Nein zur Mutterschaftsversicherung

Verfassungsrätin Rachel Grütter, Kloten (ZH)

Bereits drei Mal – letztmals vor vier Jahren – hat das Volk eine Vorlage betreffend Mutterschaftsversicherung klar abgelehnt. Trotzdem wurde wieder ein neuer Versuch zur Einführung einer Mutterschaftsversicherung unternommen. Der Nationalrat sowie der Ständerat haben einer Revision des Erwerbsersatzgesetzes im Dezember 2002 bzw. im Juni 2003 zugestimmt. Den erwerbstätigen Müttern soll in Zukunft ein 14-wöchiger bezahlter Urlaub gewährt werden.

Situation heute

Heute ist der so genannte Schwangerschaftsurlaub im Obligationenrecht und Arbeitsgesetz geregelt. Demgemäss besteht ein Arbeitsverbot für Mütter bis acht Wochen nach der Geburt ihres Kindes. Bis zur 16. Woche dürfen sie nur mit ihrem Einverständnis beschäftigt werden. Die Zeit nach der Geburt wird einer Krankheit gleichgestellt und die Lohnzahlung während dieser Zeit muss mindestens 80% des Lohnes betragen. Die Finanzierung erfolgt aus der Krankentaggeldversicherung. Es gibt jedoch bereits heute weitergehende brancheninterne Lösungen, welche den vollen Lohn während acht Wochen, bzw. einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 14 bis gar 16 Wochen zusichern. Zudem werden heute seit der Einführung des Versicherungsobligatoriums im KVG sämtliche Arzt- und Hospitalisierungskosten durch die Krankenkassen garantiert bezahlt.

Neue Mutterschaftsversicherung

Mit der neuen Mutterschaftsversicherung sollen die Mütter während 14 Wochen 80 Prozent des zuvor erzielten Lohnes erhalten. Finanziert wird dieser aus der Kasse der Erwerbsersatzordnung. Von dieser Unterstützung werden jedoch lediglich die erwerbstätigen Frauen (im Anstellungsverhältnis oder Selbständigerwerbende) profitieren. Die „normale“ Mutter und Hausfrau wird nach wie vor leer ausgehen. Zusätzlich werden auch die erwerbstätigen Adoptivmütter einen bezahlten vierwöchigen Urlaub erhalten.

Finanzierung der Mutterschaftsversicherung

Die Kasse der Erwerbsersatzordnung verfügt derzeit über Reserven in der Höhe von über 3,5 Milliarden Franken. Mit der Einführung der Mutterschaftsversicherung sollen auch die Taggelder für Militärdienstleistende von 65 auf 80 Prozent angehoben werden. Somit entstehen jährliche Kosten von 545 Millionen Franken, davon 483 Millionen Franken für die Mutterschaftsversicherung. Dass diese Kosten jedoch nicht mit
den heute von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einbezahlten EO-Beiträgen bezahlt werden können, steht bereits fest. Die heute vorhandene Reserve wird rasch aufgebraucht sein. Bereits fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes für die Mutterschaftsversicherung und ein zweites Mal im Jahre 2012 müssten die EO-Beitragssätze mindestens um je ein Promille angehoben werden.

Inakzeptable Mutterschaftsversicherung

Durch die Finanzierung der Mutterschaftsversicherung über die Erwerbsersatzkasse wird diese zweckentfremdet. Nur weil es in dieser Kasse derzeit zu viel Geld hat, darf diese deswegen nicht für eine zusätzliche Versicherung mit jahrelangen Kostenfolgen genutzt werden. Gerade heute ist es wichtig, dass die verschiedenen Sozialversicherungen transparent und klar getrennt bleiben. Der EO-Fonds wurde geschaffen, um Personen zu entschädigen, die auf Geheiss des Staates Dienst in der Armee, im Zivildienst oder im Zivilschutz zu leisten haben. Wenn nun eine Reserve gebildet werden konnte, darf deswegen nicht sofort ein Sozialausbau stattfinden. Stattdessen sind die Lohnabzüge so weit wie möglich zu senken. Das würde sowohl den Arbeitgebern als auch den Arbeitnehmern zugute kommen.

