique ist eine Zustimmung des Schweizer Volkes zur Personenfreizügigkeits-Vorlage am 8. Februar eine Prestige-Angelegenheit. Die EU braucht endlich wieder einmal einen Erfolg in ein

Pirmin Schwander
Pirmin Schwander
Nationalrat Lachen (SZ)

Für die Classe politique ist eine Zustimmung des Schweizer Volkes zur Personenfreizügigkeits-Vorlage am 8. Februar eine Prestige-Angelegenheit. Die EU braucht endlich wieder einmal einen Erfolg in einer Volksabstimmung, nachdem ihre neue Verfassung an der Urne gescheitert ist. Für den schweizerischen Bundesrat geht es darum, aufzuzeigen, dass er in diesem Land die Macht hat und er sich in solch wichtigen Vorlagen nicht vom Volk bremsen lassen muss. Für die SP und die CVP schliesslich, die gegen den bilateralen Weg sind und den EU-Beitritt der Schweiz wollen, geht es darum, mit den bilateralen Verträgen möglichst viele Hürden dahin aus dem Weg zu räumen.

Angesichts der überwiegenden Interessen der Befürworter der Vorlage ist es denn auch kein Wunder, dass diese Kreise den Fall einer Ablehnung mit den schwärzesten Farben malen. Für Bundesrätin Calmy-Rey, die keinen „Plan B“ ausarbeiten will, ist ein Nein offenbar so schlimm, dass sie nicht einmal daran denken kann, wie man in diesem Fall reagieren müsste.

So wird es zur Aufgabe der SVP, in Nüchternheit aufzuzeigen, welcher Weg nach einem Nein am 8. Februar zu gehen ist. Dies wird dadurch erschwert, dass diese Vorlage – mit Absicht – so geschnürt wurde, dass ein Abstimmungsergebnis schwierig bis unmöglich zu interpretieren sein wird. Was sicher ist: Stimmt das Volk Nein zum Paket aus der Weiterführung der Personenfreizügigkeit mit den bisherigen 25 EU-Ländern einerseits und der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien andererseits, müssen diese beiden Elemente wieder getrennt und separat behandelt und vorgelegt werden.

Ein Volksnein zum Paket wird in erster Linie wegen dem Widerstand gegen die schlecht verhandelte Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien zustande kommen. Wir haben vorhin gehört, in welchem Zustand diese Länder sind und welche Konsequenzen die Freizügigkeit für unser Land mit sich bringt. Deshalb hiesse das Nein, die Ausdehnung zurück an den Absender zu spedieren, damit der Bundesrat für Rumänien und Bulgarien besser verhandelt und insbesondere Lösungen für das Problem der Fahrenden findet.

Weiter kann ein Nein nicht automatisch so ausgelegt werden, dass die Weiterführung der Personenfreizügigkeit keine Mehrheit im Schweizer Volk hat. Es gibt viele Leute, welche das Paket ablehnen werden, sich aber einer Weiterführung nicht verschliessen. Es ist dies auch die Haltung, welche die SVP eingenommen hat. Deshalb müsste der Bundesrat nach einem Nein am 8. Februar keinesfalls den Weg des maximalen Scherbenhaufens einschlagen und gleich die ganze Personenfreizügigkeit aufkünden. Damit würde auch die Guillotine-Klausel nicht zur Anwendung kommen, welche alle übrigen Dossiers der Bilateralen I mit all ihren Vor- und Nachteilen für die Schweiz hinfällig werden liesse.

Ebenfalls ist klar, dass nach einem Nein am 8. Februar die EU nicht von sich aus die Bilateralen I kündigen wird. Es kann nicht genug wiederholt werden, dass ein solcher Schritt nicht von der EU alleine unternommen werden könnte, sondern dass dafür Einstimmigkeit unter allen 27 EU-Ländern notwendig ist. Wir kennen die grossen Vorteile beispielsweise des Landverkehrsabkommens, welches den alpenquerenden Lastwagentransit durch die Schweiz regelt. Unsere Nachbarstaaten Frankreich und Österreich leiden selber unter dem Transitverkehr und wollen sich keinen Mehrverkehr einhandeln, wie er die Folge einer Kündigung der Bilateralen I wäre. Auch Italien und Deutschland, die auf direkte Verkehrsverbindungen durch die Alpen und in diesen Fällen durch die Schweiz angewiesen sind, haben ein grosses Interesse am Weiterbestehen dieser Verträge.

Für die über 210’000 Grenzgänger, welche jeden Tag aus der EU in die Schweiz zur Arbeit fahren, sind die Regelungen aus den Bilateralen I und insbesondere aus dem Personenfreizügigkeitsabkommen wichtig. Die EU ist interessiert daran, dass weiterhin Grenzgänger in einem geordneten rechtlichen Rahmen in die Schweiz kommen können. Schliesslich gibt es die nunmehr über eine Million EU-Bürger, welche in der Schweiz leben. Die EU-Mächtigen werden ihre Diaspora in der Schweiz nicht im Stich lassen. Die EU ist also sehr wohl ausserordentlich interessiert an den Bilateralen I, sonst hätte sie diese Verträge ja auch nicht abgeschlossen.

Ich fasse zusammen: Ein Nein ist kein Weltuntergang, weder für die Schweiz noch für die EU. Der Bundesrat müsste in einem solchen Fall die Vorlagen entknüpfen, die Weiterführung noch einmal separat dem Parlament vorlegen und die Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien neu verhandeln, wobei insbesondere die Problematik der Fahrenden zu lösen wäre. Wer dagegen dem Schweizer Volk Angst macht und bei einem Nein den Teufel an die Wand malt, erweist uns einen schlechten Dienst.

Pirmin Schwander
Pirmin Schwander
Nationalrat Lachen (SZ)
 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden