Die Schweiz darf den schädlichen Migrationspakt nicht unterzeichnen. Sie muss die explodierenden Kosten im Asyl- und Sozialbereich endlich eindämmen und der Flüchtlingsbegriff muss infolge des massiven Asylmissbrauchs durch Wirtschaftsmigranten neu überdacht werden!
Zur Erinnerung: Der «Global Compact for Migration» hat «die sichere, geordnete und reguläre Migration» zum Ziel und soll es ermöglichen, dass Migranten – ungeachtet ihrer Qualifikationen – der Zugang zum Wunschland deutlich erleichtert wird. Es sollen legale Routen geschaffen, eine Medienzensur zur ausgewogenen Berichterstattung eingeführt, bereits im Heimatland Sprachkurse des Ziellandes angeboten, der Familiennachzug deutlich erleichtert und auch der Geldtransfer ins Heimatland vergünstigt werden.
Die Ausschaffungshaft wird in Frage gestellt und der Informationsaustausch zwischen Sozial- und Migrationsbehörden wird wohl nicht mehr möglich sein, da dieser gemäss dem Pakt die Privatsphäre der Migranten verletzt. Völlig absurd und lebensfremd ist der Passus, dass Straftaten gegen Migranten besonders verfolgt werden sollen. Aktuell ist es nämlich so, dass vor allem die Bevölkerung Europas unter der massiv höheren Straffälligkeit unserer «Gäste» zu leiden hat. Die täglich vermeldeten «Einzelfälle» sprechen Bände von der importierten Kriminalität. Und wer das Abkommen liest, dem wird schnell klar, dass dieses für die Schweiz und Europa verheerende Auswirkungen haben wird. Wenn die Migration auf diese Art und Weise legalisiert, ja gar noch aktiv gefördert wird, dann gute Nacht Europa!
Wo bleibt eigentlich das Aufheulen der sonst doch so auf ihre Unabhängigkeit pochenden Journalisten? Gemäss dem Pakt sollen Medien überwacht und beurteilt werden, ob sie ausgewogen über Migrationsthemen berichten. Aber da dieser Pakt ansonsten ganz nach dem Gusto der linken Journaille ist, beliebt man hier fast unisono höflich zu schweigen.
Der Bundesrat darf diesen Pakt schon allein deshalb niemals unterzeichnen, weil er klar unserer Verfassung widerspricht. Gemäss Art. 121a regelt die Schweiz die Zuwanderung eigenständig. Der Bundesrat darf keine Vereinbarungen eingehen, welche diesem Ziel widersprechen. Der Pakt gesteht aber jedem Menschen das Recht auf freie Niederlassung zu. Hier liegt der eigentliche Skandal – offensichtlich foutiert sich der Bundesrat um die Verfassung und beliebt frei zu schalten und zu walten.
Der Bundesrat beteuert nun, es handle sich nur um «Soft Law», der Pakt sei rechtlich nicht verbindlich. Immerhin gesteht er zu, dass der Pakt politisch bindend sei. Die Schweiz wird natürlich auch hier den Musterknaben spielen und die Massnahmen sklavisch umsetzen. Zudem ist im Pakt eindeutig festgehalten, dass sich die Staaten verpflichten, die Ziele des Pakts zu erfüllen – und dies soll gar überwacht werden. Muss der Bundesrat in einen Englischkurs? Das an über 20 Stellen vorkommende «We commit to…» heisst «wir verpflichten uns»! Man fragt sich unwillkürlich: Weiss es der Bundesrat einfach nicht besser – oder entscheidet er wider besseren Wissen? Beides muss einem grosse Sorgen machen.
Die Asyl- und Sozialhilfekosten in der Schweiz explodieren
Allein im Budget des Bundes 2020 waren über 2 Milliarden Franken an Asyl- und Kosten eingesetzt. Infolge der im Jahr 2015 aufgenommenen «Flüchtlinge» prasselte im Jahr 2020 auf die Gemeinden neu eine Milliarde Franken an zusätzlichen Sozialkosten hernieder – und dieses Jahr werden es ca. 1.65 Milliarden Franken sein – jährlich wiederkehrend, wohlverstanden. Und dies nebst allen weiteren Kosten wie Integration, Sprachkurse, Kosten für Sonderschulungen, Polizei, Gerichts- und Rechtskosten usw. Gemäss einer nie widerlegten Berechnung der «Schweizerzeit» belaufen sich die Kosten für Bund, Kantone und Gemeinden auf über 7 Milliarden Franken jährlich. Ganz zu schweigen von den Zuständen an unseren Schulen – in vielen Schulzimmern ist infolge Überfremdung kein regulärer Unterricht mehr möglich.
Von den vorläufig Aufgenommenen arbeitet nicht einmal die Hälfte – der Rest liegt dem Steuerzahler auf der Tasche. «Hitland» in dieser Kategorie ist nach wie vor Eritrea – leider auch bei der Quote der Nicht-Erwerbstätigen. Mitglieder dieses Landes haben eine Chance von fast 88%, in der Schweiz bleiben zu dürfen (Schutzquote 2020: 87.6%). Trotz Corona-Krise wurden in der Schweiz im Jahr 2020 insgesamt 11‘041 Asylgesuche gestellt. Am Rande bemerkt: 2‘435 Geburten wurden im Asylbereich registriert.
Flüchtlingsbegriff muss überarbeitet werden
Wir wissen es alle: Durch die Folgen der Corona-Krise werden die Sozialkosten in der Schweiz explodieren – und wir laufen Gefahr, dies schlicht nicht mehr bezahlen zu können. Gerade deshalb ist es wichtig, dass nun endlich zwischen echten Flüchtlingen und reinen Wirtschaftsmigranten unterschieden wird.
Wohlverstanden: Die Schweiz soll und wird immer Menschen Asyl gewähren, welche wirklich an Leib und Leben bedroht sind. Reinen Wirtschaftsmigranten hingegen muss der Zugang verwehrt werden – dies auch zum Schutze der wirklich Bedrohten. Es macht schlicht keinen Sinn, Personen aus Ländern vorläufigen Unterschlupf zu gewähren, die ihre Landsleute nicht mehr zurücknehmen. Da diese nicht zurückgeschafft werden können, erhalten sie mit der «vorläufigen Aufnahme» ein faktisches Bleiberecht.
Diesem Zustand kann nur Abhilfe geschaffen werden, wenn Asylgesuche künftig nur noch an der Grenze – also in einem zu schaffenden «Transitraum» (ähnlich den Flughäfen) gestellt werden dürfen. Die Asylsuchenden befinden sich dann faktisch nicht auf schweizerischem Boden und können – sofern überhaupt auf das Gesuch eingetreten werden muss – bei einem negativen Entscheid direkt in das Land rücküberstellt werden, aus welchem sie versuchten, in die Schweiz einzureisen.
Bei 3‘574 Personen wurde im Jahr 2020 eine unkontrollierte Abreise registriert – oder auf gut deutsch gesagt: Das Staatssekretariat für Migration hat keine Ahnung, wo diese sind. Auch solche Missstände könnten so ein für alle Mal unterbunden werden.