Die geplante Mutterschaftsversicherung würde die Wirtschaft, vor allem kleinere und mittlere Betriebe, finanziell stark belasten. Wenn eine Arbeitnehmerin während 14 Wochen nicht arbeitet, so ist das für den Arbeitgeber ein grosser Verlust. Auch wenn die Lohnkosten gedeckt sind, wird die während dieser Zeit liegen gebliebene Arbeit nicht erledigt. In einem grossen Betrieb kann die Lücke allenfalls durch einen oder mehrere Stellvertreter geschlossen werden. Doch in einem kleinen Betrieb ist das oft nicht möglich. Die einzige Sekretärin oder einzige Spezialistin ist nicht so einfach zu ersetzen. Eine externe Stellvertretung kostet viel Geld und zusätzlichen Aufwand fürs Einarbeiten. Durch diesen langen garantierten Mutterschaftsurlaub entstehen somit vor allem für die kleinen und mittleren Betriebe hohe Zusatzkosten. Die Arbeitgeber werden immer weniger ein Interesse daran haben, junge Frauen einzustellen, weil sie sich eine 14-wöchige Abwesenheit nicht leisten können oder wollen. Bereits heute wird die eigentlich nicht legale Frage beim Einstellungsgespräch „Sind Sie schwanger?“ immer wieder gestellt. Je länger der Mutterschaftsurlaub sein wird, desto weniger werden in Zukunft junge Frauen auf dem Stellenmarkt eine Chance haben. Das sollte auf keinen Fall der Zweck der Übung sein. Die derzeitige Lösung von acht Wochen ist genügend und schafft jedem Betrieb Raum, eine eigene individuelle Lösung anzubieten.

Des Weiteren ist heute bereits bekannt, dass die EO-Beiträge spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes erhöht werden müssten. Die Lohnabzüge müssen einmal mehr angehoben werden. Dadurch wird die Mutterschaftsversicherung eine finanzielle Mehrbelastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber und somit für die gesamte Wirtschaft. Diese Mehrbelastung muss vermieden werden.

Es ist absolut unverständlich, dass Frauen, welche während der Schwangerschaft nicht erwerbstätig sind, kein bezahlter Mutterschaftsurlaub gewährt werden soll. Entschliesst sich beispielsweise eine Mutter nach der Geburt des ersten Kindes, ihren während mehreren Jahren ausgeübten Beruf zumindest vorläufig aufzugeben, um sich vollzeitlich der Kinderbetreuung zu widmen, wird sie bei der Geburt des zweiten und dritten Kindes keinen bezahlten Mutterschaftsurlaub mehr haben. Dies obwohl sie vorher während Jahren EO-Beiträge bezahlt hat. Mit der neuen Mutterschaftsversicherung werden somit zwei Klassen von Müttern geschaffen. Es darf nicht sein, dass so ein Drittel aller Frauen ausgeschlossen wird. Bereits heute wird eine Frau von der Gesellschaft belächelt, wenn sie „nur“ Hausfrau und Mutter ist. Doch gerade diese Frauen, welche die Verantwortung für die Kindererziehung vollumfänglich selber wahrnehmen, sollen nun mit dieser Mutterschaftsversicherung noch bestraft werden. Die neue Mutterschaftsversicherung entspricht nicht dem Prinzip der Rechtsgleichheit und darf so nicht akzeptiert werden.

Des Weiteren ist es für mich persönlich ganz wichtig, dass das Muttersein nicht als finanzieller Profit erachtet wird. Kinderkriegen ist eine sehr persönliche Sache. Die Entscheidungen darüber sollen alleine den Familien überlassen sein. Mit einem 8-wöchigen Arbeitsverbot nach der Niederkunft sowie weitergehenden individuellen Möglichkeiten für den Mutterschaftsurlaub schützen wir die Familie genügend und werden auch dem Verfassungsauftrag, eine Mutterschaftsversicherung einzuführen, genügend gerecht.

Zusammenfassend

Wir befinden uns in einer Zeit, in welcher es darum geht die bestehenden Sozialwerke zu sichern. Bereits heute wird die mittelständische Bevölkerung von der steigenden Soziallast erdrückt. Einen Sozialausbau zwecks dieser Mutterschaftsversicherung können wir uns nicht leisten!

Das Muttersein soll weiterhin eine private Angelegenheit sein und nicht staatlich finanziert werden. Sorgen wir vielmehr dafür, dass alle traditionellen Familien in einem gesunden und steuergünstigen Staat leben können. Ich beantrage Ihnen deshalb, heute das Referendum gegen diese luxuriöse und ungerechte Mutterschaftsversicherung zu beschliessen.

 
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